© Fokussiert / stock.adobe.com

Politik und Praxis

LIEFERENGPÄSSE UND DIGITALISIERUNG

Während der expopharm findet jedes Jahr der Deutsche Apothekertag, der zentrale politische Termin für die deutsche Apothekerschaft, statt. So auch dieses Jahr. Was ist relevant für die tägliche Arbeit?

Seite 1/1 3 Minuten

Seite 1/1 3 Minuten

Der Deutsche Apothekertag ist ein Organ der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) und eine Art Apothekerparlament. Hier treffen sich die Delegierten der Apothekerkammern und -verbände. Sein Kernelement ist die Hauptversammlung, in der die zukünftigen Positionen des Berufsstandes diskutiert und beschlossen werden.

Lieferengpässe Die Delegierten diskutierten unter anderem über einen Antrag zur Verhinderung von Lieferengpässen. Sie forderten darin die Bundesregierung auf, „durch geeignete Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene die bedarfsgerechte Bereitstellung von Arzneimitteln sicherzustellen und Liefer- sowie Versorgungsengpässe zu bekämpfen“. Dazu soll der Gesetzgeber zusammen mit Apothekern, Ärzten, Industrie, Großhandel und Krankenkassen eine geeignete Strategie entwickeln.

Entlassrezepte Auch hier läuft in der Praxis nicht alles glatt, denn nicht für alle Arzneimittel sind N1-Packungen verfügbar und nur diese dürfen bekanntlich abgegeben werden. Noch dazu reicht die kleinste Packung nicht immer aus, wie zum Beispiel bei Palliativpatienten. Zudem legen die einzelnen Krankenkassen die Regelungen, wie Entlassrezepte zu beliefern sind, recht unterschiedlich aus. Daher wurde gefordert, dass sich die Kassen auf eine Lösung einigen sollen und in Einzelfällen auch die Abgabe größerer Packungseinheiten möglich sein muss. Durch die Dosierung könnte man diese erforderlichen Ausnahmen kenntlich machen.

Notfalldepots Laut § 15 Abs. 2 ApBetrO sind spezielle Notfallarzneimittel entweder in Apotheken vorrätig zu halten oder müssen kurzfristig beschaffbar sein. Damit Apotheken diesen Anforderungen gerecht werden, organisieren sie über die Apothekerkammern Versorgungsstrukturen in Form von Notfalldepots. Dies sollte überdacht werden, denn die Erfahrung zeigt, dass viele Antidote für die ambulante Versorgung gar nicht relevant sind – beispielsweise die Antitoxine gegen Botulismus, Diphterie oder Digitalis sowie polyvalentes Schlangengift-Antiserum. Sie verfallen regelmäßig in den Notfalldepots und verursachen hohe Kosten.

Makelverbot fürs E-Rezept Im Gesetzentwurf zur Stärkung der Apotheke vor Ort heißt es, dass Ärzte und Versender E-Rezepte nicht untereinander zuweisen dürfen. Damit soll das „Lenken“ der Patienten hin zu Versandhändlern verhindert werden. Allerdings ist im Gesetzentwurf bisher keine Rede von möglichen Drittanbietern, die sich in eine „Vermarktung“ der digitalen Verordnungen einmischen. Die Apotheker fürchten, dass ohne eine solche Regelung das Zuweisungs- oder Makelverbot umgangen werden könnte. Nun soll „und auch durch Dritte“ in den Gesetzestext aufgenommen werden.

PTA ist kein Thema Leider kam das geplante PTA-Reformgesetz nicht wirklich zur Sprache. Lediglich in seinem Lagebericht bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertages betonte ABDA-Präsident Schmidt, wie wichtig es sei, dass angehende PTA schon während der Ausbildung ein modernes, wissenschaftlich fundiertes Berufsbild vorfänden. Zum vorliegenden Gesetzesentwurf sagte er, dass dieser in der Diskussion stünde und nicht alle damit einverstanden seien. Das war es auch schon. Es gab weder einen Antrag dazu in der Hauptversammlung noch einen sogenannten Adhoc-Antrag, der vor Ort hätte diskutiert werden können.

Und noch einmal Rx-Versandverbot Einen Adhoc-Antrag reichte allerdings der bayerische Kammerpräsident Thomas Benkert ein. Er verlangte, dass die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auffordern soll, ein Rx-Versandverbot durchzusetzen. Erst kürzlich hatte der Bundesrat dies favorisiert und der totgeglaubten Diskussion wieder Leben eingehaucht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der an diesem Tag ebenfalls angereist war, gefiel das allerdings gar nicht. Er verwies auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Rx-Preisbindung durch die zulässigen Rx-Boni aufgebe.

Er selbst wolle ebenso wie die Apotheker eine flächendeckende Versorgung mit Präsenzapotheken vor Ort in Stadt und Land und die Gleichpreisigkeit für 90 Prozent des Marktes wiederherstellen. Spahn stellte die Apotheker vor die Wahl: Wenn sie nun wieder am Rx-Versandverbot festhalten, dann sollen sie es über die Länder tun. Er stelle seinen Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) dann aber ein. Die Apotheker fügten sich und waren der Meinung, 90 Prozent Absicherung seien besser als gar keine.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 11/19 ab Seite 74.

Sabine Breuer, Apothekerin/Chefredaktion

×