Eine PTA oder Apothekerin verschränkt die Arme selbstbewusst.© Jupiterimages / iStock / Getty Images
Die pharmazeutischen Dienstleistungen sollen die Beratungsleistung der Apotheken stärken.

Apothekenservice

PHARMAZEUTISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETEN, DURCHFÜHREN UND ABRECHNEN

Seit Juni 2022 dürfen Apotheken bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen durchführen und abrechnen. Wie Sie auf Ihre Kunden zugehen können, was hinter den einzelnen Angeboten steckt und welche Rolle PTA hierbei einnehmen.

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In vielen Apotheken ist das Personal knapp, die Arbeit kaum zu schaffen und die Bürokratie wächst vielen Betrieben über den Kopf. Warum sollten Apotheken sich nun noch weitere Arbeit aufbürden?

Auch die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDl) bedeuten auf den ersten Blick mehr Arbeit und weitere Bürokratie. Sie bieten den Apotheken aber den Einstieg in ein neues Vergütungssystem.

Erstmalig erhalten sie ein Honorar für eine Dienstleistung ohne Abgabe eines Medikamentes. Die Dienstleistungen tragen außerdem dazu bei, in den Augen der Kunden verstärkt als Heilberufler und nicht nur als Verkäufer wahrgenommen zu werden.

Gesetzliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen

Schon seit einigen Jahren arbeitet die Apothekerschaft auf zusätzliche honorierte Dienstleistungen für ihre Kund*innen hin. So boten immer schon einige Apotheken Ernährungsberatung, Gesundheitsmessungen oder umfassende Medikationsanalysen an, allerdings kostenpflichtig für die Kund*in.

Dass Mitarbeiter*innen in Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit leisten können, hat auch die Politik erkannt. So wurde 2020 im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verankert, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, den Apotheken pro Jahr 150 Millionen Euro für die Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Wie werden pDL honoriert?

Genaue Ausgestaltungen der Gesetzesvorgabe inklusive der Honorierung wurden zwischen Deutschem Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Die Dienstleistungen werden quartalsweise über den Nacht- und Notdienstfonds abgerechnet. Dafür müssen sie dokumentiert und vom Kunden oder der Kundin quittiert werden.

Die Apotheke muss einen Sonderbeleg bedrucken, den sie über ihr Rechenzentrum beim Nacht- und Notdienstfonds abrechnen kann. Dabei hat jede einzelne Leistung ein eigenes Sonderkennzeichen.

Um welche Dienstleistungen geht es konkret?

Fünf verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen sind in dem Katalog festgelegt, die sich im zeitlichen Aufwand, in der nötigen Qualifizierung und dem Aufwand für die Implementierung in der Apotheke unterscheiden:

  • Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
  •  Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
  •  Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
  •  Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Wer darf die pDL durchführen?

Die erste Dienstleistung, Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck, kann vom gesamten pharmazeutischen Personal – also Approbierten und PTA inklusive PTA-Praktikant*innen und Pharmazeut*innen im Praktikum – erbracht werden. Die Schulung der Inhalationstechnik darf nur vom pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung vorgenommen werden, also nicht von PTA- oder Pharmaziepraktikanten.

Es sind aber für beide Dienstleistungen keine sonstigen Zusatzqualifikationen erforderlich. Die drei komplexeren weiteren Dienstleistungen liegen in der Hauptverantwortung der Approbierten, die eine Fortbildung auf Basis des Bundesapothekerkammer (BAK)-Curriculums „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ oder mindestens einer gleichwertigen Fortbildung wie ATHINA, ARMIN, Apo-AMTS oder ähnliches absolviert haben.

Dieser Nachweis ist auf Nachfrage der Krankenkasse vorzulegen. Die Schulungen werden von den Apothekerkammern angeboten. Zu beachten ist, dass die Erbringung der Dienstleistungen Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie und von Organtransplantierten eine hohe fachliche Kompetenz in diesen Indikationsbereichen erfordert.

Zunächst sollten ausreichende Erfahrungen bei der Dienstleistung Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation vorliegen, bevor die Apotheke die anderen Leistungen anbietet.

Wie vorbereiten, wie starten?

Um neue Leistungen erfolgreich in den Apotheken zu etablieren, sollte die Apothekenleitung die zukünftige Umsetzung mit den Mitarbeiter*innen gemeinsam planen. Nur, wenn alle im Team hinter den neuen Tätigkeiten stehen, entwickelt sich ein gemeinsamer Geist und eine Aufbruchstimmung für die Weiterentwicklung der Apotheke. In einer Teambesprechung sollten alle Mitarbeiter*innen informiert werden.

Es ist sinnvoll, eine*n Dienstleistungsbeauftragte*n zu bestimmen, der die Organisation übernimmt. Zunächst müssen die Arbeitsprozesse definiert und in das Qualitätsmanagement der Apotheke eingepflegt werden. Es kann dabei auf die Prozessbeschreibungen der BAK verwiesen werden.

Im QM sollte außerdem hinterlegt sein, welche Mitarbeiter*innen welche Dienstleistungen aufgrund ihrer Qualifikation erbringen dürfen. Auch sollte das Team vereinbaren, wann Termine angeboten werden, um Stoßzeiten zu vermeiden. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte tragen dazu bei, die Termine zu koordinieren und die Dokumentationsmaterialien vorzuhalten.

Welches Material braucht die Apotheke für die pDL?

Für die Dienstleistung der Inhalatorenschulung sollten zum Beispiel Demonstrationsgeräte, ein Tablet, auf dem Schulungsvideos gezeigt werden können, und die Checklisten zur Dokumentation bereitliegen. Ein validiertes Blutdruckmessgerät sollte vorhanden sein, um die „strukturierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ zu erbringen. Auch dazu hat die Bundesapothekerkammer einen Erfassungsbogen zur Weitergabe an den Kunden oder den Arzt erarbeitet.

Um die jeweilige Dienstleistung mit der Krankenkasse abzurechnen, muss der Kunde im Vorfeld eine Vereinbarung mit der Apotheke unterschreiben. Es gibt dazu auf der Homepage der ABDA eine Kurz- und eine Langfassung der Einwilligungserklärung. In der Arbeitsroutine bietet es sich an, die Langfassung für den Kunden sichtbar, beispielsweise auf der Apotheken-Homepage verfügbar zu machen und die Kurzfassung, die den Verweis auf die Langfassung enthält, dem Kunden zur Unterschrift auszuhändigen.

Am besten werden Vordrucke mit den Apothekendaten zur Unterschrift vorbereitet, um sie bei Bedarf ohne Zeitverlust nutzen zu können. Die Dokumentation der erbrachten Dienstleistung inklusive der unterschriebenen Erklärungen des Kunden sollte am besten zusammen mit der Rezeptkopie über das blutdrucksenkende Medikament abgeheftet oder digital gespeichert werden.

Für die komplexen pharmazeutischen Dienstleistungen können Materialien zur Literaturrecherche, Datenbanken und Hilfsmittel zum AMTS-Check genutzt werden. Sinnvoll ist es, sich beim Anbieter der Warenwirtschaft zu erkundigen, welche AMTS-Module existieren um den Medikationsplan zu verarbeiten und die Lösung von arzneimittelbezogenen Problemen zu erfassen.

„Wir bieten pharmazeutische Dienstleistungen an!“ Wie wirbt die Apotheke damit?

Viele Ihrer Kund*innen kennen die neuen Angebote noch nicht. Sie sind es gewohnt, eine Beratung in Zusammenhang mit dem Medikamentenkauf zu erhalten. Dass es davon losgelöst intensive Betreuung und Schulung in der Apotheke gibt, die von der Krankenkasse bezahlt werden, muss ihnen erst einmal erklärt werden.

Die Dienstleistungen können Sie auf verschiedenen Wegen bekannt machen: Werbematerialien wie Handzettel und Plakate finden Sie unter apothekenkampagne.de. Auch auf Ihrer Homepage oder bei Vorträgen können Sie auf die Angebote Ihrer Apotheke aufmerksam machen.

Am erfolgreichsten ist es, die Kund*innen direkt persönlich anzusprechen. So können Sie den individuellen Nutzen herausstellen, den die pDL genau diesem Kunden oder genau dieser Kundin bringt. Als PTA können Sie besonders gut Kund*innen identifizieren, die für eine Blutdruckmessung, Inhalatorschulung oder Medikationsberatung infrage kommen. Schließlich kennen Sie die Stammkundschaft, haben viele Kund*innenkontakte am Tag und können adhoc auf die Dienstleistungen aufmerksam machen. Zum Beispiel so:

„Wissen Sie eigentlich, wo Ihr Blutdruck aktuell liegt? Sie nehmen doch Blutdruckmedikamente. Was halten Sie davon, wenn wir den Blutdruck einmal messen und Ihnen die Ergebnisse für Ihren Arzt zur Verfügung stellen. Das fördert auch Ihre Krankenkasse. Was meinen Sie, ist das etwas für Sie?“

oder

„Kennen Sie Ihren aktuellen Blutdruckwert? Wenn Sie möchten, messen wir Ihnen gerne den Blutdruck hier in der Apotheke. Sie erhalten dann einen Dokumentationsbogen, den sie zum nächsten Arztbesuch mitnehmen können.“

Signalisieren Kund*innen Bereitschaft, können Sie die Messung sofort oder mit Termin zu einem anderen Zeitpunkt vornehmen.

„Die Anwendung der Inhalatoren ist ja nicht immer ganz einfach, sollen wir die Technik nochmal zusammen besprechen? Ich schule Sie gerne kurz dazu, damit Ihr Arzneimittel optimal wirken kann.“

Stammkunden, die regelmäßig von ihrem Hausarzt Inhalativa verordnet bekommen, können Sie aktiv ansprechen.

„Wie kommen Sie eigentlich mit Ihrem Inhalator zurecht? Zeigen Sie mir, wie Sie inhalieren. Vielleicht habe ich noch einen guten Tipp für Sie, wie die Anwendung noch besser laufen kann. Haben Sie eine Viertelstunde Zeit? Gerne können wir dazu auch einen Termin ausmachen.“

Ein guter Einstieg ist auch, wenn ein neues Gerät verordnet wird. Auch wenn Kinder vom Pädiater Inhalativa verordnet bekommen, sind Eltern froh, wenn sie eine gute Einweisung bekommen, die aus Zeitgründen beim Arzt nicht immer stattfindet.

„Die Krankenkasse unterstützt das, denn sie möchte, dass Ihnen das Medikament optimal hilft.“

Mögliche Einstiege für die Polymedikations-Analyse sind zum Beispiel:

„Sie nehmen ja ganz schön viele Medikamente ein. Wie kommen Sie damit zurecht? Haben Sie davon gehört, dass Sie von Ihrer Krankenkasse aus einmal im Jahr einen Anspruch darauf haben, ein intensives Beratungsgespräch mit einem Apotheker dazu zu führen? Darin werden alle Medikamente, die Sie aktuell einnehmen, ausführlich besprochen, sodass Sie mehr Sicherheit bei der Arzneimittelanwendung haben. Haben Sie Interesse?“

oder

„Ich sehe, Sie nehmen eine ganze Reihe Arzneimitteln von verschiedenen Ärzten ein. Was halten Sie davon, wenn wir uns alles gemeinsam in einem intensiven Medikationsgespräch anschauen? Die Krankenkasse unterstützt diese erweiterte Medikationsberatung, auf die Sie einmal im Jahr einen Anspruch haben. Das gibt Ihnen einfach mehr Sicherheit mit Ihren Arzneimitteln.“

pDL im Detail

Wenn Sie dann erfolgreich Kund*innen akquiriert haben, steht die pharmazeutische Dienstleistung selbst an. Was gilt es jeweils zu beachten? 

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Etwa 30 Prozent der Erwachsenen in Deutschland leiden unter einer Hypertonie. Die kleine Dienstleistung zum Thema Bluthochdruck gehört in den Bereich der Risikoerkennung und Prävention. Grundlage ist die Standardarbeitsanweisung (SOP) zur Blutdruckmessung der Bundesapothekerkammer. Bei bestehendem Bluthochdruck soll eine Interpretation der gemessenen Werte und die Einleitung entsprechender Maßnahmen (Arztinformation) mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Informationsbogens erfolgen.

Anspruchsberechtigt sind Patient*innen mit verordneten Antihypertensiva ab zwei Wochen nach Therapiebeginn, die mindestens ein Arzneimittel aus den folgenden Gruppen einnehmen:

  • Blutdrucksenker mit den ATC Codes C02 (Clonidin, Moxonidin, Doxazosin)
  • Diuretika
  • Betablocker
  • Calciumkanalblocker
  • ACE-Hemmer, Sartane

Die Leistung kann alle zwölf Monate oder früher bei Änderungen der antihypertensiven Medikation ab zwei Wochen nach Einlösen einer Neuverordnung (12-Monatsfrist beginnt erneut) erbracht werden. Für die Dokumentation ist folgendes erforderlich: Der Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck):

  • Original für Kunde
  • Kopie für die Apotheke
  • unterzeichnete Vereinbarung und Quittierung der Dienstleistung.

Das Honorar beträgt 11,20 Euro netto, abrechenbar über die Sonder-Pharmazentralnummer (PZN) 17716872 (Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck).

Praxistipps für die Blutdruckmessung:

+ Kund*innen sollten vor der Messung fünf Minuten ruhig sitzen (in der Zeit kann die Vereinbarung unterschrieben werden, Vorerkrankungen und Medikation sollten abgefragt werden).
+ Der Arm, an dem Sie die Manschette anlegen, sollte auf Herzhöhe gelagert werden.
+ Achtung: Passt die Manschette?
+ Drei Messungen werden im Abstand von ein bis zwei Minuten durchgeführt, die Manschette sollte dazwischen komplett entlüftet werden.
+ Die Ergebnisse werden in den Dokumentationsbogen eingetragen.
+ Wenn die Grenzwerte überschritten sind, sollte der Arztbesuch empfohlen werden.

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Die korrekte Inhalationstechnik ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Therapie von Atemwegserkrankungen. Die Schulung der Inhalationsgeräte basiert auf den Vorgaben der Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma und COPD unter Verwendung der Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer (BAK).

Inhaltlich soll eine praktische Demonstration der Inhalationstechnik durch die Kund*innen selbst unter Anleitung der Apothekenmitarbeiter*innen erfolgen. Es sollen die korrekte Anwendung, der Zustand des Gerätes des Versicherten und der komplette Inhalationsvorgang überprüft werden.

Im zweiten Schritt wird die Anwendung wiederholt geschult und abschließend besprochen und dokumentiert. Zur Schulung bietet es sich an, Materialien der Firmen (Dummies, Erklärvideos und Flyer) bereit zu haben. Gemeinsam mit dem Kunden oder der Kundin können Sie das passende Video der Atemwegsliga anschauen werden oder sie führen den richtigen Inhalationsvorgang vor. Auf der Homepage der finden Sie auch Links zu Schulungsvideos für unterschiedliche Inhalatortypen in verschiedenen Sprachen.

Anspruchsberechtigt sind Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren bei Neuverordnung von Devices (also den Inhalationsgeräten) beziehungsweise Device-Wechsel. Oder Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, die während der letzten zwölf Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease Management Programm Asthma oder COPD eingeschrieben sind.

Dokumentiert werden die Checkliste „Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel“, die Vereinbarung zwischen Kunde und Apotheke, sowie die Quittierung der Dienstleistung. Anschließend können Sie ein Honorar von 20 Euro netto über die Sonder-PZN 17716783 (Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik) abgerechnet werden.

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Hinter dieser Dienstleistung verbirgt sich die Medikationsanalyse 2a laut Leitlinie der BAK. Dieses Angebot dürfen nur geschulte approbierte Apotheker*innen mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbringen. Sie umfasst ein strukturiertes Gespräch mit den Kund*innen über ihre gesamten Medikamente mit Verwendung weiterer Datenquellen. Es kann in der Apotheke oder in der häuslichen Umgebung des ambulant versorgten Patienten oder der Patientin stattfinden. Nach der Anamnese erfolgt die pharmazeutische AMTS-Kontrolle, bei der auf folgende laut Leitlinie definierte, arzneimittelbezogene Probleme geprüft wird:

  • (Pseudo-)Doppelmedikation
  • Interaktionen
  • Ungeeignetes oder unzweckmäßiges Dosierungsintervall
  • Ungeeigneter oder unzweckmäßiger Anwendungszeitpunkt (auch in Zusammenhang mit Mahlzeiten)
  • Ungeeignete oder unzweckmäßige Darreichungsform
  • Anwendungsprobleme
  • Nebenwirkungen
  • Mangelnde Therapietreue
  • Indikation für Selbstmedikation ungeeignet
  • Präparate der Selbstmedikation für Indikation ungeeignet
  • Über- oder Unterdosierungen in der Selbstmedikation
  • Kontraindikationen für Arzneimittel der Selbstmedikation
  • Nicht sachgerechte Lagerung

Abweichend von der Medikationsanalyse 2a sollen Laborwerte und Diagnosen (sofern sie aktuell, relevant und zugänglich sind) berücksichtigt werden.

Aus den Ergebnissen sollen Vorschläge zur Lösung der identifizierten Probleme erarbeitet werden. Diese können bei Bedarf und mit Zustimmung des Kunden mit dem Arzt besprochen und eine Zusammenfassung inklusive Medikationsplan und relevanter Informationen dem Arzt übermittelt werden. In einem Abschlussgespräch werden dem Kunden die Ergebnisse mitgeteilt und ihm ein aktualisierter Medikationsplan ausgehändigt.

Wie können sich PTA in die komplexen Dienstleistungen bei Kunden mit Polymedikation einbringen?

Die Ansprache der Kund*innen, die für die Dienstleistung infrage kommen, ist besonders wichtig. Sie wissen, welche Kund*innen die Kriterien erfüllen und können die Zuarbeit der Medikationserfassung für die Approbierten übernehmen. Dazu sollten Sie wissen, wie die Medikationsberatung im Prozess abläuft und dies den Kund*innen erklären können. Optimal ist es, wenn dazu im Team eine Kommunikationsschulung stattfindet. Außerdem können Sie die flankierenden Dienstleistungen der Blutdruckmessung und Inhalatorenschulung – sofern diese bei dem Kunden mit Polymedikation erbracht werden kann – übernehmen.

Die Dokumentation der erweiterten Medikationsberatung findet in der Apotheke statt und sollte auf Nachfrage der Krankenkasse greifbar sein. Anspruchsberechtigt sind Versicherte in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens fünf Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel und Inhalativa) in der Dauermedikation einnehmen beziehungsweise anwenden.

Die Dienstleistung darf alle zwölf Monate, bei erheblichen Umstellungen erneut vor Ablauf der 12-Monatsfrist erbracht werden, wenn mindestens drei neue/andere systemisch wirkende Arzneimittel oder Inhalativa innerhalb von vier Wochen als Dauermedikation eingeführt werden. Dann beginnt die 12-Monatsfrist neu.

Mit Hilfe der Formulare der BAK zur Datenerfassung, den Ergebnissen der pharmazeutischen AMTS-Prüfung und dem Ergebnisbericht an den Arzt oder die Ärztin (verbleibt in der Apotheke), der unterzeichneten Vereinbarung und Quittierung der Dienstleistung sowie dem Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt die umfassende Dokumentation. Die Apotheke kann 90 Euro netto mit SPZN 17716808 (Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation) bzw. SPZN 17716814 (Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation bei erheblichen Umstellungen) abrechnen.

Die Betreuung bei Patienten mit Antitumortherapie und bei Organtransplantierten baut auf der erweiterten Medikationsberatung auf und wird hier wegen der geringen Relevanz nur erwähnt.

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