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Apotheken | EU-Verordnung

HERSTELLUNGSVERBOT FÜR ISOPROPANOL 70 PROZENT

Apotheken ist die Herstellung des Biozids Isopropylalkohol (2-Propanol) 70 Prozent künftig verboten. Seit 1. Juli bedarf es dafür einer gesonderten Zulassung.

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