Zwei Hände mit blauen Nitril-Handschuhen ziehen eine Spritze auf.© LIgorko / iStock / Getty Images Plus
Um schneller mehr Menschen vor COVID-19 schützen zu können, sollen künftig auch Apotheker impfen dürfen - unter bestimmten Voraussetzungen.

Impfung in Apotheken

KAMPF GEGEN DIE VIERTE WELLE MIT HILFE DER APOTHEKEN

Apotheker sollen in Zukunft gegen Corona impfen können. Darauf einigten sich gestern Angela Merkel und die Ministerpräsidenten. Vorgesehen ist dies in zwei Schritten: Kurzfristig sollen Ärzte das Impfen an Apotheker delegieren können, Mittelfristig sollen Apotheker eigenverantwortlich impfen dürfen. 

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Man müsse dafür sorgen, dass die Infektionszahlen nach unten gehen und das Gesundheitssystem entlastet wird: Deshalb haben Bund und Länder erneut Maßnahmen verschärft und Neuerungen vorgesehen. Dazu zählt die Einbindung von Apothekern in die Impfkampagne. Wie schnell es gehen kann und zu welchen Bedingungen, wird noch geklärt.

Die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, hatte schon vergangene Woche betont: „Wenn der Gesetzgeber das will und Verstärkung an der Front der Impfenden gefordert ist, könnten wir Auffrischungsimpfungen in Apotheken ermöglichen.“ Etwa 2600 Apothekerinnen und Apotheker hätten bereits eine Schulung für die Teilnahme an regionalen Pilotprojekten zur Grippeschutzimpfung absolviert. Sie dämpfte aber übertriebene Erwartungen: „Die Apothekenteams sind auch mit anderen pandemiebedingten Aufgaben ziemlich eingespannt. Jede Apotheke müsste für sich entscheiden, ob sie Impfungen anbieten kann. In Summe bin ich aber sicher, dass wir einen nennenswerten Beitrag leisten könnten.“
 

Ein Gesetzentwurf für die Umsetzung ist auf dem Weg 

Um den Willen der Bund-Länder-Runde umzusetzen, werden bereits Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorbereitet. Dafür liegt ein Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 vor. Danach soll unter anderem gelten:
•    Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte können Personen über 18 Jahre impfen. Bedingung: Sie müssen die „fachlichen Voraussetzungen erfüllen, also insbesondere entsprechend geschult“ sein. 

  • Für diese ärztliche Schulung werden Vorgaben gemacht. Dazu zählen u.a. „Kenntnis von Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen“. 
  • Schulungen im Rahmen von Modellprojekten zur Grippeimpfung sollen anerkannt werden. 
  • Fürs Impfen in Apotheken müssen geeignete Räume vorhanden sein. 
  • Die Neuerung wird auf ein Jahr begrenzt (2022). 

Die Apothekerkammer Berlin hat ihren Mitgliedern, die impfen wollen, folgende Tipps zur Vorbereitung gegeben:

  • Klärung mit der Berufshaftpflichtversicherung, in wie weit der Vertrag die COVID-19-Impfung durch Apotheker abdeckt oder ggf. angepasst werden müsste.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen: Angebot der Apothekenleitung an die zu schulenden angestellten Apotheker, sich gegen Hepatitis-B (oder weitere Erkrankungen) impfen zu lassen (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV).
  • Erfüllung der Vorgaben des § 20 Abs. 8 IfSG, wonach die in der Apotheke tätigen Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben müssen.
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