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Psychische Erkrankungen

GEFÄHRLICHE NÄHE

Nicht nur Prominenten wird immer wieder nachgestellt, manchmal trifft es auch „ganz normale“ Menschen. Ein derartiges Delikt bezeichnet man in der Sprache der Kriminalisten als Stalking.

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Aktuell zeigte der Fall des Piratenpolitikers Gerwald Claus-Brunner wieder einmal, wie gefährlich Stalking ist. Das spätere Mordopfer Jan Mirko L. wurde vor der Tat von dem Politiker offenbar gestalkt. Im Juni hatte der mutmaßlich durch Claus-Brunner getötete 29-jährige Anzeige bei der Polizei erstattet, weil er sich offenbar durch eine Flut von SMS und WhatsApp-Nachrichten des Politikers belästigt fühlte.

Das Ganze endete im Mord an Jan Mirko L., Claus-Brunner hatte sich nach dem Tötungsdelikt selbst das Leben genommen. Dass Stalking tödlich endet, kommt glücklicherweise nur selten vor, jedoch geht vielen Morden ein Stalking durch den Täter voraus. Laut Angaben der Beratungsstelle Stop-Stalking gibt es in Deutschland etwa 20 000 Strafverfahren jährlich wegen Nachstellung, doch lediglich ein Prozent der Angeklagten wird verurteilt. Häufig werden die Verfahren gegen entsprechende Auflagen eingestellt.

Abgewiesener Verehrer Stalking kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „jagen, hetzen oder verfolgen“. Es bezeichnet das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische und psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht oder geschädigt werden kann. Auch wenn prinzipiell jeder Mensch in den Fokus eines Stalkers geraten kann, sind nach bisherigen Erkenntnissen in vielen Fällen Personen betroffen, die eine Beziehung/Ehe beendet oder einen Beziehungswunsch des Täters zurückgewiesen haben. Ursache des Phänomens ist hierbei offensichtlich eine narzisstische Kränkung des Stalkers. 

Ständiger Begleiter Meist beginnt das Nachstellen mit Kleinigkeiten: ein netter Brief oder eine Einladung zum Essen. Die Handlungen erweitern sich auf regelmäßige Telefonanrufe, SMS-Nachrichten, Emails, Liebesbekundungen (Briefe, Blumen, Geschenke) oder das Ausfragen des Bekanntenkreises über die „Person der Begierde“. Auch Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen oder üble Nachrede gehören zum Stalking.

In der Regel nehmen die Kontaktversuche allmählich zu und terrorisieren die Opfer schließlich so stark, dass sie sich teilweise nicht mehr alleine aus dem Haus trauen. In vielen Staaten ist das Belästigen eines Individuums ein Straftatbestand und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.

Die offizielle präventivpolizeiliche Definition in Deutschland lautet: „Stalking ist das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird“ (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes).

„Totes Recht“ Paragraph 238 des Strafgesetzbuches sieht für Stalking eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Allerdings muss der Täter das Verhalten (zum Beispiel die räumliche Nähe suchen) beharrlich zeigen und die Lebensgestaltung des Opfers schwer geschädigt haben. Bestraft wird demnach bislang nur, wer bereits einen Schaden angerichtet hat.

Von 20 000 Stalking-Verdächtigen werden kaum mehr als 200 verurteilt. Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzesentwurf für den Schutz vor Stalking vorgelegt. Dieser beinhaltet, dass das „Erfolgsdelikt“ des Nachstellens in ein sogenanntes „Gefährdungsdelikt“ umgewandelt wird, sodass es bei der Bestrafung nicht mehr darauf ankommt, wie ein Opfer tatsächlich beeinträchtigt wird, sondern welcher Schaden potentiell denkbar ist.

»Der Begriff „Stalking“ leitet sich aus dem Englischen ab und heißt so viel wie „jagen“ oder „hetzen“.«

Das Profil Stalker gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten: Ob Ärzte, Anwälte, Politiker, Geschäftsleute oder Hartz- IV-Empfänger – Stalker gelten oft sogar als überdurchschnittlich intelligent. Die australischen Wissenschaftler Mullen, Pathe und Purcell klassifizierten Stalker auf der Basis ihrer Motivation und ihres Beziehungsverhältnisses zum Opfer. Demnach existieren sechs Gruppen:

  • zurückgewiesene Stalker (Ex-Partner oder Freunde), die aus dem Gefühl der Demütigung heraus handeln
  • beziehungssuchende Stalker aus dem persönlichen oder weiteren Umfeld des Opfers, welche die Beziehungsbereitschaft ihrer Zielperson verzerrt wahrnehmen
  • intellektuell retardierte Stalker, die meist aus dem persönlichen Umfeld des Opfers kommen und aufgrund ihrer unzureichenden Sozialkompetenz häufig Grenzen überschreiten
  • rachsüchtige Stalker, die sich einbilden, selbst Opfer der nachgestellten Person zu sein
  • krankhafte Stalker, welche eine psychopathische Persönlichkeit aufweisen und aus dem Impuls der Kontrolle/ Dominanz heraus handeln
  • sadistische Stalker, denen das Nachstellen ein Gefühl der Befriedigung bereitet. Sie stammen meist aus dem persönlichen Umfeld des Opfers.

Folgen für die Opfer Betroffene, denen über einen gewissen Zeitraum nachgestellt wurde, leiden häufig unter vegetativen Störungen wie etwa Schlafstörungen, Magenbeschwerden, Unruhe, Angst oder Kopfschmerzen. In einigen Fällen treten depressive Verstimmungen oder Depressionen auf, nach langen, intensiven Verfolgungen können sich posttraumatische Belastungsstörungen entwickeln. Lauern Täter ihren Opfern auf, bilden Betroffene unter Umständen reaktive Verhaltensmuster wie Vermeidungsverhalten, Kontrollverhalten oder Vereinsamung durch soziale Abkapselung aus.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 11/16 ab Seite 138.

Martina Görz, PTA, B. Sc. und Fachjournalistin

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