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Neues zum PTA-Reformgesetz

WARTUNGSARBEITEN ERFORDERLICH

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass es unabdingbar sei, den PTA-Beruf und die Ausbildung durch Modernisierung attraktiver zu gestalten. Wie das vonstattengehen soll, dabei gehen die Meinungen jedoch weit auseinander.

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Seit seinem Entwurf zum PTA-Reformgesetz musste Gesundheitsminister Jens Spahn einiges einstecken: Die ABDA befürchtet eine Lockerung der Aufsichtspflicht und ein Organisationschaos in den ausbildenden Apotheken, Adexa und BVpta zeigten sich enttäuscht über die ausbleibende Verlängerung der PTA-​Ausbildung auf drei Jahre. Am 11. Oktober landete der Gesetzesentwurf nun auf dem Schreibtisch des Bundesrates, denn die geplanten Neuregelungen zur Ausbildungsstruktur fallen in den Verantwortungsbereich der Länder. Und diese sehen eindeutig Nachbesserungsbedarf.

Länderausschüsse zeigten sich not amused „Aus Sicht des Bundesrates wird der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung sehr kritisch gesehen. Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten“ heißt es in der Empfehlung der Ausschüsse zum PTA-Reformgesetz. Die anschließenden Verbesserungswünsche zeigen, wie weit die Vorstellungen auseinandergehen: Der Bundesrat empfiehlt eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre, eine Kompetenzerweiterung sei zudem zur Steigerung der Attraktivität nötig und das nicht nur im Einzelfall.

Damit könne die Aufsichtspflicht bald unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, nämlich „wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des pharmazeutisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt“ – mit Ausnahme von BTM- oder T-Rezeptbearbeitung. Daher müsse, um für die Patientensicherheit zu sorgen, die Ausbildung erweitert und angepasst werden – was aus Sicht der Ausschüsse mit dem aktuellen Entwurf nicht zu erreichen ist.

Vergütung von Anfang an Abschaffung des Schulgeldes, Begrenzung der Anrechnung von Sachbezügen auf die Ausbildungsvergütung auf 50 Prozent und Ausbildungsvergütung von Anfang an – der Gesundheitsausschuss möchte mit diesen Anreizen dem Fachkräftemangel entgegentreten und den PTA-​Beruf gegenüber anderen Gesundheitsberufen konkurrenzfähig halten. Zudem sollten alle ausbildungsrelevanten Inhalte in die Verantwortungen der Schulen fallen, die Inhalte der theoretischen und auch praktischen Ausbildungsinhalte sei nicht Sache der Apothekerkammern.

Nicht nur damit stellt sich der Bundesrat mit seinen Empfehlungen gegen die Ansichten der ABDA. Am 11. Oktober stimmte das Plenum ab und nahm die Empfehlungen der Ausschüsse fast ausnahmslos an. Die Bundesregierung muss nun antworten. Wie weit wird sie den Ländern entgegenkommen? Es überrascht nicht, dass der Bundesrat in seiner finalen Stellungnahme das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2023 zu verschieben.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 11/19 ab Seite 76.

Farina Haase, Apothekerin/Redaktion

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