Eine Gasflamme verbrennt Geldscheine© winyuu / iStock / Getty Images Plus
Auch Apotheken verheizen aktuell ihr sauer verdientes Geld.

Energiekosten

APOTHEKEN BLEIBEN BEI ENTLASTUNGEN AUSSEN VOR

Soforthilfe Dezember: Unter dieser Überschrift hat die Bundesregierung am 2. November Entlastungen für Gasverbraucher beschlossen. Aber nicht für Apotheken. 

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Die Worte von Gabriele Regina Overwiening waren deutlich: „Apotheken sind eine unerlässliche Stütze der lokalen Gesundheitsversorgung.“ Sie müssten deshalb „ebenso wie Kliniken vor einer heranrollenden Energiekostenlawine geschützt werden“, so die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) am 3. November.

„Wir appellieren daher dringend an die Politik, dem Lob für unsere Leistungen in der Pandemie eine finanzielle Krisenhilfe folgen zu lassen.“ Die steht aber im Vergleich zu anderen Gesundheitseinrichtungen noch aus.

Soforthilfe - aber nicht für alle

Einen Tag zuvor, am 2. November, hatte sich die Bundesregierung auf ein Soforthilfegesetz für Gas und Wärme geeinigt, zumindest auf den ersten Entwurf dafür. Unter anderem sollen kleinere Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1500 Megawattstunden Gas im Jahr im Dezember keinen Abschlag zahlen müssen. Diese Soforthilfe dient als Überbrückung, bis die Gaspreisbremse ab Januar 2023 für Unternehmen greifen soll. Einbezogen werden in aktuelle Puffermaßnahmen wohl aber auch viele Pflege-, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, selbst wenn diese einen viel höheren Gasverbrauch haben.

Für Krankenhäuser soll es eine eigene Lösung geben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Wochenende bekräftigt: Mit Hilfe von acht Milliarden Euro aus einem Härtefallfonds will man die steigenden Energiekosten der Krankenhäuser auffangen. Details für Gesundheitswesen sollen in dieser Woche geregelt werden. Auf jeden Fall solle „kein Krankenhaus aufgrund der Energiekrise in eine Notlage kommen“.

Und für Apotheken?

Von den 18 000 Apotheken ist bei der Planung aktueller Hilfen – noch – keine Rede. Sie könnten aber kaum Gas und Strom sparen, wenn sie ihre Versorgungsqualität sichern wollten, unterstrich die ABDA: „Um Arzneimittel zu schützen, müssen Klimaanlagen und Kühlschränke laufen, Sicherheitsbeleuchtungen und Messgeräte aktiv sein.“ Overwiening verlangt deshalb, Apotheken in aktuelle Entlastungsmaßnahmen und Härtefallregelungen einzubeziehen.

 

Energiesparen kaum möglich
Für Entlastungen machen sich schon seit September auch die Landesapothekerverbände stark, wie die „Pharmazeutische Zeitung“ recherchierte. Denn Apotheken können nicht einfach an Thermostaten drehen oder das Licht ein bisschen später anmachen. Und noch eine andere Anpassungsmaßnahme bleibt ihnen versperrt: Sie können bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht die Preise erhöhen.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat aber grundsätzlich Preisentlastungen für 2023 angekündigt: Man arbeite daran gemeinsam mit anderen „mit Hochdruck“, konkret an der Umsetzung von Gas- und Strompreisbremsen. So sollen für Unternehmen ab Januar 2023 die Strompreise gedeckelt werden.  



Quellen:
ABDA
Pharmazeutische Zeitung
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/11/20221102-bundeskabinett-verabschiedet-soforthilfe-dezember-fuer-gas-und-waerme.html
www.observer-mis.de, Express vom 6.11.2022 zur Ankündigung von Karl Lauterbach – eingeschränkt abrufbar
 

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