Ein kleines Kind erhält eine Impfung in den Oberarm.
Ein kleiner Pieks schützt vor Masern. Die erste und zweite Schutzimpfung ist seit März gesetzlich vorgeschrieben. © KatarzynaBialasiewicz / iStock / Getty Images Plus

Kinderkrankheiten | Grundimmunisierung

ERSTE ERFAHRUNGEN MIT MASERN-IMPFPFLICHT - KINDERÄRZTE OPTIMISTISCH

Masern können schwere und tödliche Spätfolgen haben. Das ist ein Grund, aus dem die vermeintliche Kinderkrankheit ausgerottet werden soll. Gibt es Fortschritte nach Einführung der Impfpflicht?

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Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Masern-Impfpflicht gehen Berliner Kinderärzte von einem «positiven Effekt» für die Impfquoten aus. «Einige Eltern, die sich bisher gesträubt haben zu impfen, nehmen es jetzt zähneknirschend hin», sagte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für Berlin, Jakob Maske, der Deutschen Presse-Agentur. Der Großteil der Eltern hingegen sei einfach froh über die Erinnerung an die zweite Impfung, die zum Schutz vor der hochansteckenden Krankheit empfohlen wird. Der BVKJ hatte lange eine Impfpflicht gefordert.

Das Gesetz, das zum 1. März in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Kinder zweifach gegen Masern geimpft sein müssen, bevor sie zur Schule oder Kita gehen - es gibt aber auch Ausnahmen. Die Regelung gilt auch für Berufsgruppen wie Lehrkräfte und Erzieher. Mit dem Gesetz musste nun nicht für alle Kinder sofort der Impfstatus nachgewiesen werden. Betroffen waren bisher etwa Eltern, deren Kind neu in eine Kita oder Schule aufgenommen wurde. Besuchte es bereits in eine Einrichtung, ist bis 31. Juli 2021 Zeit bis zur Vorlage des Nachweises. Trotz der Corona-Krise sei geimpft worden, berichtete Kinderarzt Maske. Verschobene Kita-Eingewöhnungen hätten dem Thema allerdings zunächst etwas die Brisanz genommen.

Während in den ersten Monaten relativ wenige Gruppen, wie etwa Schüler nach Umzügen, vom neuen Gesetz betroffen gewesen seien, müssten bis zum Start des neuen Schuljahres Zehntausende Menschen in Berlin den Nachweis erbringen, sagte Arne Schaller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Das gelte für die neuen Erstklässler sowie für Schüler, die auf weiterführende Schulen wechseln. Hinzu kämen Lehrkräfte, die neu an einer Schule anfangen, und Referendare. Auch wenn die GEW die Impfpflicht generell begrüße, stelle die Überprüfung eine Mehrbelastung für Verwaltungsmitarbeiter und Schulleitungen dar.

Angesichts der Corona-Krise habe die Impfpflicht in den vergangenen Monaten in den Schulen «ganz hinten angestanden», sagte Schaller und verwies auf die Hygiene- und Stundenpläne, die erarbeitet werden mussten. Er gibt auch zu bedenken, dass fehlende Impfnachweise von den Schulen ans zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen: Wie handlungsfähig die Mitarbeiter dort in Anbetracht ihrer großen Aufgaben bei der Pandemie-Bekämpfung seien, bleibe aber abzuwarten, sagte Schaller. Dem neuen Gesetz zufolge begehen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, eine Ordnungswidrigkeit, sie müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen. Teuer kann es auch für Kita-Leitungen werden, die ungeimpfte Kinder zulassen.

Hintergrund für die Einführung der Masern-Impfpflicht sind Impflücken, die einer Ausrottung der Krankheit noch im Wege stehen. Nach Daten, die das RKI im vergangenen Jahr vorlegte, haben zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger bundesweit die erste Impfung bekommen, aber bei der entscheidenden zweiten Impfung wird auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht. In Berlin waren 92,6 Prozent der Schulanfänger 2017 zweifach geimpft. Die Masern-Fallzahlen schwanken von Jahr zu Jahr stark. Berlin hatte zuletzt 2015 mit einem großen Ausbruch mit mehr als 1200 Fällen zu kämpfen.

Quelle: dpa

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