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Künstliche Befruchtung | Gesundheitssystem

KASSENANTEIL NUR MIT TRAUSCHEIN?

Die Kosten für künstliche Befruchtungen sollte die gesetzliche Krankenversicherung auch nichtverheirateten Paaren anteilig erstatten, meinen die Grünen – und legten dazu jetzt auch einen Gesetzentwurf vor.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Deutsches Ärzteblatt

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