Eine blonde PTA um die 40 berät lächelnd eine ältere Dame und überreicht ihr ein Medikament.© Horsche / iStock / Getty Images Plus
Nur die PTA im HV, keine Apothekerin und kein Apotheker - das ist ab sofort mit etwas Berufserfahrung erlaubt.

Reformgesetz

PTA WERDEN AUS AUFSICHT DES APOTHEKERS ENTLASSEN

Ab sofort dürfen erfahrene PTA auch ohne Aufsicht des Apothekers arbeiten. Vertreten dürfen sie ihn allerdings nicht. Das besagt das neue PTA-Reformgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat.

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Man hat sich ausgiebig gestritten, bis endlich alles klar war. Zuerst wollten die Länder die Verlängerung der PTA-Ausbildung auf mindestens drei Jahre mit einem Studienumfang von 42 000 Stunden. Dann konnten sich CDU und SPD darüber nicht einigen. Jetzt kommt die PTA-Ausbildung als Ganzes erst wieder 2028 auf die Tagesordnung. Nur in einem waren sich alle einig: Dass PTA endlich mehr Kompetenzen erhalten sollten.

Konkret heißt das: Wer sein Examen mindestens mit der Note „gut“ absolviert hat, darf ohne Aufsicht in der Offizin arbeiten. Zweite Voraussetzung ist, dass der Apothekenleiter sich „im Rahmen einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der pharmazeutisch-technische Assistent die pharmazeutischen Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann“, heißt es in umständlichem Amtsdeutsch.

Was heißt das, „der Apothekenleiter hat sich versichert“?

Die PTA muss bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen und seit mindestens einem Jahr in der Apotheke angestellt sein, regelmäßige Fortbildungen inklusive. PTA mit einem Abschluss schlechter als Note zwei brauchen zwei Jahre Berufserfahrung länger.

Herstellung von Arzneimitteln tritt in den Hintergrund, Beratung nach vorn

Eine interessante Neuerung im Reformgesetz besteht auch darin, dass man die Beratungskompetenz der PTA stärken will, denn die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Kundinnen und Kunden hat gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln erheblich an Bedeutung gewonnen.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird entsprechend geändert, und zwar ebenfalls zum 1. Januar. In der Schweiz wird während der Ausbildung bereits ganz auf das Labor verzichtet (DIE PTA IN DER APOTHEKE berichtete).

Quelle: Apotheke Adhoc

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