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Adexa | Umfrage

UMFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BERATUNGSBEFUGNIS FÜR PTA

Laut ApBetrO muss in der Apotheke für PTA eine schriftliche Befugnis für Information und Beratung über Arzneimittel angefertigt werden. Die Adexa möchte wissen, wie diese Vorschrift in Ihrer Apotheke umgesetzt wird.

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Apothekenbetriebsordnung
§ 20: Information und Beratung
Satz 2: Die Verpflichtung zur Information und Beratung über Arzneimittel muss durch Apotheker der Apotheke ausgeübt werden, sie kann durch andere Angehörige des pharmazeutischen Personals der Apotheke übernommen werden, wenn der Apothekenleiter dies zuvor schriftlich festgelegt hat. Dabei hat er auch zu definieren, in welchen Fällen ein Apotheker der Apotheke grundsätzlich hinzuzuziehen ist.

Die Fachgruppe PTA bei ADEXA bittet Sie daher, die folgenden fünf Fragen zu beantworten.
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Quelle: Adexa

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