Eine Sprechstundenhilfe in einer Praxis am Telefon und Computer© Jordi Mora Igual / iStock / Getty Images Plus
Die Krankschreibung kann auch künftig durch telefonische Meldung erfolgen.

Corona-Schutzmaßnahmen

MÖGLICHKEIT ZUR TELEFONISCHEN KRANKSCHREIBUNG VERLÄNGERT

Die Sonderregelung, sich lediglich durch einen telefonischen Kontakt krankschreiben zu lassen, wurde nun durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis zum 31. März 2023 verlängert. Grund ist nicht allein die Pandemie.

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Angesichts der Corona-Krise und der Grippesaison bleiben Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden noch bis ins Frühjahr auch telefonisch möglich - ohne extra Besuch in der Praxis. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss am Donnerstag, eine bis Monatsende laufende Sonderregelung bis 31. März 2023 zu verlängern.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind so weiter für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten zu haben und können für bis zu sieben weitere Kalendertage verlängert werden. Die Debatte um Lockerungen von Corona-Schutzvorgaben geht weiter.

Erkältungs- und Grippesaison steht an

Der Gemeinsame Bundesausschuss erläuterte, im Moment sei schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickelten. „Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison", sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen.

Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter in Praxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiter eine einfache Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.

Der Deutsche Hausärzteverband hält die Verlängerung für „zu wenig" und forderte erneut eine dauerhafte Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, sofern Behandlungen in der Praxis nicht aus medizinischer Sicht notwendig sind. Patienten müssten sich nicht hustend und schniefend ins Wartezimmer setzen nur aufgrund einer für den Arbeitgeber notwendigen Bescheinigung.

Und gleichzeitig geht die Diskussion um die Pandemielage weiter

In der Diskussion um den Wegfall von Alltagsauflagen unterstützte CDU-Chef Friedrich Merz die Entscheidung mehrerer Bundesländer, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte zu streichen. Bei längeren Nachdenken erscheine es ihm verantwortbar zu sein, so vorzugehen wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Corona-Regeln seien nur noch in einem „sehr eingeschränkten Umfang" erforderlich.

Lockerungen in einigen Bundesländern
Wer sich mit Corona infiziert hat, muss sich nicht mehr überall in Deutschland in Isolation begeben: Bayern und Baden-Württemberg hatten entsprechende Regeln am Mittwoch abgeschafft, am Donnerstag folgte Schleswig-Holstein. Auch in Hessen gibt es solche Pläne. Das Vorgehen wurde von Patientenschützern und Gewerkschaftern kritisiert. Vor allem Rufe nach einem gemeinsamen Vorgehen der Länder wurden laut.

„Die Zeit der hohen Infektionsgefahr mit schwerem Krankheitsverlauf ist vorbei", sagte Merz den Funke-Zeitungen. „Damit sollten wir auch versuchen, so schnell wie möglich wieder in ein weitgehend normales Leben zurückzukehren - auch mit Corona." Merz sagte, er teile den „fast schon sirenenhaften Alarmismus" von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht.

„Wir sollten zur Normalität zurückkehren und spätestens im Frühjahr nächsten Jahres Corona offiziell als beendet erklären." Friedrich Merz

Der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte den Funke-Zeitungen, er sei „erschrocken darüber, dass die vier Bundesländer in Bezug auf die Isolationspflicht einen Alleingang wagen". DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte, es sei stark zu bezweifeln, ob jetzt der richtige Zeitpunkt sei, Isolationspflichten aufzugeben. „Wo ohnehin schon Personalmangel herrscht, stehen Beschäftigte noch stärker unter Druck, trotz Infektion und Krankheitssymptomen zu arbeiten." Sie empfahl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, „sich mit Infektionskrankheiten nach jeweils geltenden Regeln arbeitsunfähig zu melden und freiwillig Kontakte auch im privaten Umfeld drastisch zu reduzieren".

Quelle: dpa

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