Deutsche Gesellschaft für Phlebologie | Kompressionsstrümpfe

KOMPRESSIONSSTRÜMPFE KLASSE I UNEINGESCHRÄNKT ERSTATTUNGSFÄHIG

Bisher wurde das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen durch einen Pflegedienst von den Krankenkassen nur erstattet, wenn es sich um eine Kompressionstherapie der Klasse II oder stärker handelte. Neuerdings können auch Patientinnen und Patienten versorgt werden, die nur eine Kompressionstherapie der Klasse I benötigen oder tolerieren, aber nicht in der Lage sind, die ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfe selbständig an- und auszuziehen. „Nicht nur der Strumpf selbst wird seit einigen Jahren erstattet, sondern nach der neuen Regelung auch das An- und Ausziehen durch Pflegedienste. Dies ist besonders bei älteren Patienten wichtig, die oft aufgrund anderer Erkrankungen, wie arterieller Verschlusskrankheiten oder allgemeiner Schmerzsituation besonders auf leichtere Kompressionsstrümpfe angewiesen sind“, betont der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie e. V. (DGP), Prof. Dr. med. Markus Stücker.

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Kompressionsstrümpfe der Klasse I sind angenehmer zu tragen und sorgen somit für verbesserte Patienten-Compliance. „Studien haben nachweisen können, dass ihre Wirksamkeit auf die meisten Formen der Schwellungen, die vorbeugende Wirkung nach einer Thrombose und die Beschwerdelinderung bei Strümpfen der Klasse I fast genauso effektiv ist wie die der Klasse II“, ergänzt Dr. med. Erika Mendoza, Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie e. V. Ab sofort können Ärzte also auch leichtere Kompressionsstrümpfe der Klasse I uneingeschränkt verordnen. Kompressionsstrümpfe belasten nicht das Budget. Die Kassen übernehmen nicht nur die Kosten für den eigentlichen Strumpf, sondern jetzt auch für die dazugehörige Hilfeleistung.

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