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Delinquentes Verhalten

IDIOTENTEST

Jedes Jahr müssen sich in Deutschland tausende Menschen der MPU stellen. Gründe dafür sind unter anderem Alkohol- oder Drogenkonsum vor oder während der Fahrt sowie das Missachten von Verkehrsregeln.

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In der medizinisch-psychologischen Untersuchung wird die Fahreignung des Antragstellers durch eine verkehrspsychologische sowie durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung beurteilt. Sie wird von den Führerscheinstellen auf der Basis gesetzlicher Grundlagen angeordnet. Den so genannten Idiotentest gibt es seit 1954 in Deutschland, durch ihn wird eine Prognose zum Verkehrsverhalten des Antragstellers gestellt, die der Fahrerlaubnisbehörde dabei hilft, die Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu treffen.

Hat der Betroffene bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt, sendet diese die Verkehrsakte des Klienten an die von ihm frei ausgewählte Begutachtungsstelle. Für die drei bis vier Stunden andauernde MPU wird ein Termin vereinbart. Das psychologische Gespräch stellt den Hauptteil der MPU dar, der Psychologe erstellt im Anschluss an die Unterhaltung mit dem Delinquenten ein MPU-Gutachten, in der eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das zukünftige Verkehrsverhalten getroffen wird.

Werden die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die Befunde ausgeräumt, spricht man von einem „positiven“ Gutachten, also von einer günstigen Prognose. Im medizinischen Teil der MPU wird der Betroffene auf Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen untersucht. Dazu werden die Anamnese erhoben und eine körperliche Untersuchung sowie labormedizinische Verfahren durchgeführt. Außerdem findet ein Reaktionstest am Bildschirm, der einem einfachen Computerspiel ähnelt, statt.

Darüber hinaus muss der Prüfling je nach Fragestellung der Behörde einen Nachweis über ein Alkohol- oder Drogenscreening (meist über die Dauer von einem Jahr, bei Cannabis je nach Konsumgeschichte mindestens über sechs Monate) oder ein Trinkprotokoll über seinen kontrollierten Umgang mit Alkohol vorlegen. Die Behörde überprüft vor der Neuerteilung, ob das aufgestellte Gutachten plausibel ist. Es muss daher frei von Widersprüchen und wissenschaftlich nachprüfbar sein, eine logische Ordnung aufweisen und den gesetzlichen Vorgaben sowie den Begutachtungskriterien zur Kraftfahrereignung entsprechen.

Verschiedene Eigenschaften können für ein riskantes Verkehrsverhalten verantwortlich sein. Dazu gehören:
+ eine erhöhte Risikobereitschaft und eine geringe Risikowahrnehmung
+ eine hohe emotionale Affinität zum Fahrzeug
+ mangelnde Impulskontrolle
+ ein situationsunangepasster Konsum von psychotropen Substanzen
+ eine geringe Anpassungsbereitschaft
+ Aggressionsneigung
+ eine ungenügend vorhandene Emotionsregulation
+ eine eingeschränkte Selbstwahrnehmung

Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz? Wer einen erheblichen Drogen- oder Alkoholmissbrauch betrieben hat, sollte mit einem einjährigen Abstinenzbeleg sowie mit dem Vorsatz, auf die Suchtmittel in Zukunft zu verzichten, in die MPU gehen. Alkoholkranke Menschen sollten ebenso wie Personen, die ihren Konsum nicht unter Kontrolle haben, dauerhaft enthaltsam leben. Je länger eine Person abstinent ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls.

Kontrolliertes Trinken (KT) hingegen findet nicht mehr „unbefangen“ statt und erfordert ein sehr diszipliniertes Verhalten – der Alkoholkonsum wird durch einen zuvor aufgestellten Trinkplan gesteuert. KT eignet sich keineswegs für Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit, für Personen mit sehr hohen Promillewerten oder für Betroffene, die mehr als einmal im Straßenverkehr mit Alkohol aufgefallen sind.

Vorbereitung auf die Untersuchung Grundsätzlich ist der schwierigste Teil der Prüfung das Gespräch mit dem Psychologen. Daher sollte ein Kraftfahrer, bevor er an der MPU teilnimmt, seine Delikte sowie seine Vergangenheit mit Hilfe eines Verkehrspsychologen aufarbeiten. Dies geschieht im Rahmen einer verkehrspsychologischen Therapie, die auf der kognitiven Verhaltenstherapie basiert und eine stabile Einstellungs- und Verhaltensänderung der zum Delikt geführten kognitiven, motivationalen und emotionalen Grundlagen des Betroffenen zu erzielen versucht.

Thematisiert werden das delinquente Verhalten, die Biographie, die Drogen- und/oder Alkoholkonsumgeschichte, die Ursachen, welche zum Vergehen geführt haben, sowie die Perspektiven und die Veränderungen. Bei einer guten Vorbereitung ist die MPU grundsätzlich zu schaffen, auch im ersten Anlauf.

Untersuchungsanlässe Es gibt die verschiedensten Gründe, weswegen ein Kraftfahrer den Führerschein (möglicherweise) verliert und in einer MPU seine Fahreignung unter Beweis stellen muss. Einer der häufigsten Gründe ist das Fahren unter Alkoholeinfluss (mehrfach oder einmalig ab einem Wert von 1,6 Promille), im Auto ebenso wie auf dem Fahrrad. Auch Kraftfahrer, die unter Drogeneinfluss am Steuer auffällig geworden sind oder die außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, benötigen ein positives Gutachten, um wieder fahren zu dürfen.

Verkehrsrechtliche (mehr als sieben Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg oder besonders schwerwiegende Verstöße) oder strafrechtliche Auffälligkeiten können ebenfalls zu einer MPU führen. Beispiele für mögliche Verkehrsregelübertretungen sind das Überfahren roter Ampeln, das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, illegale Autorennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt. In Sonderfällen wie beim Wunsch einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis für Jugendliche ab 16 Jahren oder bei physischen und psychischen Erkrankungen ist die Untersuchung unter Umständen auch notwendig.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 10/17 auf Seite 130.

Martina Görz, PTA und Fachjournalistin

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