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Umfrage/Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

ZAHL DER ORGANSPENDEAUSWEISE STEIGT

Die Umfrage zeigt, dass der Organspendeausweis überwiegend dafür genutzt wird, einer Organ- und Gewebespende zuzustimmen (84 Prozent). Nur 4 Prozent dokumentieren im Spendeausweis ihren Widerspruch.

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Die Vermutung, dass die bekannt gewordenen Manipulationen in einigen Transplantationszentren Bürgerinnen und Bürger beschäftigen, bestätigen erste Ergebnisse der aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“ in Deutschland, die von August bis September 2013 unter 4.003 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 14 bis 75 Jahren durchgeführt wurde. Danach gaben 48 Prozent der Befragten an, dass sie Vertrauen in das Organspendesystem verloren haben.

Die Umfrage gelangt aber auch zu ersten erfreulichen Ergebnissen. Denn immerhin sagten 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber zu stehen. 68 Prozent der Befragten sind zu einer Organ- und Gewebespende nach ihrem Tod bereit, zwei Prozent weniger als bei der Erhebung ein Jahr zuvor.

 Von allen Befragten besitzen 28 Prozent einen Organspendeausweis. Im Vorjahr waren dies noch 22 Prozent. Das ist ein Anstieg von 6 Prozent, damit ist dieser Wert so hoch wie nie. Anlässlich der Vorstellung der Studienergebnisse erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Rückgang bei den Organspenderzahlen ist erheblich. Das bedauere ich sehr. Die Ursachen sind sicher vielschichtig. Aber es zeigt sich auch, dass die Skandale in der Vergangenheit Vertrauen zerstört haben.

Dass die Einstellung zur Organspende dennoch positiv ist und sogar mehr Menschen bereit waren, einen Organspendeausweis auszufüllen, ist gut. Wir müssen weiterhin beharrlich für die Organspende werben. Verlorenes Vertrauen lässt sich nur langsam zurückgewinnen. Hier gilt es, durch Transparenz bei den Entscheidungen, sachliche Informationen und hohe Qualität in der Transplantationsmedizin zu überzeugen.“ Die Studie zeigt, dass der Organspendeausweis überwiegend dafür genutzt wird, einer Organ- und Gewebespende zuzustimmen (84 Prozent). Lediglich vier Prozent dokumentieren im Organspendeausweis ihren Widerspruch.

„Die Dokumentation der persönlichen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende ist deshalb so wichtig, damit im Falle des eigenen Todes Angehörige nicht auf ihre Einschätzung oder Vermutung angewiesen sind, sondern entlastet werden“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA. „Die beste Möglichkeit hierfür bietet das Ausfüllen des Organspendeausweises. Zusätzlich sollte die Entscheidung den Angehörigen mitgeteilt werden, damit diese informiert sind und die Entscheidung der oder des Verstorbenen vertreten können.“

Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage belegen, dass aktuell bereits 70 Prozent der Befragten, die mit ihren Angehörigen über Organ- und Gewebespende gesprochen haben, ihnen auch ihre Entscheidung mitteilen. Die Ergebnisse der Umfrage geben einen Einblick in die Motive der Befragten für und gegen eine Organ- und Gewebespende. 90 Prozent derjenigen, die zu einer Organ- und Gewebespende bereit wären, wollen anderen Menschen helfen.

Für 65 Prozent ist die Entlastung ihrer Angehörigen eine wichtige Spendenmotivation. Von den Befragten, die eine Organ- und Gewebespende ablehnen, fürchten 60 Prozent den Missbrauch durch Organhandel, und 43 Prozent haben Angst, dass von den Ärzten nicht mehr alles für sie getan wird, wenn ein Organspendeausweis vorliegt. Die Repräsentativerhebung hat auch den Wissensstand rund um das Thema Organspende erfasst.

Danach verfügen 50 Prozent der Befragten über ein gutes bis sehr gutes Wissen zur Organ- und Gewebespende, die andere Hälfte der Befragten ist mäßig oder sogar schlecht informiert. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wissenstand der Bürgerinnen und Bürger jedoch leicht verbessert: 2012 betrug das Verhältnis 46 zu 54 Prozent. Um allen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur Organ- und Gewebespende bereitzustellen, hat der Gesetzgeber im November 2012 die Entscheidungslösung eingeführt.

Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen sind seither verpflichtet, ihre Versicherten ab 16 Jahren alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespende sowie über den Nutzen und die Möglichkeiten des Organspendeausweises zu informieren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt dafür entsprechende Informationsangebote kostenlos zur Verfügung.

Zum Zeitpunkt der BZgA-Umfrage hatten 36 Prozent der Befragten ein Schreiben von ihrer Krankenkasse oder ihrem Krankenversicherungsunternehmen erhalten. Durch dieses Schreiben konnten mehr als die Hälfte (61 Prozent) der Versicherten erstmals zum Ausfüllen des Organspendeausweises motiviert werden.

Inzwischen haben alle gesetzlichen Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen ihre Versicherten aufgefordert, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende zu dokumentieren und sie über die Bedeutung einer hierzu zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung informiert. Die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende - ob dafür oder dagegen - kann in einem Organspendeausweis, aber auch in einer Patientenverfügung dokumentiert oder mündlich gegenüber den Angehörigen geäußert werden. Quelle: Informationsdienst Wissenschaft (idw)

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