© Die PTA in der Apotheke
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Nachgefragt 02/11

FALSCHE KUNDENBERATUNG – WER MUSS SICH VERANTWORTEN? VL UND ALTERSVORSORGE – WIE KÖNNEN PTA PROFITIEREN?

Irren ist menschlich und Fehler können passieren. Doch wer ist im Extremfall bei gesundheitsgefährdenden Fehlauskünften haftbar zu machen?

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Und wie ist die private Altersvorsorge und staatliche Förderung bei Vermögensbildung für PTA gesetzlich geregelt?

Bettina Schwarz, BVpta Geschäftsführerin © privat

Inwieweit kann eine PTA bei falscher Beratung haftbar gemacht werden? Regelmäßig bekommen wir in der Geschäftsstelle die Frage gestellt: „Wer haftet eigentlich, wenn…?“ Prinzipiell gilt: Jeder ist für sein Verhalten verantwortlich. Dieser Grundsatz ist auch geltend für das Arbeitsverhältnis. Jedoch ist die Haftung des Arbeitnehmers je nach Grad des Verschuldens eingeschränkt, denn das Bundesarbeitsgericht hat Haftungsbeschränkungen auf Tätigkeiten, die dem Mitarbeiter arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt, abgestellt.

Die Haftungseinschränkung bestimmt sich nach dem Grad der Fahrlässigkeit und wird unterteilt in leichteste beziehungsweise einfache, normale oder mittlere sowie grobe Fahrlässigkeit. Fest steht, dass der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht, jedoch bei grober Fahrlässigkeit in der Regel und bei Vorsatz immer voll haftet. Kleiner Tipp: Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein – auch wenn er Ihnen erst nachträglich einfällt –, sprechen Sie umgehend mit Ihrem Arbeitgeber. Denn dann besteht eventuell die Möglichkeit, den Schaden so gering wie möglich zu halten oder sogar bestenfalls zu verhindern.

Welcher Anspruch besteht im Hinblick auf VL/Rentenvorsorge?
PTA können von ihrem Arbeitgeber verlangen, einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden staatlich gefördert, allerdings gibt es dafür Einkommensgrenzen. Die VL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen. Die förderfähigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. In der Regel beträgt die Laufzeit sieben Jahre, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist.

Laut Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Entgeltumwandlung im Rahmen einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder einer Direktversicherung anzubieten. PTA können einen Teil ihres Gehalts für ihre Altersversorgung verwenden (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Im Tarifvertrag wird auf diese Regelung in § 17, Ziffer 3 Bezug genommen. Über eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung wird zurzeit zwischen ADEXA und den Arbeitgeber organisationen verhandelt.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 02/11 auf Seite 51.

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