Eine Frau hält ein etwa zweijähriges Kind auf dem Arm. Sie steht in einer Apotheke am Handverkaufstresen eine*r Apothekenmitarbeiter*in gegenüber.© kzenon/ iStock / Getty Images Plus
Beratungsbedarf bei Rezepten mit Kinderarzneimitteln: Bei Schmerz- und Fiebersäften kommen seit Mai höhere Eigenanteile auf die Eltern zu.

Festbeträge

AUFZAHLUNGEN AB MAI FÜR KINDERARZNEIMITTEL

Die zeitweise ausgesetzten Festbeträge für Kinderarzneimittel gelten seit 1. Mai wieder. Ein Gesetz, dass Ausnahmeregeln bei Lieferengpässen erlaubt, ist noch nicht in Kraft. In der Übergangszeit müssen Eltern deshalb mit höheren Kosten rechnen.

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Wegen der Lieferengpässe wurden im Februar die Festbeträge für einige Arzneimittel ausgesetzt. Das heißt, Hersteller konnten die Preise für Fieber- und Antibiotikasäfte für Kinder erhöhen. Diese Ausnahmeregel ist nun ausgelaufen, seit Mai gelten die Festbeträge wieder. Doch nicht alle Hersteller senken ihre Preise wieder. Eltern müssen jetzt vermehrt mit Aufzahlungen rechnen.

Zu den Wirkstoffen, bei denen die Festbeträge entfielen, gehören Paracetamol und Ibuprofen sowie Antibiotika, jeweils in kinderspezifischen Darreichungsformen. Betroffen waren 181 gelistete Fertigarzneimittel. Nur bei rund 60 davon kam die Ausnahme tatsächlich zum Tragen, die anderen Präparate waren beispielsweise außer Vertrieb. Die Hersteller erhöhten ihre Preise um bis zu 76 Prozent. Bei 30 Präparaten sollen sie auf dem erhöhten Niveau bleiben. Da die Festbeträge seit 1. Mai wieder gelten, müssen die Eltern nun die Differenz zahlen.

Ärger mit Eltern vorprogrammiert

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird erst im Sommer in Kraft treten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Krankenkassen zwar gebeten, in der Zwischenzeit auf Retaxationen bei Nichtlieferbarkeit zu verzichten. Diese Bitte ist aber keine Pflicht und die Kassen haben sich nur vereinzelt bereiterklärt, ihr nachzukommen.

Das heißt, PTA und Apotheker*innen müssen nun gegebenenfalls Aufpreise verlangen, die höher sind als das, was Eltern bislang gewohnt sind – zumal Rezepte für Kinder ja eigentlich zuzahlungsfrei sein sollten. Das könnte zu Unmut und zeitraubenden Diskussionen führen.

Bei welchen Kinderarzneimitteln ist mit einem Eigenanteil zu rechnen?

Ibuprofen-Säfte sind derzeit auch ohne Eigenanteil verfügbar. Anders ist es bei Paracetamol-Zäpfchen. Hier kommen, je nach Anbieter, Aufpreise zwischen einem und zwei Euro zustande – allerdings war das auch schon vor der Festbetragsaussetzung so.

Bei den Antibiotika-Säften ist es sehr unterschiedlich. Einige Anbieter nehmen ihre Preiserhöhungen zurück, andere nicht, teilweise sinken die Preise sogar, obwohl sie seit Februar nicht erhöht wurden. Ohne Aufzahlung gibt es Präparate mit den Wirkstoffen

  • Amoxicillin,
  • Azithromycin,
  • Cefaclor,
  • Cefixi,
  • Cefpodoxim und
  • Penicillin V.

Bei Clarithromycin kann es jedoch teuer werden. Sollten die Lieferengpässe dazu führen, dass Sie das Originalpräparat abgeben müssen, liegt der Eigenanteil bei 20 Euro.

Quelle: apotheke adhoc

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