© Die PTA in der Apotheke
© Die PTA in der Apotheke

Datenbanken

CHIP DES ANSTOSSES

Es gibt heutzutage kaum einen Bereich, in den Bits und Bytes noch nicht Einzug gehalten haben. Damit Sie bei Ihrer täglichen Arbeit auf mögliche Fragen Ihrer Kunden reagieren können, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Seite 1/1 3 Minuten

Seite 1/1 3 Minuten

Die „normale“ Chipkarte gibt es schon einige Jahre und sie hat Versicherten und sonstigen Beteiligten wie Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern gute Dienste geleistet. Aber die neue Generation, die elektronische Gesundheitskarte, kurz „eGK“, ist bereits seit Oktober 2011 auf dem Vormarsch und soll die gute alte Krankenversichertenkarte bis 2014 komplett ablösen.

Im Hinblick auf eine verlustfreie Abwicklung enthält die elektronische Gesundheitskarte neben dem auffälligsten Merkmal, dem Foto des Versicherten, eine Vielzahl zusätzlicher Informationen und Funktionen, die die Wege kurz und den Aufwand klein halten sollen. Allgemeines zur eGK lesen Sie auf SL01, dem Portal von Gematik, der Organisation, die maßgeblich an der Konzipierung und Erstellung der Karte beteiligt ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat vor kurzem einen Frage-Antwort-Katalog erstellt, der die wichtigsten Belange des Karteninhabers berücksichtigt und wertvolle Hinweise für einen problemlosen Umgang vor und nach Kartenerhalt gibt. Sie finden diesen Katalog – auch als Hinweis für Ihre Kunden – mit dem Suchbegriff „eGK“ auf SL02.

Juristische Basis Die Einführung der eGK ist im fünften Buch Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt. Danach sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Das heißt, der Versicherte kann die Karte nicht ablehnen oder sich dagegen wehren. Sie ist sozusagen Bestandteil des „Versicherungspaketes“.

Wenn Sie sich für den juristischen Part der Einführungsmodalitäten interessieren, wie sie 2005 beschlossen wurden, können Sie mit der Suche „Testmaßnahme elektronische Gesundheitskarte“ auf SL03, einer Gesetzessammlung im Internet, die „Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ nachlesen.

Infrastruktur Wer sich über die Telematikinfrastruktur der Gesundheitskarte informieren möchte, kann dies erneut bei Gematik unter SL04 tun. Der Begriff „Telematik“ setzt sich aus „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen: Durch die Vernetzung verschiedener IT-Systeme, wie bei der Gesundheitskarte, ergibt sich die Möglichkeit, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.

Entspannte Idee Die elektronische Gesundheitskarte war gedacht, um allen Beteiligten das Leben zu erleichtern. Es sollten sämtliche Krankheitsvorfälle des Patienten erfasst werden, Notfall- und Individualparameter wie Allergien, Prothesen, Kranken- beziehungsweise Arztberichte, Medikationen sollten im Chip gespeichert und für jede beteiligte Instanz im Sinne einer schnellen und reibungslosen Diagnostik und Therapie lesbar sein.

Diese Funktionen sind momentan jedoch noch Zukunftsmusik. Vorgesehen ist ferner, dass der Patient über einen Code freiwillig selber steuern kann, welche Informationen der Arzt auf dem Chip speichern darf. Und der Patient soll personenbezogene Datenänderungen persönlich vornehmen können. Viele Möglichkeiten, die jedoch auch ein großes Ablehnungspotenzial in sich bergen.

Noch immer umstritten Seitens der Patienten kommt die Angst vor allzu großer Transparenz, unkontrollierbarem Datenmissbrauch oder der zentralen Speicherung medizinischer Daten zum Tragen. Ändert sich für den Patienten wirklich etwas beim Arztbesuch? Kann er sich gegen die elektronische Gesundheitskarte zur Wehr setzen? Solcherlei Fragen treiben Ihre Kunden nach wie vor um.

Zum Beispiel gibt es zahlreiche Versicherte, die sich weigern, ein Passfoto einzuschicken. Lesen Sie dazu im 1A Verbraucherportal unter SL05 die entsprechenden Hinweise und weitere aufschlussreiche Berichte zum Stand und zur Zukunft der eGK. Im Zusammenhang mit Patientenzweifeln ist ein Artikel der Süddeutschen Zeitung unter SL06 und dem Suchbegriff „Elektronische Gesundheitskarte“ von vor einem Jahr interessant, da die Problematik sich im Grunde nicht verändert hat. So berichtet der Spiegel in seinem Online-Angebot auf SL07 am 27. Juni kritisch über das Problemkind elektronische Gesundheitskarte.

Von ganz oben Als oberste Behörde befasst sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) natürlich auch mit diesem brisanten Thema. So hält es neben Berichten aus der ersten Hälfte dieses Jahres ganz aktuelle allgemeine Informationen zur eGK auf SL08 mit dem Suchbegriff „elektronische Gesundheitskarte“ bereit.

Wie informieren die Krankenkassen? Wenn Ihr Kunde wissen will, wie seine Kasse zum Thema steht, dann empfehlen Sie ihm, sich über die Homepage seiner Krankenkasse, die leicht zu finden ist, darüber zu informieren. Ein Beispiel unter vielen ist die Techniker Krankenkasse, SL09. Die Suche lautet „elektronische Gesundheitskarte“.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 11/13 ab Seite 152.

Barbara Schulze-Frerichs, PTA/Ursula Tschorn, Apothekerin

×