© DIE PTA IN DER APOTHEKE
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Kosmetik

GESETZGEBUNG IN DER KOSMETIK

Wer morgens zum Duschgel greift, beim Zähneputzen auf die Tube drückt und sich danach die Lippen schminkt, benutzt ganz selbstverständlich Kosmetik. Doch welche Regelung sorgt dafür, dass wir das unbesorgt machen können?

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Viele verbinden mit dem Begriff Kosmetik noch immer die rein dekorative Schönheitspflege. Insbesondere Männer denken bei kosmetischen Produkten ganz unweigerlich an Lippenstift, Make-up und Lidschatten. Dabei gehören noch weit mehr Produkte zur Kosmetik. Welche das sind und was sie enthalten und bewirken dürfen, ist gesetzlich festgelegt.

Anforderungen an Kosmetik sind hoch Ob es sich nun um Zahnpasta, Shampoo und Gesichtscreme oder um Deos, Haargel und Sonnenschutzmittel handelt – viele kosmetische Produkte werden täglich verwendet und kommen mit dem menschlichen Körper in Kontakt. Die Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit sind daher sehr hoch. Sie betreffen nicht nur das fertige Produkt und die Art, wie es angewendet wird, sondern auch die darin enthaltenen Inhaltsstoffe.

Strenger gesetzlicher Rahmen Damit sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass Kosmetik sicher ist, gibt es in Deutschland und in der gesamten EU umfangreiche gesetzliche Regelungen. Die europäische Kosmetik-Verordnung – die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel – regelt unter anderem durch genaue Vorgaben, was Kosmetik ist, welche Kennzeichnungspflichten bestehen und welche Inhaltsstoffe in den Produkten enthalten sein dürfen oder ausgeschlossen sind. Bei einigen Inhaltsstoffen werden darüber hinaus genaue Höchstmengen oder Beschränkungen des Einsatzbereichs vorgeschrieben.

Wer bewertet die Inhaltsstoffe? Die gesetzlichen Regelungen zu Inhaltsstoffen in der europäischen Kosmetik-Verordnung beruhen auf den Bewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) der EU. Die unabhängigen Mitglieder dieses Ausschusses erstellen auf Basis ihrer wissenschaftlichen Expertise Stellungnahmen zu einzelnen Inhaltsstoffen. Diese dienen dem Gesetzgeber als Grundlage für die entsprechenden Zulassungen beziehungsweise Beschränkungen, die in der Kosmetik-Verordnung verankert sind. In Deutschland befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit der Sicherheit der Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel.

Wer kontrolliert? Die Hersteller sind laut Gesetzgebung dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für jedes einzelne Produkt umfassend zu dokumentieren und eine gesundheitliche Sicherheitsbewertung vor dem Verkaufsstart durchzuführen. Nach der Markteinführung überwachen die Hersteller die kosmetischen Produkte kontinuierlich weiter. Ähnlich wie Lebensmittel unterliegen Kosmetika zudem der amtlichen Kontrolle durch Behörden. So ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass alle am Markt erhältlichen Produkte gesundheitlich unbedenklich sind.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 11/18 ab Seite 92.

Birgit Huber, IKW (Industrieverband Kosmetik und Waschmittel e.V.)

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