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Organspende

NEUE CHANCE

Dem Transplantierten können sie das Leben retten. Dennoch sind viele Deutsche verunsichert, ob sie sich einen Ausweis zulegen sollen, obwohl sie grundsätzlich zur Organspende bereit wären.

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Elftausend Menschen warten laut Angaben des Gesundheitsministeriums hierzulande auf ein Spenderorgan, meistens handelt es sich dabei um die Niere. Doch auch Herz, Lunge, Leber, Dünndarm sowie die Bauchspeicheldrüse können verpflanzt werden. Bevor eine Person als Spender in Betracht kommt, müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander ihren Hirntod feststellen. Dieser liegt vor, wenn im Großhirn, Kleinhirn sowie im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr stattfindet.

Um die Organe zu erhalten, muss der Betroffene dann künstlich beatmet werden. Sobald geklärt ist, dass Teile entnommen werden dürfen, untersucht man den Hirntoten auf Infektionskrankheiten und Tumoren. Stellt er sich als geeignet heraus, wird er bei der europäischen Vermittlungsstelle gemeldet und die Suche nach passenden Empfängern beginnt. Nach der Entnahme der Organe kann der Leichnam dann aufgebahrt und bestattet werden.

Sterben auf der Warteliste Generell läuft das Verfahren folgendermaßen ab: Schwerstkranke Patienten werden nach strengen Kriterien in einer bundesweiten Dringlichkeitsliste geführt. Auf diese Weise ist sicherstellt, dass die Organe nach medizinischer Notwendigkeit vergeben werden. Aufgrund von aufgedeckten Manipulationen in mehreren Transplantationszentren Deutschlands schwindet jedoch derzeit das Vertrauen der Gesellschaft in die Medizin rund um die Organspende. Ärzte sollen in einigen Fällen die Wartelisten so manipuliert haben, dass bestimmte Patienten bevorzugt wurden, während andere in ihrer Position nach hinten rutschten und in Lebensgefahr gerieten.

Verschärfte Kontrollen Um derartige Skandale zu vermeiden, werden zukünftig regelmäßige unangekündigte Überprüfungen der Transplantationszentren durchgeführt. Grundlage ist das nach dem Skandal 2012 erweiterte Transplantationsgesetz. Auch ein Mehr-Augen-Prinzip schützt vor Betrügereien. Dabei entscheidet nicht mehr nur ein Arzt, ob ein Patient auf die Warteliste kommt, stattdessen beraten mindestens drei Mediziner über die Aufnahme.

Positiver Verlauf Am Deutschen Herzzentrum Berlin wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit systematisch manipuliert, um Patienten bei der Vergabe einen Vorteil zu verschaffen. Dies stellte man bei zwei Prüfungen im April und Juli letzten Jahres fest. Dennoch verliefen die Kontrollen insgesamt positiv, wie der Jahresbericht 2013/2014 zeigt.

AUFKLÄRUNG
Das Thema Organ- und Gewebespende ist sehr vielschichtig. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ist es wichtig sich mit den Informationen auseinanderzusetzen. Die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.organspende-info.de bietet neben dem Organspendeausweis wichtige Broschüren und Flyer zum Thema Organ- und Gewebespende. Außerdem können DVD bestellt werden, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

In weiteren untersuchten Zentren wurden keine Verstöße aufgedeckt, zudem gab es bei Nierentransplantationen keine Anhaltspunkte für systematische Verstöße und auch bei Pankreas-Spenden lagen keine Auffälligkeiten vor. Vielleicht helfen derartige Ergebnisse, das Misstrauen der Öffentlichkeit abzubauen und das Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückzugewinnen.

Generelle Vorschriften Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz die Organübertragung sowohl für Spenden nach dem Tod als auch zu Lebzeiten. Wer in Deutschland nach seinem Hirntod Organe abgeben möchte, muss dies ausdrücklich festlegen, am besten in einem Ausweis. Die grundsätzliche Bereitschaft lässt sich darin auch einschränken, indem man beispielsweise vermerkt, wenn das Herz nicht verwendet werden darf. Hat ein Hirntoter zu Lebzeiten nichts verfügt, entscheiden Angehörige über eine mögliche Entnahme.

Eine Niere darf ab dem 18. Lebensjahr gespendet werden, nachdem man präzise über jegliche Risiken aufgeklärt wurde. Die Spende muss sich allerdings an Verwandte, enge Freunde, den Lebenspartner oder Ehegatten richten. Organhandel ist streng verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Das Gewebegesetz ist eine Ergänzung zum Transplantationsgesetz. Darin sind Vorschriften zur Entnahme von Herzklappen, Knochen, Knorpeln oder Augenhornhäuten festgelegt.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 02/15 ab Seite 116.

Martina Görz, PTA und Fachjournalistin (FJS)

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