KANN MIR WEGEN EINER KUNDENBESCHWERDE GEKÜNDIGT WERDEN?
GUSELKUMAB – BALD AUCH BEI MORBUS CROHN UND COLITIS ULCEROSA?
AUSGEMÜFFELT: PHAGEN FRESSEN SCHWEISS-BAKTERIEN AUF
WAS MAN ÜBER EISEN WISSEN SOLLTE
NEURODERMITIS – GUT GEPFLEGT IST HALB GEWONNEN
"ICH WOLLTE EINEN BERUF, DER SINNSTIFTEND FÜR MEIN EIGENES LEBEN IST"
VITAMINE – TEIL 2
ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT IM ALTER
VERÄNDERUNG DES LEBENSSTILS BEI VENENLEIDEN UND KRAMPFADERN
TIPPS FÜR DIE FREIBAD-SAISON
KÖSTLICHE SPEISEN AUS BÄUMEN
WAS MAN MIT ESSENSRESTEN TUN KANN
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Arzneimittelsicherheit | Website
Ärzte können Fehler oder Beinahe-Fehler anonym melden und so ihre Kollegen warnen. Ein ähnliches Berichtssystem haben nun auch die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe eingeführt.
Seite 1/1 1 Minute 23. Mai 2016
Den vollständigen Text finden Sie hier: apotheke adhoc