Ein mit Medikamente gefülltes Regal in einer Apotheke.
Die AOK möchte ihren Anteil zur Versorgungssicherheit beitragen. © JackF / iStock / Getty Images Plus

Ausschreibungskriterien | Versorgung

NEUE VERTRÄGE FÜR ANTIBIOTIKA

Die AOK-Gemeinschaft steht wegen ihrer exklusiven Rabattverträge schon länger in der Kritik. Darauf reagiert die AOK Baden-Württemberg mit einer neuen Ausschreibung: Die Kasse sucht Rabattvertragspartner nur für Antibiotika.

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Die Antibiotika-Versorgung in Europa ist besonders abhängig von Produktionsstätten in China und Indien. Aus diesem Grund lag der Fokus in den vergangenen Jahren in der Diskussion rund um die Arzneimittel-Lieferengpässe auf dieser Problematik. Im Zentrum der Kritik stand unter anderem die AOK-Gemeinschaft, die im Gegensatz zu anderen Krankenkassen viele Wirkstoffe exklusiv ausschreibt. Diese exklusiven Rabattverträge mit nur einem Vertragspartner gerieten zunehmend in die politische Diskussion. Interessengruppen fordern die Bezuschlagung an mindestens zwei Anbieter im Ausschreibungsverfahren, um die Heterogenität im Markt zu fördern.

Am 14. September teilte die AOK Baden-Württemberg mit, dass es künftig eine neue Ausschreibungsform für einige Antibiotika geben soll. Unter dem Namen „AOK Z1“ schreibt die Kasse fünf Wirkstoffe gesondert in einem Drei-Partner-Modell aus. Dabei geht es um die Wirkstoffe Cefaclor, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Clarithromycin und Roxithromycin. Von Juni 2021 bis einschließlich Mai 2023 sollen die neuen Verträge laufen.

Bei „AOK Z1“ soll nicht nur die Ausgliederung der Antibiotika eine Rolle spielen, sondern auch die Nachhaltigkeit der Lieferkette eines Anbieters: „Wir vergeben in ‚AOK Z1‘ nicht einfach an den günstigsten Anbieter. Wir lassen erweiterte Zuschlagskriterien einfließen wie etwa die Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Laut der Kasse könne sich so ein Vergabebonus von bis zu 16 Prozent ergeben. Da nicht der günstigste Bieter den Zuschlag erhalten soll, sondern derjenige, der flexibel agieren kann, kommt dies kleineren Unternehmen entgegen. In den neuen AOK-Verträgen wird auch die Einhaltung von am Produktionsstandort geltenden Vorgaben zu Grenzwerten für Arzneimittelrückstände im Produktionsabwasser positiv gewichtet. Sogenannte Bündelpackungen gelten wegen der zusätzlichen Plastikverpackung als „Knock-out-Kriterium“.

„Problematische Produktionsbedingungen innerhalb der sich ergebenden langen Versorgungsketten können hierzulande Lieferengpässe verursachen“, erklärt Bauernfeind. „Wir möchten darauf hinwirken, dass pharmazeutische Unternehmen so arbeiten, dass sich in Europa etablierte Arbeits- und Umweltschutzstandards gegen weniger strenge Vorgaben behaupten können.“

Sabrina Peeters,
Redaktionsvolontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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