braGavel und medizinische Schutzmasken auf Marmor.
Bei der Verhängung oder Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen sollen neben dem Inzidenzwert weitere Kriterien an Bedeutung gewinnen. © Klavdiya Volkova / iStock / Getty Images Plus

Pandemie | Maßnahmen

INFEKTIONSSCHUTZGESETZ SOLL ERGÄNZT WERDEN

Wie misst man die Gefährlichkeit einer Pandemie? Die Frage ist und bleibt umstritten. Die Koalitionsfraktionen wollen nun eine wichtige Passage des Infektionsschutzgesetzes überarbeiten.

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Auf eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Rechts- und Gesundheitspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD am 2. März geeinigt, wie beide Seiten bestätigten. So sollen künftig insbesondere auch die Zahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und der R-Wert berücksichtigt werden. Die Neuerungen könnten schon am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.

„Ergänzend wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Nennung dieser beiden Kriterien nicht abschließend ist und insbesondere auch die Auslastung des Gesundheitswesens berücksichtigt werden muss“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der Deutschen Presse-Agentur. Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), erklärte: „Ansteckendere Virus-Mutationen können zu einem höheren Infektionsgeschehen und damit zu einer stärkeren Belastung unseres Gesundheitssystems führen.“ Es sei deshalb richtig, diese Entwicklung zu berücksichtigen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet werden. Laut Robert Koch-Institut (RKI) lag dieser Wert am Dienstag bundesweit bei 65,4. Der R-Wert bildet hingegen ab, wie viele andere ein Infizierter ansteckt. Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Montag bei 1,01 (Vortag 1,08). 100 Infizierte stecken also rein rechnerisch 101 weitere Menschen an.

„Wir können die zum Teil erheblichen Grundrechtseingriffe nicht allein an den Inzidenzwerten ausrichten“, sagte Fechner. „Wenn etwa ein Großteil der älteren Bevölkerung geimpft ist und hauptsächlich Jüngere infiziert sind, wenn der R-Wert niedrig ist oder wenn das Gesundheitssystem nicht überlastet ist, dann besteht für die Bevölkerung keine so große Gefahr, als dass erhebliche Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren oder Betriebsschließungen gerechtfertigt sind.“

Nach Fechners Vorstellungen sollen auch die Befugnisse von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der aktuellen „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ eingeschränkt werden. Diese seien im Gesetz bislang unpräzise umschrieben und sollten auf jene Maßnahmen beschränkt werden, die explizit im Gesetz genannt sind.

Quelle: dpa

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