Salate sind gesunde und erfrischende Snacks oder Hauptgerichte – gerade im Sommer. Doch man sollte bei vorgeschnittenen Produkten auf gute Kühlung achten. © vicuschka/ iStock / Getty Images Plus

Lebensmittelsicherheit | Überwachung

SALATE IM SOMMER

Es ist so herrlich praktisch für unterwegs, den Job oder als Nachmittags-Snack: vorgeschnittenes Obst oder zubereitete Salate sind gerade im Sommer sehr beliebt. Doch sollten die Becher und Schalen unbedingt gekühlt angeboten und aufbewahrt werden – es besteht ansonsten das Risiko einer mikrobiellen Belastung.

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Da das Risiko einer Kontamination in allen Arbeitsschritten von Anbau bis Verpackung besteht, sollte so früh wie möglich und dann konsequent die Kühlkette eingehalten werden. Zudem gehören zugeschnittenes Obst und zubereitete oder vorgeschnittene Salate zu den leicht verderblichen Lebensmitteln, für die besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. In den vergangenen Jahren zeigten die Untersuchungsergebnisse der einzelnen Bundesländer jedoch auffällige Werte, es traten vor allem Verunreinigungen durch Schimmelpilze, Enterobakterien und Hefen auf.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist für die Überwachung der Einhaltung des Hygieneplans zuständig. Im Rahmen des risikoorientierten Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) überprüft das BVL regelmäßig die hygienischen Zustände, mit Hilfe des repräsentativen Zoonose-Monitorings werden die Lebensmittel zudem auf mikrobiologische Parameter untersucht.

2016 fielen im BÜp bei den 745 vorverpackten aufgeschnittenen Obst- und Obstmischungen vor allem Schimmelpilzkontaminationen (18 Prozent) auf, bei elf Prozent der Stichproben wurde der Richt- beziehungsweise Warnwert für Enterobakterien überschritten, in neun Prozent fanden sich erhöhte Hefe-Werte und in zwei der Proben fanden sich E-coli-Werte oberhalb des empfohlenen Richtwertes. 20 Prozent der Proben wurden dabei ungekühlt im Handel angeboten.
Ein Jahr zuvor fielen vor allem Melonenstücke mit Salmonellen-Kontamination auf, 2016 konnte dies in keiner der Proben bestätigt werden.

Auch für die zugeschnittenen und verpackten Blattsalate gab es im BÜp 2015 kein erfreuliches Ergebnis: einzelne Proben wiesen einen Befall mit potenziell pathologischen Keimen wie Listeria monocytogenes oder Salmonellen auf, allerdings nicht im gesundheitsschädigenden Bereich.

Aufgrund der in den letzten Jahren aufgetretenen Mängel empfiehlt das BVL:

  • Schauen Sie sich das Produkt gut an. Zwar sind Mikroben für das Auge unsichtbar, dennoch weisen braune Stellen, Farbverlust oder viel Flüssigkeit auf mangelnde Frische hin. Gewölbte Verpackungen zeigen die Bildung von Gärgasen an.
  • Vorgeschnittene Produkte unbedingt gekühlt kaufen und Mindesthaltbarkeitsdatum einhalten.
  • Das gekaufte Produkt sollte zeitnah verzehrt werden. Zur Lagerung unbedingt in Kühlschrank oder Kühltasche aufbewahren und keinem direkten Sonnenlicht aussetzen.

Farina Haase,
Apothekerin, Volontärin

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft

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