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K.O.-Tropfen können nicht sehr lange im Organismus nachgewiesen werden.

Partydrogen

K.O.-TROPFEN IM GETRÄNK

Mit Hilfe von K.O.-Tropfen versuchen Täter, Frauen zu betäuben und sexuell zu missbrauchen. In der Regel erinnern sich die Opfer am nächsten Tag an wenig oder gar nichts. Wie kann man sich schützen?

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Es ist ein Albtraum vieler Frauen: Auf einer Party wird ihnen unbemerkt eine Droge in den Drink gemischt, die sie willenlos macht und dem Täter als leichte Beute ausliefert. Doch nicht nur Frauen müssen aufpassen, es gibt auch männliche Opfer, die beraubt oder vergewaltigt werden. Die Bezeichnung K.O. (Knockout) stammt aus dem Englischen und bedeutet „außer Gefecht setzen“. Derzeit sind es die Partydrogen Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) oder Gamma-Butyrolacton (GBL), die ahnungslosen Personen in ihre Getränke gemischt werden. 

Weitere Bezeichnungen für die Droge sind Bottle, Liquid X, Liquid Ecstasy, Liquid E, Fantasy, Soap oder Gamma. Sie werden meist beim Trinken nicht bemerkt, da sie farblos sind und man sie, insbesondere in alkoholischen Getränken, kaum schmeckt. In einer geringen Dosierung wirken sie enthemmend, euphorisierend und Konsumenten fühlen sich wie beschwipst, während sie hochdosiert zu Übelkeit, Erbrechen, Sehstörungen und Ohnmacht führen.

Häufig wissen Betroffene nicht, dass sie K.O.-Tropfen erhalten haben und führen die Wirkung auf den Alkoholkonsum zurück. Die körperlichen Anzeichen sind also sehr ähnlich, vor allem wenn es sich um einen hohen Alkoholkonsum handelt. Am ehesten könnte man die Wirkungen darin unterscheiden, dass sich die K.O.-Tropfen innerhalb kürzester Zeit bemerkbar machen, während man den Alkoholkonsum schrittweise spürt.

Erste Hilfe leisten

K.O.-Tropfen können nur für kurze Zeit im Organismus (etwa zwölf Stunden im Urin, circa sechs Stunden im Blut) nachgewiesen werden. Ihre Wirkung tritt zehn bis zwanzig Minuten nach dem Konsum ein und hält bis zu vier Stunden an. Hat man den Verdacht, dass einer Person Drogen untergemischt wurden, sollte man unverzüglich den Rettungsdienst verständigen.

Der Puls und die Atmung Betroffener sollten kontrolliert werden, außerdem sind Bewusstlose in der stabilen Seitenlage zu positionieren. Opfer sollten bei der Polizei Anzeige erstatten, damit eine Beweissicherung in die Wege geleitet werden kann, die sich sowohl auf die Verabreichung der Drogen als auch auf sexuelle Übergriffe bezieht.

Wie schützt man sich?

Insbesondere jungen Frauen können Sie raten, beim Feiern keine Getränke anzunehmen, Drinks nicht unbeobachtet stehen zu lassen, nicht zu viel Alkohol zu trinken und möglichst nicht alleine, sondern mit Freunden, feiern zu gehen. Bemerken Frauen in Feierlaune, dass sich plötzlich alles um sie dreht, sollten sie möglichst schnell Freundinnen um Hilfe bitten, sich notfalls an das Personal wenden oder die Polizei verständigen.

Es gibt zwar Armbänder, die GHB erkennen sollen, wenn man das Getränk darauf träufelt, oder Strohhalme, die in Kontakt mit K.O.-Tropfen leuchten sollen, allerdings sind beide Hilfsmittel sehr unsicher, sodass die oben genannten Verhaltenstipps zu bevorzugen sind.

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