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COSMOS-SIEGEL FÜR BIOKOSMETIK

Ab sofort gibt es das Standard-Siegel Cosmos für Natur- und Biokosmetik. Damit soll Verbrauchern die Auswahl an ökologisch einwandfreien Schönmachern noch einfacher gemacht werden.

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Deutschland – Land der Siegel, Zertifizierungen und Prüfplaketten. Nun gesellt sich ein neues mit Namen „Cosmos“ für den Bereich der Natur- und Biokosmetik dazu. Bekannt ist unter anderem bereits das BDIH-Label – ein verlässliches Erkennungszeichen für Produkte, die den strengen Anforderungen an echte Naturkosmetik gerecht werden.

Auch im Ausland Aktuell verfügen rund 200 Lizenznehmer mit über 300 Marken über das BDIH-Label (Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungs- und kosmetische Mittel, kurz BDIH). Etwa 40 befinden sich im europäischen Ausland und weitere 40 außerhalb Europas. In Summe gibt es derzeit rund 9000 Produkte, die mit dem BDIH-Siegel deklariert sind. In Kooperation mit einer Reihe von renommierten Naturkosmetikherstellern war der BDIH mit Sitz in Mannheim der erste Herstellerverband, der im Februar 2001 ein Kontrollzeichen für firmenunabhängige, regelmäßige Kontrolle von Naturkosmetik ins Leben rief. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ist es mittlerweile im Einsatz.

Viele grüne Siegel Zum BDIH-Siegel für kontrollierte Naturkosmetik gesellten sich in den darauffolgenden Jahren weitere „grüne“ Siegel. Beispielsweise das französische „Ecocert“-Label. „Organic“ steht für die gleichen Inhaltsstoffanforderungen wie bei einem weiteren, dem „NaTrue- Siegel“. Gleiches gilt für „Made with organic ingredients“. Auf amerikanischen Produkten gibt es das „USDA-Siegel“, in England zusätzlich das Label „Soil Association“.

Cosmos für alle Das neue Label ist bindend für sämtliche Neuentwicklungen von Naturund Biokosmetik. Es gilt für sämtliche Mitglieder von BDIH, Cosmebio, ICEA, Ecocert und Soil Association. Sie repräsentieren im Kollektiv das weltweit größte System zur Zertifizierung von Bio-Beautyprodukten. Schon 2010 trat dieser Standard in Kraft. Seit dieser Zeit werden Produkte der Mitglieder, gemäß internationalem Cosmos-Standard AISBL, zertifiziert. Mehrere tausend Rohstoffe und auch Produkte haben in dieser Zeit bereits die Anforderungsprüfungen erfolgreich bestanden. Alle Erzeugnisse, die nach dem ersten Januar diesen Jahres als Natur- oder Biokosmetik angemeldet und geprüft werden, erhalten dann die Cosmos- Zertifizierung der jeweiligen Mitgliederorganisation. So gibt es künftig beispielsweise Cosmos-BDIH oder Cosmos- Ecocert.

„Bio“ und „Natur“Unterschieden wird in die Kontrolle von Naturkosmetik sowie in die Zertifizierung von Bio-Produkten. Letztere muss zusätzlich geforderte Anteile von Inhaltsstoffen aus biologischem Anbau nachweisen. So müssen bei einem Bio-Kosmetikprodukt mindestens 95 Prozent der gewonnenen pflanzlichen Bestandteile aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Was ändert sich für den Verbraucher? Im Grunde kann er bei den genannten Labels nach wie vor auf Nummer sicher gehen, dass es sich hier um echte Naturkosmetik handelt. Neben der Deklaration in „Cosmos natural“ oder „Cosmos organic“ ist zusätzlich ersichtlich, welchem Verbandsmitglied, also ICEA, Cosmebio, Ecocert, BDIH oder Soil Association dies zugrunde liegt.

Noch grüner Wenn eine Kundin auf der Suche nach Produkten beispielsweise ohne Silikone, Parabene oder Nanomaterialien ist, empfehlen Sie Kosmetik mit einem der entsprechenden Siegel. Neben diesen drei Vorgaben müssen weitere Anforderungen erfüllt sein: So sind sie alle frei von Paraffinen und weiteren petrochemischen Bestandteilen. Es dürfen keine synthetischen Farb- und -Duftstoffe sowie -UV-Filter im Produkt stecken. Es gilt die Beschränkung auf naturidentische Konservierungsstoffe, sodass auf Parabene verzichtet werden kann. Weder gentechnisch veränderte Organismen, noch ethoxylierte Bestandteile wie PEG dürfen in Tiegel und Tube. Auch eine Bestrahlung ist verboten. Es gilt den Artenschutz zu berücksichtigen und gänzlich auf Tierversuche zu verzichten. Ferner müssen die Grundsätze der green chemistry beachtet werden. Zu deren Prinzipien gehören unter anderem gesteigerte Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Abbaubarkeit eingesetzter Rohstoffe. Ausschlaggebend sind zudem Verpackungsvorgaben sowie die Verwendung von Reinigungsmitteln, die während der Produktion zum Einsatz kommen. Abschließend gibt es Vorgaben für eine klare Kennzeichnung und klares Produktmarketing im Hinblick auf „Biowerbung“. Denn ähnliche Begriffe, unterschiedliche Bewertungskriterien. Bezeichnungen wie „auf pflanzlicher Basis“, „aus der Natur“ oder „von der Natur inspiriert“, werden von Kunden unwissentlich mit Naturkosmetik assoziiert. Sie zeichnen sich meist dadurch aus, dass sie zumindest auf gängige chemische Rohstoffe wie Silikon- und Paraffinöle und synthetische Konservierungsstoffe verzichten. Sie entsprechen nicht automatisch den strengen Cosmos-Richtlinien. Es bedarf strenger Prüfungen, um ein entsprechendes Gütesiegel tragen zu dürfen. Auf dass sämtliche grünen Schönmacher noch ein Quäntchen grüner werden!

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 01/17 auf Seite 70.

Kirsten Metternich, Freie Journalistin

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