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Krätze | Scabies

HINWEISE ZUR VERSORGUNG IN FLÜCHTLINGSEINRICHTUNGEN

Die Senatsverwaltung Hamburg hat am 21.08.2015 zum Ausbruch von Skabies in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge das Bestehen einer gesundheitlichen Notlage mitgeteilt.

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 Zur Skabies-Therapie  stehen in Deutschland topisch anwendbare Antiscabiosa zur Verfügung, zum Beispiel Benzylbenzoat, Crotamiton, Permethrin.

Eine Alternative in der Bekämpfung der Skabies (einschl. Skabies norwegica) ist das peroral einzunehmende Makrolid Ivermectin, welches als Stromectol® 3 mg Tabletten in Frankreich und in den Niederlanden, jedoch nicht in Deutschland zugelassen ist. Für den Einzelfall ist ein Bezug nach ärztlicher Verschreibung gemäß § 73 Absatz 3 AMG möglich, wobei der AMK gegenwärtig keine gesicherten Erkenntnisse über die tatsächliche Lieferbarkeit aus diesen Ländern vorliegen.

Das BMG hat am 2. September 2015 eine Bekanntmachung veröffentlicht (s. Anhang), die den zuständigen Behörden ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG (§ 79 Absatz 5) gestattet, um Skabies als bedrohliche übertragbare Krankheit sofort wirksam behandeln und deren Ausbreitung verhindern zu können. Dadurch sind die rechtlichen Möglichkeiten für den Import von Antiscabiosa zur peroralen Anwendung – zeitlich befristet – erweitert worden.

Auf den Websites einiger Gesundheitsbehörden der Länder sind Merkblätter zum Umgang mit Krätze (Skabies) in Gemeinschaftsunterkünften veröffentlicht, die wichtige Informationen und Empfehlungen hierzu beinhalten, aber diese neue Rechtslage (noch) nicht aktualisiert beinhalten (z. B. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter

www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/merkblatt_kraetze_
gemeinschaftsunterkuenfte.pdf
.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei den Themen Infektionsschutz und Impfungen, darunter die kürzlich aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO, Stand August 2015)

Und im Epidemiologischen Bulletin 38/2015 (vorab online) informiert Sie eine veröffentlichte tabellarische Übersicht über akut behandlungsbedürftige, für Deutschland ungewöhnliche Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten und für medizinisches Personal Gesundheitsrisiken darstellen können.

Zusätzlich werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf den Websites www.infektionsschutz.de  und www.impfen-info.de weiterführende Informationen bereitgestellt. Quelle: Landesapothekerkammer Hessen

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