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Nachgefragt 09/13

NEUER GEHALTSTARIF/BERUFSVERBAND

Gilt der neue Gehaltstarif für Alle? Sollte man sich in einem Berufsverband organisieren?

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Wir haben Tanja Kratt und Martin Seipt (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

Tanja Kratt, ADEXA Zweite Vorsitzende

Was bringt der neue Gehaltstarifvertrag für PTA?
Der neue Tarifvertrag, den ADEXA mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) abgeschlossen hat, gilt seit 1. Juli und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. PTA bis zum achten Berufsjahr bekommen jetzt 3,0 Prozent mehr Gehalt. Für die höheren Berufsjahresgruppen beträgt der Anstieg 2,8 Prozent. Bei PTA-PraktikantInnen erhöht sich die monatliche Vergütung um 100 Euro auf jetzt 633 Euro.

Ab 1. Juli 2014 ist eine weitere Gehaltssteigerung um 1,5 Prozent für alle Angestellten mit abgeschlossener Ausbildung vereinbart. Voraussetzung, um von der Tariferhöhung zu profitieren, ist die Tarifbindung von Mitarbeiter/in und Apothekeninhaber/in – diese ist dann gegeben, wenn Sie als PTA Mitglied bei ADEXA sind und Ihr Arbeitgeber Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes, in diesem Fall des ADA. Aber auch im Arbeitsvertrag lässt sich eine Geltung des Tarifvertrages festlegen. Hier muss allerdings genau auf die richtige Formulierung geachtet werden. Der Tarifvertrag umfasst das ganze Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein (dort gilt ein anderer Vertrag) und Sachsen (hier weigern sich die Arbeitgeber seit vielen Jahren, einen Tarifvertrag abzuschließen).

Sie sind uns wichtig!
Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine berufspolitische Frage?
Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf.
Umschau Zeitschriftenverlag,
DIE PTA IN DER APOTHEKE,
Petra Peterle,
Otto-Volger-Straße 15,
65843 Sulzbach,
oder per E-Mail an p.perterle@uzv.de


Martin Seipt, BVpta Vorstandsmitglied

Wie sinnvoll ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband?
Ein Berufsverband wie der BVpta lebt von seinen Mitgliedern und ihren Ideen. PTA können sich bei uns im BVpta organisieren und eine starke Interessenvertretung bilden. Dadurch ist es möglich, unserer Berufsgruppe gesellschaftliches Gehör zu verschaffen. Durch einen Berufsverband erhalten Sie Unterstützung in Fragen des Arbeitsrechts. Sie können sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen vernetzen und an fachgerechten Fort- und Weiterbildungen teilnehmen.

Der Informationsaustausch zu anderen Apotheken innerhalb Deutschlands und über die Grenzen hinweg ist dem BVpta sehr wichtig. Wir treten für Ihre Interessen ein und knüpfen dazu Kontakte in der Politik und zu anderen Organisationen. Wir wollen Projekte voranbringen, die den PTA-Beruf auch in Zukunft attraktiv machen. Ein weiterer Punkt ist die Wertschätzung in der breiten Öffentlichkeit. Unser Beruf muss bekannter werden. Eine Apotheke existiert nicht allein durch Apotheker. Die Zukunft beeinflussen – mit einem starken Partner ist dies möglich. Ein Berufsverband ist Ihr Partner! Gemeinsam mit Ihnen können wir für innovative Konzepte eintreten und Ihre Interessen vertreten.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 09/13 auf Seite 67.

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