Behaältnisse zum Herstellen von Kosmetika© Artfully79 / iStock / Getty Images

Kosmetik

ZUR SICHERHEIT KOSMETISCHER STOFFE

Das europäische Kosmetikrecht ist eines der strengsten auf der ganzen Welt. Mehr als 1600 Stoffe sind in kosmetischen Mitteln in der EU verboten – nirgendwo sonst gibt es eine längere Verbotsliste. Wer entscheidet darüber, welche Stoffe auf diese Liste kommen?

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Kosmetische Produkte können eine Vielzahl von Inhaltsstoffen enthalten – derzeit stehen zirka 30 000 Stoffe zur Verfügung. Da sie direkt auf der Haut, den Haaren – und wie bei der Zahncreme – auch im Mund angewendet werden, müssen sie hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Dies gewährleistet eine strenge Gesetzgebung, die für alle kosmetischen Produkte innerhalb der EU gilt. Die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel regelt sehr genau, welche Inhaltsstoffe in den Produkten enthalten sein dürfen und welche nicht. Bei einigen Inhaltsstoffen werden darüber hinaus genaue Höchstmengen oder Beschränkungen des Einsatzbereichs vorgeschrieben.

Wissenschaftliche Sachkenntnis Gesetzliche Regelungen zu Inhaltsstoffen, wie beispielsweise Zulassungen, Verbote oder Beschränkungen, beruhen auf Bewertungen des wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) der Europäischen Kommission. Dieser besteht aus unabhängigen Experten, die auf Basis ihres Wissens Stellungnahmen zu einzelnen Inhaltsstoffen erstellen. Die Experten des SCCS überprüfen sehr sorgfältig diejenigen Substanzen, die in kosmetischen Produkten gesundheitlich bedenklich sein könnten.

Stoffe mit Gefahrenpotenzial Wird ein potenzielles Risiko für einen Stoff erkannt, wird dieser für die Verwendung in kosmetischen Produkten entweder verboten oder durch Konzentrationsgrenzen beschränkt. Hierzu wird insbesondere berücksichtigt, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit und der Anwendungsort des Produktes. So wird beispielsweise unterschieden, ob ein Stoff nach dem Auftragen wieder abgewaschen wird, wie bei einem Shampoo, oder länger auf der Haut verbleibt, wie es bei einer Creme der Fall ist.

Es macht auch einen Unterschied, ob ein Produkt am ganzen Körper oder nur lokal angewendet wird. Damit können auch Inhaltsstoffe, die zwar in ihrer reinen Form ein Gefahrenpotenzial aufweisen, zum Beispiel brennbare, reizende oder gar „giftige“ Stoffe, durchaus in einer bestimmten Dosierung in einem kosmetischen Produkt verwendet werden, ohne dass diese Produkte damit ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Bei der Frage, ob ein Produkt sicher ist oder nicht, kommt es also immer auf die individuelle Rezeptur und deren Anwendung an.

Für bestimmte Inhaltsstoffe wie Farb- und Konservierungsstoffe sowie UV-Filter gibt es besonders strenge Regeln: Diese Stoffe müssen vor ihrem Einsatz in einem kosmetischen Produkt zugelassen werden. In der EU sind mehr als 250 Inhaltsstoffe zum Färben, Konservieren und als UV-Filter als sicher durch das SCCS bewertet worden. Eine gute Übersicht über kosmetische Inhaltsstoffe liefert die INCI-Datenbank (INCI – International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) auf www.haut.de. Dieser Service bietet Erklärungen zu Funktionen und Einsatzbereich kosmetischer Inhaltsstoffe sowie zu deren Bewertungen durch wissenschaftliche Gremien. Noch schneller erhält man diese Informationen mit der COSMILE-App. Mehr zur App gibt es unter www.cosmile-info.eu.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 10/2021 auf Seite 76.

Birgit Huber, ikw (Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V.)

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