Inhalatoren für Asthmatiker
Die Anwendung eines Inhalators sollte erst erklärt werden. © Laboko / iStock / Getty Images Plus

Lungenkrankheit | NVL

NEUE LEITLINIE FÜR ASTHMATIKER

Aktuelles zum Thema Asthma: Die neue Nationale Versorgungs-Leitlinie (NVL) zum Thema wurde veröffentlicht. So wird für Asthmatiker ab zwölf Jahren ab sofort zusätzlich eine Fixkombination aus inhalativem Corticosteroid und Formoterol empfohlen – allerdings im Off-Label-Use.

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Die nationale Versorgungs-Leitlinie dient als Entscheidungs- und Orientierungshilfe für Ärzte und andere Heilberufler zur Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen. Apotheker und Ärzte sollen bei der Erstverordnung oder einem Präparate-Wechsel die korrekte Anwendung des Inhalators und die Inhalationstechnik erklären und diese regelmäßig überprüfen. Auch auf die Möglichkeit bei einem rabattvertragsbedingtem Austausch pharmazeutische Bedenken anzumelden, weist die Leitlinie eindeutig hin.

Bei der Asthma-Therapie gilt der Grundsatz: „So viel wie nötig, jedoch so wenig wie möglich“; man unterscheidet dabei zusätzlich zwischen Bedarfs- und Langzeitmedikation. Asthmatiker ab zwölf Jahren dürfen also zusätzlich zu einem kurzwirkenden β2-Sympathomimetikum (SABA) eine Anwendung der Fixkombination aus einem inhalativen Corticosteroid (ICS) in niedriger Dosis und Formoterol, einem langwirksamen β2-Sympathomimetikum (LABA), anwenden. Eine Monotherapie mit einem LABA (wie Formoterol) wird generell allerdings nicht empfohlen, da die Wirkstoffgruppe zwar Asthmasymptome lindert, aber nicht die zugrunde liegende Entzündung. Eine Therapie ohne ICS kann daher zu einer progressiven Verschlechterung führen. Sind sowohl ICS als auch LABA indiziert, sollten Betroffene vorzugsweise eine Fixkombination erhalten. Monoklonale Antikörper als Therapieoption sind erst in der fünften Therapiestufe vorgesehen.

Eine neue Empfehlung gibt es auch zum Einsatz von Antibiotika bei Kindern und Erwachsenen mit Asthma: Wenn es keine hinreichenden Belege für eine bakterielle Infektion gibt, sollten zur Behandlung eines Asthmaanfalls keine Antibiotika eingesetzt werden. Auch Selbsthilfemaßnahmen hebt die Leitlinie hervor – diese könnten die Angst bei einem Anfall verringern. Abgeraten wird hingegen von komplementären Therapien wie Hypnose, Homöopathie und Akupunktur.

Neuerungen sind auch bei der Berufswahl explizit erwähnt: Es gibt Berufe, die für Menschen mit Asthma weniger geeignet sind. Bei Jugendlichen mit Asthma soll daher die anstehende Berufswahl thematisiert werden. Beim Verdacht auf ein arbeitsplatzinduziertes Asthma mahnt die Leitlinie zur Vorsicht: Empfehlungen zur Aufgabe der Berufstätigkeit oder zum Berufswechsel greifen stark in das Leben des Betroffenen ein und sollten gut überlegt sein. Vorab müsse daher eine ausreichende Sicherung der Diagnose durch einen Spezialisten erfolgen. Eine weitere Neuerung stellt die Empfehlung zur Rehabilitation dar: Vor Intensivierung der medikamentösen Therapie zur Stufe 5 beziehungsweise 6 und nach asthmabedingten Krankenhausaufenthalten wird empfohlen, die Indikation zu einer Rehabilitation zu prüfen.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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