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TIERVERSUCHE BEI KOSMETIKA

In der Pharmaforschung kann man leider noch immer nicht ganz auf sie verzichten. Bei Kosmetika haben die Verbraucher dafür noch wesentlich weniger Verständnis – der Gesetzgeber auch nicht.

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Seit Jahren wird daran geforscht, Alternativen zu Tierversuchen zu finden. In vielen Fällen ist dies bereits gelungen. Als am 11. Juli in Deutschland die neue EU-Kosmetikverordnung eingeführt wurde, war eines der Ziele der völlige Verzicht auf Tierversuche in der Kosmetikaforschung.

Artikel 18 Mit der neuen Verordnung will die EU Tierversuche und ebenso das Inverkehrbringen von am Tier getesteten Kosmetika unterbinden. Aus diesem Grund ist die Durchführung von Tierversuchen am Endprodukt in der Europäischen Union nun grundsätzlich verboten. Das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, deren Bestandteile Tierversuchen unterzogen wurden, ist mit Inkrafttreten der neuen Kosmetikverordnung ebenfalls untersagt. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn die Sicherheit von kosmetischen Mitteln nicht anders geprüft werden kann.

Für die meisten Verträglichkeitstests von Kosmetika gibt es inzwischen gute Alternativen. Um festzustellen, ob eine Substanz hautreizend wirkt, kann man beispielsweise Zellkulturen menschlicher Haut verwenden. An bebrüteten Hühnereiern kann die Augen- und Schleimhautreizung geprüft werden. Ob ein Stoff durch die Haut resorbiert wird, kann man an Proben menschlicher Haut testen.

Ein weiter Weg Bereits seit 2004 dürfen fertige Kosmetikprodukte in der Europäischen Union nicht mehr an Tieren getestet werden. Die deutsche Kosmetikindustrie verzichtet nach eigenen Angaben seit 1989 freiwillig auf diese Tests. 2009 trat ein Verbot in Kraft, das es EU-weit untersagte, einzelne Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten im Tierversuch zu prüfen. Für die drei Risiken Allergie, Krebs und Fortpflanzungsschäden gab es allerdings noch eine Ausnahmeregelung, wenn der Tierversuch außerhalb der Europäischen Union durchgeführt wurde.

Aber auch jetzt existieren noch Schlupflöcher bis zum tatsächlich vollkommenen Verzicht auf Tierversuche. So dürfen Stoffe, die nicht nur in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verwendet werden, im Rahmen der standardmäßigen Chemikalienprüfung weiterhin an Tieren getestet werden.

Mit oder ohne Tierversuche – dass die Sicherheit eines Produktes nicht zu 100 Prozent garantiert werden kann, zeigt die Vergangenheit. Immer mal wieder werden Stoffe, die in einem Kosmetikprodukt nichts zu suchen haben, dennoch darin gefunden. 1986 war es Dioxan in Shampoos und Badezusätzen, einige Jahre später waren es Schwermetalle in Wimperntuschen und Lidschatten.

Nicht in allen Ländern In mehr als 80 Prozent aller Länder weltweit sind Tierversuche für Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe immer noch vorgeschrieben oder zumindest erlaubt. Manche Staaten verlangen dies sogar bei der Einfuhr. Hoffen wir mal, dass das Verbot in der Europäischen Union Druck auf diese Länder ausübt und sich dort auch etwas ändert. Bis zum weltweiten Verbot ist aber noch ein weiter Weg.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 11/13 auf Seite 28.

Sabine Bender, Apothekerin / Redaktion

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