Drei Stapel Euromünzen sind umgeben von vielen blau-weißen Kapseln.© Vitalii Petrushenko / iStock / Getty Images Plus
Der Mindestlohn ist gestiegen. Betrifft das auch Apothekenmitarbeiter*innen?

Gehalt

NEUER MINDESTLOHN – (K)EIN THEMA IN APOTHEKENTEAMS

Seit 1.10.2022 gilt bundesweit ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Wer in Apothekenteams nach dem Tarifvertrag der ADA bezahlt wird, für den wurde die neue Lohnuntergrenze schon einbezogen. Alle anderen sollten ihre Bezahlung checken – auch Minijobber.

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Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist klar: „Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungs­gerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit.“ Sein Ministerium hat zum 1. Oktober eine Vielzahl von Informationen zur neuen Lohnuntergrenze auf die eigene Homepage gepackt. Denn: Seit 1. Oktober 2022 gilt ein neuer Mindestlohn von 12 Euro. Er darf grundsätzlich nicht unterschritten werden.

„Der höhere Mindestlohn kommt vielen Menschen zugute, die dafür sorgen, dass unser aller Alltag läuft: Friseure oder Bäckerei­verkäuferinnen, Lieferfahrer oder Floristinnen“, so Heil. Schätzungsweise sechs Millionen Menschen haben nun etwas mehr Geld zur Verfügung. Wer Vollzeit für Mindestlohn arbeitet, verdient nun statt bislang etwa 1.700 Euro rund 2.100 Euro brutto monatlich.

„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungs­gerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit.“

Was haben Apothekenteams vom neuen Mindestlohn?

Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Apothekenteams, die ja auch dafür sorgen, dass unser aller Alltag läuft? Profitieren sie ebenfalls vom neuen, höheren Mindestlohn? Nein und ja – je nachdem, wie man es betrachtet. „Pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA) liegen meines Wissens nach auch in Regionen darüber, in denen schlechter bezahlt wird“, erklärt Carmen Steves, Bundesvorsitzende des Bundesverbands (BVpta e.V.).

Allerdings: Das liegt auch daran, dass zumindest in den Tarifbereichen des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) die neuen Mindestlohnregelungen bereits in den Gehaltstarifverträgen ab dem Jahr 2022 berücksichtigt wurden. Darauf verweist Tanja Kratt vom Bundesvorstand der Apothekengewerkschaft ADEXA, zugleich Leiterin der ADEXA-Tarifkommission: „Das betraf direkt die Gehälter der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA), aber indirekt auch die anderen Apothekenberufe, damit das Gehaltsgefüge nicht verzerrt wurde.“

Tarifanpassungen haben Mindestlohn vorweggenommen

Ohne diese vorweggenommene Anpassung sähe es vielleicht noch anders aus. Im Jahr 2020 hatte die ADEXA vorgerechnet, dass PTA bei einer Bezahlung nach ADA-Tarifvertrag in den ersten beiden Berufsjahren nur wenige Cent über dem angestrebten Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde lägen. PKA erreichten diesen Wert damals sogar erst ab dem 14. Berufsjahr.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird zum 1. Oktober 2022 von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Das erhöht den Anreiz, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Welche Ausnahmen gibt es?

„Wer in der Apotheke nicht in einem klassischen Apothekenberuf arbeitet, wie zum Beispiel Bürokräfte, Boten oder Reinigungskräfte, sollte aber schon darauf achten, dass die Vergütung mindestens dem neuen Mindestlohn entspricht“, ergänzt Kratt. Und: Für die Ausbildungsvergütung, zum Beispiel von PTA-Praktikantinnen oder PKA-Azubis, spiele die Erhöhung des Mindestlohns keine Rolle.

Bezahlung unter Tarif

Tarifverträge gelten nicht automatisch für alle Beschäftigten. Der Mindestlohn bis auf Ausnahmen wie oben dargestellt aber schon. Die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission ist zudem der Meinung: „Beim aktuellen Fachkräftemangel ist es auch eher unwahrscheinlich, dass nicht tarifgebundene Apothekenangestellte unter Tarif und damit unterhalb des Mindestlohns arbeiten.“

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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