Kind steht vor einem Backofen© Aron M / iStock / Getty Images

Aktionstage

TAG DES BRANDVERLETZTEN KINDES

Adventskranz, Kerzen und Punsch gehören zur Weihnachtszeit einfach dazu und sorgen für Gemütlichkeit. Doch die heißen Getränke sowie das Feuer bergen auch Gefahren, insbesondere für Kinder.

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Nur 20 Sekunden dauert es, bis ein trockener Tannenbaum komplett in Flammen steht. In der Weihnachtszeit steigt die Anzahl der Brände um 40 Prozent im Vergleich zu den übrigen Monaten. Und es gibt noch weitere Risiken: Kurz nicht aufgepasst und das Kind schreit wie am Spieß, da es an das heiße Backblech gefasst oder sich an der Kerze verbrannt hat. In der eigentlich als besinnlich geltenden Adventszeit stellt der Haushalt eine besondere Gefahrenquelle dar.

Viel zu oft In Deutschland werden jedes Jahr mehr als 30 000 Kinder aufgrund von Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich behandelt. 7500 sind so schwer verletzt, dass sie in Krankenhäusern stationär behandelt werden müssen. Es gibt somit viele Gründe, auf das Thema Brandverletzungen und Verbrühungen aufmerksam zu machen. Jährlich am 7. Dezember richtet die Initiative für brandverletzte Kinder „Paulinchen e.V.“ den bundesweiten Tag des brandverletzten Kindes aus, dieses Jahr unter dem Motto „Advent Advent – es brennt!“.

Der Aktionstag dient dazu, auf Unfallgefahren sowie die hohen Unfallzahlen aufmerksam zu machen, Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, über Erste-Hilfe-Maßnahmen und die schwerwiegenden Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen zu informieren und brandverletzen Kindern eine Lobby zu bieten. Der Tag des brandverletzten Kindes klärt auch darüber auf, auf welche Weise man Kinder vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen kann. Zusammen mit verschiedenen Aktionspartnern gibt die Initiative zahlreiche Ratschläge. Zu den Kooperationspartnern von Paulinchen e.V. zählen Apotheken, Kliniken, Arztpraxen, Kitas und Feuerwehren. PTA und Apotheker können den Aktionstag ebenfalls nutzen, um in Beratungsgesprächen auf das Thema aufmerksam zu machen.

Brandgefährlich Laut Paulinchen e.V. tragen verschiedene Verhaltensregeln dazu bei, gut und verletzungsfrei durch die Weihnachtszeit zu kommen. Geben Sie diese Tipps an Ihre Kunden weiter: Kinder sollten niemals mit Wunderkerzen, Streichhölzern oder Feuerzeugen spielen und nicht mit offenen Feuern und brennenden Kerzen alleine gelassen werden. Grundsätzlich ist der richtige Umgang mit Kerzen wichtig. Diese sollten auf einem standfesten, nicht brennbaren Untergrund stehen und müssen rechtzeitig ausgewechselt werden, bevor sie heruntergebrannt sind. Bevor man das Zimmer verlässt, sollte man sie unbedingt löschen. Eine sichere Alternative sind LED-Kerzen. Weihnachtsbäume sollten stabil stehen, beispielsweise in schweren, mit Wasser gefüllten Tannenbaumständern.

Der Bereich rund um den Backofen sowie um den Kamin ist kein Spielplatz und für Kinder tabu. Eltern, die ein Kind auf dem Arm halten, verzichten währenddessen bitte unbedingt auf heiße Getränke, da es durch das Verschütten zu schweren Verletzungen kommen kann. Eine potenzielle Gefahr stellen auch Tischdecken (mit Kerzen oder heißen Getränken) dar, an denen sich Kinder festhalten oder hochziehen möchten, ebenso Flüssigkeiten, die am Rand der Tischplatte oder gar auf dem Boden abgestellt werden. Schnell sind die heißen Köstlichkeiten auf die Kleinen gekippt und rufen heftige Verbrennungen hervor. Trockene Zweige sollten grundsätzlich vom Adventskranz entfernt werden, da sie rasch Feuer fangen. Es ist ratsam, Gestecke auf einer feuerfesten Unterlage zu platzieren und nicht der Zugluft auszusetzen.

Grundsätzlich sollten Eltern auch mit Ihren Sprösslingen über einen sicheren Umgang mit dem Feuer sprechen, mit gutem Beispiel vorangehen und sie über das richtige Verhalten im Notfall aufklären. Sie können ihrem Nachwuchs auch die Stop-Drop-Roll-Regel beibringen, falls einmal die Kleidung brennt. Diese besagt, dass die Kinder zunächst stehen bleiben, sich fallen lassen und über den Boden rollen, sodass die Flammen erstickt werden. Bei einem Brand ist es sinnvoll, die Türen zu schließen und rasch mit allen Familienmitgliedern die Wohnung beziehungsweise das Haus zu verlassen.

Ist bei einem Brand Fett mit dabei (beispielsweise bei Fondue), darf man das Feuer auf gar keinen Fall mit Wasser löschen, da eine Stichflamme entstehen würde. Selbstverständlich ist in all diesen Fällen die Feuerwehr unter 112 zu verständigen. Für Familien mit einem brandverletzten Kind gibt es eine kostenfreie Beratungshotline von „Paulinchen“, die unter der Nummer 0800/ 0112123 zu erreichen ist.

Einteilung von Verbrennungen Der Schweregrad einer Verbrennung hängt von der Größe und Tiefe der Verletzung ab, zudem ergibt er sich aus dem Allgemeinzustand des Betroffenen. Typisch für eine akute Verbrennung ersten Grades sind Rötungen, Brennen, Juckreiz, Erwärmungen und Schwellungen, während Verbrennungen zweiten Grades zusätzlich mit Blasen einhergehen. Bei Verbrennungen dritten Grades liegen starke Zellschädigungen vor (Nekrose). Der heftigste Fall sind Verbrennungen vierten Grades, bei denen alle Hautschichten sowie darunter befindliche Knochen geschädigt sind (Verkohlung).

Akuter Notfall Kommen Kunden mit Verbrennungen in die Apotheke, sollten Sie sie bei großflächigen Verbrennungen sowie bei Verbrennungen dritten oder vierten Grades an einen Arzt verweisen. Bei tiefen Verbrennungen oder bei Brandwunden im Gesicht oder an den Händen ist sogar ein Notarzt zu rufen, da ein lebensbedrohlicher Verletzungsschock resultieren kann. Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehört es, die Unfallopfer warmzuhalten und eine Auskühlung zu verhindern. Im Krankenhaus werden schwere Brandverletzungen in Spezialabteilungen therapiert.

Selbstmedikation Klären Sie auch bei kleineren und weniger schweren Verbrennungen und Verbrühungen über die richtige Wundversorgung auf. Zunächst ist es entscheidend, die Wunde frühzeitig zu behandeln. Die Verbrennung sollte etwa 20 Minuten lang mit Wasser (Temperatur zwischen 15 und 20 Grad Celsius) gekühlt werden. Auf gar keinen Fall darf sie mit Eis in Kontakt kommen, da das Gewebe dann absterben würde. Im Anschluss an die Kühlung mit Wasser empfiehlt es sich, die Verletzung mit einem sauberen, möglichst sterilen Tuch abzudecken.

Sie können den Betroffenen entzündungshemmende Schmerzmittel wie Ibuprofen mitgeben. Auch ein spezielles Wund- und Brandgel lindert durch seinen kühlenden, feuchtigkeitsregulierenden und heilungsfördernden Effekt die Beschwerden und hält die Wunde sauber. Kunden mit Brandverletzungen müssen auch in der Nachsorge einiges beachten: Die Haut sollte regelmäßig mit einer schützenden Creme gepflegt werden. Bei Sonnenexposition ist die Anwendung eines Produktes mit einem ausreichend hohen Lichtschutzfaktor angezeigt.

Den Artikel finden Sie auch in DIE PTA IN DER APOTHEKE 12/2021 ab Seite 90.

Martina Görz, PTA, M.Sc. Psychologie, Fachjournalistin

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