Ein Mann im Anzug stülpt seine Hosentaschen nach außen, sie sind leer.
Kein Geld mehr für den Botendienst: Die Vergütung läuft voraussichtlich Ende September aus. © nito100 / iStock / Getty Images Plus

Botendienst | Abrechnung

VERGÜTETER BOTENDIENST: VERLÄNGERUNG VORERST VOM TISCH

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom April bot Apotheken die Möglichkeit, Botendienstfahrten zu Lasten der Krankenkasse abzurechnen. In der Diskussion um eine dauerhafte Verankerung dieser Vergütung ziehen Apotheken derzeit jedoch den Kürzeren.

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Allein im Mai rechneten deutsche Apotheken über die Sonder-PZN 06461110 laut dem Marktforschungsunternehmen Iqvia 2,52 Millionen Botendienste ab – der Kostenpunkt für die Krankenkassen liegt bei 14 Millionen Euro. Diese neue Pauschalvergütung ist Bestandteil der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die das Bevölkerungsschutz-Gesetz ergänzt. Die Abrechnung ist vorerst bis zum 30. September möglich, denn bis dahin hatte die Bundesregierung im März die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Ab Oktober steht Apotheken diese Vergütung also nur noch zu, wenn die Regierung diese Ausnahmesituation verlängert, oder wenn die Vergütung dauerhaft in einem anderen Gesetz aufgenommen wird.

Genau das war bislang geplant: Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sollte pünktlich vor dem 1. Oktober ein neuer Abschnitt in das Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden: „Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“ Diese Vergütung sollte Corona-unabhängig sein und die Versorgung insbesondere älterer Kunden in ländlichen Regionen sicherstellen. Im neuesten Entwurf ist dieser Passus jedoch nicht mehr enthalten.

Es bleibt aber spannend: Möglicherweise wird der vergütete Botendienst stattdessen Bestandteil des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG). Bis es so weit ist, wäre die Abrechnung dennoch vorerst nicht mehr möglich.

Aktueller Stand:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 3. September zugesichert, dass er das Botendienst-Honorar fest im VOASG verankern wolle. Außerdem denke das Gesundheitsministerium darüber nach, die Abrechnung während der Corona-Pandemie noch über den September hinaus fortzuführen. Der Botendienst stelle einen wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung dar, betont Spahn.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: apotheke adhoc

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