Arzneimittel im Straßenverkehr
PTA-Fortbildung

Arzneimittel im Straßenverkehr

Medikamente sind oftmals ein Segen für kranke Menschen. Doch sie haben auch Nebenwirkungen. Was, wenn diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? Ab wann müssen Sie Kunden darüber aufklären, dass sie besser nicht mehr selbst fahren? 

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OTC-Arzneimittel

Auch rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Produkte) können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. An erster Stelle stehen dabei die Antihistaminika der ersten und zweiten Generation. Sie werden häufig unterschätzt, unter anderem deshalb, da viele Kunden rezeptfreie Medikamente oft als grundsätzlich unbedenklich ansehen. Gerade die Antihistaminika, aber auch zentralnervös wirksame Arzneistoffe, können Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen, das Sehvermögen und die Koordination beeinträchtigen. 

Das höchste Risiko stellen hierbei Antihistaminika der ersten Generation dar. Dies sind 

  • Diphenhydramin, 
  • Doxylamin, 
  • Dimenhydrinat 
  • und das in Deutschland nicht mehr erhältliche Meclozin. 

Ihre Einsatzgebiete erstrecken sich über Allergien und Schlafstörungen bis hin zu (Reise-)Übelkeit. Wegen ihrer ZNS-Gängigkeit bestehen ihre Nebenwirkungen aus ausgeprägter Müdigkeit, einer verlängerten Reaktionszeit, verminderter Aufmerksamkeit, Konzentrationsstörungen, teilweise verschwommenem Sehen und einer eingeschränkten Koordination. 

Besonders Diphenhydramin und Doxylamin können auch am nächsten Morgen noch eine ausgeprägte Restmüdigkeit verursachen (Hang-over). Dimenhydrinat und Meclozin, Präparate gegen Reiseübelkeit, werden oftmals ironischerweise unmittelbar vor Reiseantritt eingenommen. Weisen Sie darauf hin, dass es nicht der Fahrer sein sollte, der die Tablette schluckt. 

Erkältungsmittel

Eine weitere kritische Stoffgruppe sind Kombinationspräparate gegen Erkältung. In ihnen finden sich häufig sedierende Antihistaminika wie Diphenhydramin oder Doxylamin. Hinzu kommt, dass die Erkältung selbst die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann. 

Als weniger dramatisch stellt sich die Beurteilung von Antitussiva wie Dextromethorphan und Pentoxyverin dar. Bei den vorgegebenen therapeutischen Dosierungen ist ihre Beeinträchtigung meist gering bis mäßig. Das Problem sind hier die missbräuchlichen Dosierungen, vor denen die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bereits 2019 schriftlich warnte: Gerade Dextromethorphan wird gern in hohen Dosen zur Rauscherzeugung benutzt. Ein sicheres Fahren ist dann nicht mehr möglich, da die Substanz zu ausgeprägten Schwindelgefühlen und Ataxien (Koordinationsstörungen) bis hin zu Halluzinationen führen kann. Besonders gefährlich ist Dextromethorphan in Verbindung mit Alkohol und Benzodiazepinen. 

Gerade die Auswirkungen von OTC-Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit wird häufig unterschätzt.

Außerdem:

Bei OTC-Ophthalmika wie künstlichen Tränen oder antiallergischen Augentropfen sollten Ihre Kunden immer warten, bis die Sicht wieder klar ist. Auch bei pflanzlichen Beruhigungsmitteln wie Baldrian, Hopfen, Passionsblume, Melisse oder Johanniskraut sowie bei klassischen Schmerzmitteln (Ibuprofen, Paracetamol, Acetylsalicylsäure) oder Nasenspray (Xylometazolin) bestehen bei vorgeschriebener Dosierung kaum Bedenken in puncto Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. 

Die meisten OTC-Arzneimittel sind somit im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit unproblematisch. Ausnahme: Antihistaminika der ersten Generation, wie bereits beschrieben. Gerade weil sie ohne Rezept erhältlich sind, ist eine qualifizierte pharmazeutische Beratung besonders wichtig. 

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