Das Wort No mit Ausrufezeichen, das "O" besteht aus einem Doughnut
Verbraucherschutz und Transparenz sollen gefördert werden: Nein! zu Zucker in Tees. © max-kegfire / iStock / Getty Images Plus

Ernährung | Zucker

BUNDESRAT STIMMT ZU: ZUCKERVERBOT FÜR BABY- UND KINDERTEES

In Baby- und Kleinkindertees ist Zucker künftig verboten. Kommen sollen auch neue Hinweise für die Eltern auf den Packungen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) zu.

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Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen demnach keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten wie Honig, Malzextrakt, Sirupe oder Dicksäfte enthalten.

Vorgeschrieben werden soll auch ein Hinweis auf der Verpackung oder einem Etikett, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu verzichten. Kommen soll außerdem eine Kennzeichnung, ab welchem Kindesalter die Tees verwendet werden können - generell darf dies demnach nicht unter vier Monaten sein.

Hintergrund ist laut Ministerium, dass gezuckerte Getränke die Gefahr von Karies und Übergewicht erhöhen. In den ersten 1000 Lebenstagen von Kindern würden wichtige Weichen fürs Ernährungsverhalten gestellt - angestammte Gewohnheiten später zu ändern, sei dann schwieriger. Wie es in der Verordnung heißt, betrifft das Zuckerverbot 37 derzeit erhältliche Produkte. Die neuen Informationspflichten auf der Packung betreffen demnach laut einer Marktübersicht 85 Produkte.

Quelle: dpa

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