Impfstoffe
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Dank der Schutzimpfungen haben Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Tetanus, Pocken, Tollwut, Keuchhusten oder Kinderlähmung ihren Schrecken verloren. Das ist keine Zauberei, sondern eine Herausforderung für unser Immunsystem.

18 Minuten

Veröffentlichung der Teilnahmebescheinigung:
01. März 2020

Simultanimpfung und Mehrfach- Impfungen Hier wird der Patient gleichzeitig aktiv und passiv immunisiert. Möglich ist das durch zeitgleiche Verabreichung eines Serums mit einem Totimpfstoff, was den Sofortschutz mit langanhaltender Wirkung kombiniert. Diese Postexpositionsprophylaxe steht für Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut und Tetanus zur Verfügung. Beide Impfstoffe werden kontralateral, das bedeutet an verschiedenen Körperstellen appliziert, damit wird versucht eine gegenseitige Deaktivierung der Impfkomponenten zu vermeiden. Eine Simultanimpfung von Passiv- und Lebendimpfstoff ist nicht möglich. Sie enthalten mehrere Impfstoffe gegen verschiedene Infektionskrankheiten, sodass mit einer Impfung gleichzeitig Schutz gegen mehrere Krankheiten aufgebaut werden kann. In den sogenannten Kombinationsimpfstoffen ist die Konzentration an Erregerbestandteilen oder Antigenen meist geringer als bei den entsprechenden Einzelimpfstoffen. Die Impfantwort ist jedoch genauso gut und das belastende „Pieksen“ wird hiermit auf weniger Termine reduziert.

Verhalten nach dem Impfen Kurz nach der Impfung kann es zu typischen Beschwerden, den sogenannten Impfreaktionen kommen. Hierzu gehören unter anderem lokale Reizerscheinungen am Applikationsort wie Hautrötung, Hautausschlag, leichte Ödembildung, Bluterguss und Schmerzen an der Impfstelle. Außerdem kann es nach wenigen Tagen zu einer leichten Temperaturerhöhung oder leichten Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit und Unwohlsein kommen. Innerhalb von drei Wochen nach der Impfung sind vereinzelt milde Anzeichen einer Impfkrankheit möglich, es können sich Beschwerden wie Erbrechen und Durchfall, ein schwacher Hautausschlag, Bindehautentzündung oder eine Lymphknotenschwellung zeigen. Alles das sind Zeichen, dass das Immunsystem arbeitet, aktiv ist und Ausdruck der angestoßenen Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff. Fachinformationen und Beipackzettel des jeweiligen Impfstoffs informieren über Art und Häufigkeit der möglichen UAW. Sportliche Aktivitäten und körperliche Belastungen sollten in dieser Zeit deutlich unter der persönlichen Leistungsgrenze bleiben. Eine mäßige Aktivität beeinträchtigt die Immunreaktion nicht, während eine extreme sportliche Anstrengung zu einer schlechteren Immunantwort führen kann. Die körperliche Aktivität sollte solange eingeschränkt bleiben, wie sich der Geimpfte noch beeinträchtigt fühlt oder eine Impfreaktion besteht.

Körperliche Hygienemaßnahmen wie Waschen, Duschen oder Baden sind uneingeschränkt möglich. Bei schweren Symptomen nach einer Impfung sollte ein Arzt aufgesucht werden. Sogenannte Impfkomplikationen sind schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen und treten sehr selten auf. Für jeden Verdacht einer Schädigung, der über das übliche Maß einer Impfkomplikation hinausgeht, besteht Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Arzt meldet an das Gesundheitsamt, das wiederum nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet ist, Meldung an die zuständige Landesbehörde und an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der zuständigen Bundesoberbehörde, zu geben. Alle Daten werden in pseudonymisierter Form gemeldet, wobei die personenbezogenen Angaben unkenntlich gemacht werden. Eine Information des Herstellers ist nicht verpflichtend. PEI hat die Aufgabe, diese Meldungen bezüglich des ursächlichen Zusammenhangs mit der Impfung zu prüfen, mögliche, sehr seltene Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen sowie in der Konsequenz dann die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Das Netz aus Überwachung und Meldepflicht garantiert somit, dass die Sicherheit von Impfstoffen, auch nach ihrer Zulassung, einer engmaschigen und kontinuierlichen Kontrolle unterliegt.

Echte Impfschäden sind laut § 2 Absatz 4 IfSG „ die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“. Echte Impfschäden werden nach Antrag eines Entschädigungsverfahrens durch das soziale Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz) versorgt, wobei bei Ablehnung der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eingelegt werden kann.

Behörden Für die Empfehlungen von Impfungen, Qualität der Impfstoffe, Dokumentation von Impfkomplikationen oder Impfschäden sind in Deutschland das RKI, das PEI und die STIKO zuständig. RKI ist die Abkürzung für Robert Koch-Institut, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Hauptsitz in Berlin. Zu den Hauptaufgaben des RKI gehört die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von Infektionskrankheiten. PEI steht für Paul-Ehrlich-Institut. Als deutsches Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel ist es eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit mit Hauptsitz in Langen. PEI ist für die Zulassung und Chargenfreigabe von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie der Genehmigung von Arzneimittelstudien zuständig. Beurteilt werden neben Impfstoffen, Sera und Allergenpräparate auch monoklonale Antikörper, Arzneimittel für neuartige Therapien (somatische Zelltherapeutika, Gentherapeutika, Tissue Engineering Produkte) und Gewebezubereitungen.

Die Abkürzung STIKO steht für Ständige Impfkommission. Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium, bestehend aus 12 bis 18 Mitgliedern, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden alle drei Jahre berufen wird. Die STIKO trifft sich, um über Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beraten, entwickelt daraus den jeweils gültigen Impfkalender, der den Bundesländern als öffentliche Impfempfehlung dient. Die STIKO befindet sich beim RKI in Berlin. Der internationale Impfausweis wird auch als Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet und ist eine internationale Bescheinigung in der nach internationalen Gesundheitsvorschriften alle verabreichten Impfungen eingetragen werden. Meist wird er bereits bei der Geburt ausgestellt und entspricht in Deutschland § 22 Infektionsschutzgesetz. Es werden neben dem Impfdatum auch namentlich die Impfstoffpräparate mit ihren Chargenbezeichnungen eingetragen. Übersichtlich gestaltet, lässt sich der aktuelle Impfstatus der Person einfach erkennen, somit werden Doppelimpfungen vermieden und Termine für Auffrischungsimpfungen ersichtlich. Pflicht ist bei Einreise in bestimmte Länder zur Verhinderung einer unkontrollierten Weitergabe von Infektionskrankheiten den internationalen Impfausweises vorzulegen, der den Nachweis über die länderspezifischen, vorgeschriebenen Impfungen erbringt. Sollten diese nicht vorliegen, ist eine Einreise nicht möglich.

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