Auf einem Schreibtisch liegen Blatt Papier und Marker und ein Standmikrofon© Karl-Hendrik Tittel / iStock / Getty Images Plus
Im Eckpunktepapier von Gesundheitsminister Lauterbach geht es wieder einmal um die Lieferengpässe. Eine zusätzliche Vergütung von 50 Cent für Apotheken für den Mehraufwand stehen im Raum

Eckpunktepapier

ENGPASS-BONUS SOLL KOMMEN

Die Informationsflut ebbt in Sachen Lieferengpässe nicht ab. Gute Nachrichten sind es selten. Im Fokus steht dieses Mal das Eckpunktepapier, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt hat. Eine zusätzliche Vergütung von 50 Cent für Apotheken für den Mehraufwand stehen im Raum. 

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In dem Eckpunktepapier heißt es: „Für Arzneimittel, für die der Beirat eine versorgungskritische Lage festgestellt hat und für die die Apotheke eine Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt halten muss, wird den Apotheken eine Aufwandspauschale in Form eines in der AMPreisV verankerten Zuschlags in Höhe von 0,50 Euro vergütet.“

Der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nehmen bei weiteren Maßnahmen eine wichtige Rolle ein. Bei den Abgabereglungen soll es Lockerungen geben: „Für Arzneimittel, bei denen der Beirat eine kritische Versorgungslage festgestellt hat, werden die vereinfachten Austauschregelungen nach § 1 Absatz 3 der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verstetigt.“
 

Stückeln und Auseinzeln mit festen Regeln

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Patientinnen und Patienten die Zuzahlung bei Medikamenten, die aufgrund von Liefer- oder Versorgungsengpässen ausgeeinzelt werden müssen, erlassen werden. „Des Weiteren soll die Zuzahlung bei Abgabe von Einzelpackungen bei nicht lieferbaren verordneten größeren Packungen auf die Zuzahlung des verordneten Arzneimittels begrenzt werden.“

Für die Krankenkassen soll sich ebenfalls etwas ändern. Sie sollen verpflichtet werden, bei ihren Rabattverträgen ein zusätzliches Los auszuschreiben, bei dem ergänzend zum Preis das Kriterium „Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU“ berücksichtigt wird. „Diese Regelung bezieht sich zunächst auf Arzneimittel zur Behandlung onkologischer Erkrankungen und auf Antibiotika.“ Bei Bedarf soll der Beirat die Möglichkeit erhalten, weitere Wirkstoffe und Indikationen empfehlen zu können, welche das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wiederum dann der neuen Regelung unterstellen kann. 

"Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird zudem für rabattierte Arzneimittel vertraglich eine mehrmonatige , versorgungsnahe Lagerhaltung vorgesehen."
 

System der Festbeträge muss sich ändern

Die Problematik bei Fiebersäften und Antibiotika hat gezeigt, dass sich beim aktuellen System der Festbeträge etwas ändern muss. Denn, wenn es keinen hinreichenden Wettbewerb gibt, erhöhen die Hersteller die Preise und die Patient*innen sind letztlich diejenigen, die mehr zahlen müssen. Aus diesem Grund soll es die Aufgabe des Beirats sein, Festbetragsgruppen mit nur noch wenigen Anbietern im Blick zu behalten. Sollte sich abzeichnen, dass es zu Versorgungsengpässen kommt, soll der Beirat dann wiederum „die Empfehlung aussprechen, den Festbetrag auf das 1,5-Fache anzuheben oder die Festbetragsgruppe aufzulösen“. Tritt eine solche Situation ein, darf der Abgabepreis einmalig auf das 1,5-Fache des Festbetragspreises angehoben werden und gilt dann als neuer Basispreis, für den die Regelungen des Preismoratoriums Anwendung finden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zuzahlungsbefreiung. Diese soll bei Festbeträgen angehoben werden. „Abgabepreise, die mindestens 20 Prozent niedriger sind als der Festbetrag, können von der Zuzahlung befreit werden. So wird dem Effekt eines zu starken Absinkens von Festbeträgen mit der eventuellen Folge von Marktaustritten vorgebeugt.“
 

Sicherstellung der Versorgung von Kindern

Der Beirat soll ebenfalls unter Berücksichtigung der Zulassung, des Anwendungsgebietes, der Darreichungsform und der Dosierung eine Liste von Medikamenten erstellen, die für eine Sicherstellung der Versorgung von Kindern notwendig sind. 


"Für diese Arzneimittel dürfen zukünftig keine Rabattverträge abgeschlossen und keine Eingruppierungen in Festbetragsgruppen vorgenommen werden."

Des Weiteren sollen bestehende Festbeträge aufgehoben werden. Eine zeitlich begrenzte Preisbindung wird für diese Medikamente angepasst. Als neue Preisobergrenze wird das 1,5-Fache eines aktuell bestehenden Festbetrags oder des Preises nach Preismoratoriums angesetzt. Sollten Mehrkosten entstehen, sollen diese von den Krankenkassen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis zu dieser Grenze übernommen werden.
 

Lieferengpässe nehmen zu

Lieferengpässe nehmen immer mehr zu, das zeige die Entwicklung der letzten Jahre, so das BMG. Vor allem bei Generika sieht es düster aus. Tamoxifen und Folinate sowie Antibiotika und Arzneimittel zur Fiebersenkung bei Kindern sind nur einige Beispiele, die vor allem in letzter Zeit medienpräsent waren.

Natürlich führt nicht automatisch jeder Lieferengpass zu einer Einschränkung der medizinischen Versorgung, da oftmals geeignete Alternativen zur Verfügung stünden. Aber: „Gleichwohl gilt es, Lieferengpässe früh zu erkennen und gegen zu steuern. Denn generische Arzneimittel haben aufgrund der sehr hohen Verordnungszahlen eine entscheidende Bedeutung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig haben sie nur einen im Vergleich zu patentierten Arzneimitteln geringeren Anteil an den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen.“

„Wir wollen Versorgungsengpässe entschieden bekämpfen und Maßnahmen ergreifen, um Lieferketten und Versorgungssicherheit zu stärken“, so die Begründung. Aus diesem Grund müssen strukturelle Maßnahmen im Generikabereich vorgenommen werden, vor allem Maßnahmen zur Diversifizierung der Lieferketten, zur Einführung von Standortkriterien bei der Versorgung und zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Versorgungsengpässen.  

Um eine Beurteilung über die Auswirkungen auf die Versorgung machen zu können, sollen alle Maßnahmen zum 31. Dezember 2025 evaluiert werden.
 

Strategische Abhängigkeiten sind immens  

 Warum es zu Lieferengpässen kommt, kann viele Ursachen haben erklärt das BMG. „Die Globalisierung und starker Kostendruck bei der Generikaindustrie haben bei einer Vielzahl von Wirkstoffen und Arzneimitteln bereits zu einer Konzentration auf wenige Herstellungsstätten, überwiegend in Drittstaaten (insbesondere in China und Indien) geführt. Dies birgt das Risiko von Lieferkettenunterbrechungen und strategischen Abhängigkeiten in sich. Diese Konzentration kann zum Beispiel bei Qualitätsmängeln bei der Herstellung oder der Unterbrechung der Lieferketten zu Lieferengpässen führen. Weitere Gründe sind unerwartet steigende Nachfragen und Produktions- und Lieferverzögerungen für Vorprodukte.“

Quelle: Apotheke adhoc

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