© Die PTA in der Apotheke
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Tatort Apotheke

NICHT-STEROIDALE ANTIRHEUMATIKA

Nicht-steroidale Antirheumatika können mit Lithiumsalzen in Wechselwirkung treten. Aber Achtung: Aufgrund der engen therapeutischen Breite des Psychopharmakons sind toxische Effekte möglich.

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Herr Backhaus betritt die Apotheke und erzählt der PTA von seinen schlimmen Rückenschmerzen. Am Wochenende sei er beim Arzt gewesen und habe dort ein Rezept über Diclofenac 100 Milligramm für eine Dauer von drei bis vier Wochen erhalten. Herr Backhaus hat eine Kundenkarte, sodass die PTA die Verordnung auch mit den bisherigen Dauermedikamenten des Patienten abgleicht. Beim Interaktionscheck erscheint eine relevante mittelschwere Wechselwirkung mit seinen Lithiumtabletten.

Pharmakologischer Hintergrund Der Patient bekommt Lithium zur Therapie seiner psychischen Erkrankung. Dieses ist der Wirkstoff der Wahl zur Prophylaxe bipolarer Erkrankungen und schwerer depressiver Episoden sowie zur Behandlung einer manischen Episode. Lithium ist ein Wirkstoff mit geringer therapeutischer Breite. Die Dosis wird deshalb vom verordnenden Arzt unter regelmäßigen Plasmaspiegelkontrollen eingestellt.

Erhöhungen des Spiegels, zum Beispiel durch eine verminderte Ausscheidung, können zu toxischen Nebenwirkungen wie gastrointestinalen Störungen, vermehrter Harnausscheidung, Lethargie, Muskelschwäche und Tremor führen. Werden Lithiumsalze zusammen mit NSAR oder COX-2-Hemmern eingenommen, kann es nach einigen Tagen zu einem Anstieg des Lithiumspiegels kommen. Die Analgetika vermindern die glomeruläre Filtrationsrate und erhöhen die Lithiumrückresorption aus dem proximalen Tubulus. Das Ausmaß der Wechselwirkung hängt von dem jeweiligen Antiphlogistikum und den individuellen Besonderheiten jedes Patienten ab.

Acetylsalicylsäure scheint die Interaktion weniger stark einzugehen, für Paracetamol ist keine Wechselwirkung mit Lithium bekannt. Bei älteren Menschen ist das Risiko größer aufgrund verminderter Nierenfunktion. Ist eine gleichzeitige längerfristige Therapie notwendig, sollte der Lithiumspiegel regelmäßig überprüft und wenn nötig durch eine Dosisreduktion angepasst werden. Bei Absetzen des Antiphlogistikums ist dann möglicherweise wieder eine Erhöhung der Lithiumdosis notwendig.

Zurück zum Fall Vorsichtig fragt die PTA, ob dem Arzt die Dauerverordnung seiner Lithiumtabletten bekannt war. Herr Backhaus reagiert etwas irriitiert: „Nein, die Schmerztabletten habe ich doch vom Orthopäden verordnet bekommen. Ich habe ganz vergessen, ihm zu sagen, dass ich noch die anderen Tabletten nehme. Gibt es da ein Problem?”

Die PTA beruhigt den Kunden und erklärt ihm, dass die Diclofenactabletten möglicherweise zu einer stärkeren Wirkung des Lithiums führen könnten. „Bitte melden Sie sich doch bei Ihrem Hausarzt. Informieren Sie ihn über die Verordnung des Orthopäden und bitten Sie ihn, die Dosis der Lithiumtabletten zu überprüfen. Wissen Sie, Ihr Arzt kann ganz leicht durch eine Blutabnahme alle paar Tage feststellen, ob die gewählte Dosierung noch korrekt ist.

Geben Sie außerdem Bescheid, wenn Sie sich vermehrt müde oder geschwächt fühlen. Aber machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie medizinisch sorgfältig begleitet werden, können Sie die Tabletten gegen Rückenschmerzen einnehmen.” Herr Backhaus bedankt sich bei der PTA für die gewissenhafte Beratung und sichert ihr zu, seinen Hausarzt darüber zu informieren.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 10/12 auf Seite 72.

Dr. Katja Renner, Apothekerin

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