© flybird163 / 123RF Stock Foto

Apotheken-Software

ERSTATTUNGSBETRÄGE: SOFTWARE-UPDATES KOMMEN

Ab Februar werden Erstattungsbeträge für Medikamente mit Zusatznutzen erstmals in den Apotheken abgerechnet. Die nötigen Software-Updates sollen in den meisten Fällen pünktlich in den Apotheken ankommen.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Dies berichteten mehrere Softwarehäuser überein­stimmend. Nachdem sich die Abrechnung über Monate verzögert hatte, hatten die Softwarehäuser erst im Dezember vom geplanten Start im Februar erfahren. Entsprechend schnell mussten sie die Updates entwickeln. «Es war sehr knapp, aber wir werden es noch rechtzeitig schaffen», sagte Lars Polap von Pharmatechnik der Pharmazeutischen Zeitung. Auch andere Softwarehäuser äußerten sich zuversichtlich.

Der Deutsche Apothekerverband teilte den Landesverbänden heute dennoch mit, dass die Änderungen in einigen EDV-Systemen möglicherweise erst ab dem 1. März wirksam werden. In diesen Fällen könne es bei der Abrechnung von Rezepten, die Medikamente mit Zusatznutzen betreffen, zu vorübergehendem Mehraufwand kommen, so der DAV.

Ist ein Patient gesetzlich versichert, ändert sich für den Apotheker nichts. In diesem Fall druckt er weiter den üblichen Apothekenverkaufspreis auf das Rezept auf. Erst im Rechenzentrum wird der Rabatt für die Abrechnung mit den Krankenkassen abgezogen. Privatversicherte allerdings zahlen ab Februar in der Apotheke nur noch den Verkaufspreis abzüglich Erstattungsbetrag. Die Apothekenmitarbeiter müssen den Rabatt dann auf dem Privatrezept und dem Kassenbon vermerken und dabei das neu eingeführte Sonderkennzeichen 02567739 verwenden.

Jene Apotheker, die das Softwareupdate erst zum 1. März erhalten, müssen dies nun einen Monat lang per Hand tun. Ihnen empfiehlt der DAV, später einen Korrekturlauf für den Monat Februar in ihrer Buchhaltung vorzunehmen. So ließen sich Fehler nachträglich richtigstellen.

Selbst wenn es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der Updates kommen sollte, rechnen die Verantwortlichen mit einem überschaubaren Aufwand in den betroffenen Apotheken. Zum einen betrifft das neue Verfahren bislang nur zwölf Medikamente, zum anderen müssen Apotheker die neue Sondernummer nur dann eintragen, wenn Privatpatienten betroffen sind. Nicht zuletzt soll das Verfahren den Softwarehäusern zufolge spätestens ab dem 1. März reibungslos funktionieren. Quelle: ah/pharmazeutische-zeitung.de

×