Gefäße und Pipetten. © Artfully79 / iStock / Getty Images Plus
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Kosmetik

BESSER ALS IHR RUF?

Ob beim Duschen, Zähneputzen oder Schminken – kosmetische Produkte tragen dazu bei, dass wir uns wohl fühlen und gesund bleiben. Dafür müssen die Produkte vor einer Verkeimung geschützt werden, zum Beispiel mit Parabenen.

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Wenn es um die Haltbarkeit kosmetischer Produkte geht, ist die mikrobiologische Sicherheit ein wichtiger Aspekt. Denn eine Verkeimung mit Bakterien, Hefen oder Pilzen verdirbt nicht nur das Produkt, es kann auch zu Hautreizungen, Infektionen oder Allergien führen. Daher wird bereits bei der Herstellung der Produkte sorgfältig auf Hygiene geachtet. Durch entsprechend ausgewählte Inhaltsstoffe, bestimmte Rezepturen und entsprechende Verpackungslösungen soll darüber hinaus eine gute Haltbarkeit von Kosmetika während ihrer Verwendungsdauer sichergestellt werden.

In ungeöffnetem Zustand sind kosmetische Produkte praktisch frei von Keimen. Erst wenn der Verbraucher die Verpackung öffnet, können Mikroorganismen in das Produkt gelangen. Die Keime breiten sich besonders in Körperpflegemitteln aus, die Wasser und geeignete Nährstoffe wie Eiweiß enthalten. Das können zum Beispiel bestimmte Make-ups, Körperlotionen oder Shampoos sein. Unangenehmer Geruch, Verfärbung oder eine veränderte Konsistenz sind die Anzeichen.

Parabene Zu den Konservierungsstoffen, die verhindern, dass Kosmetikprodukte verderben, gehört die Stoffgruppe der Parabene. Methyl- und Ethylparaben werden hierbei besonders häufig verwendet. Sie konservieren eine große Palette kosmetischer Produkte, wie zum Beispiel Duschgele, Eyeliner oder Gesichtscremes. Sie sind in Konzentrationen von bis zu 0,4 Prozent und bis zu 0,8 Prozent als Gemisch zugelassen. Weniger häufig werden Propyl- und Butylparaben eingesetzt. Für diese Stoffe ist eine Obergrenze für den Anteil im Produkt von 0,19 Prozent vorgegeben. In Babyprodukten, die zur Hautpflege im Windelbereich angewendet werden, dürfen Propyl- und Butylparaben nicht verwendet werden.

EU-Gesetzgebung Kosmetische Produkte unterliegen in der gesamten EU umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen. Da die Produkte direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, wird von Seiten des Gesetzgebers besonders streng darauf geachtet, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt enthalten sind. Das gilt auch für die Stoffgruppe der Parabene. Auch für andere Konservierungsstoffe gibt es in der EU-Kosmetikverordnung vom EU-Gesetzgeber verbindlich vorgeschriebene Konzentrationsgrenzen. Diese werden so festgelegt, dass Verbraucher die Produkte ohne gesundheitliche Bedenken verwenden können. Die Konzentrationsgrenzen werden von Experten, wie beispielsweise vom europäischen Wissenschaftsausschuss für Verbrauchersicherheit, das „Scientific Committee on Consumer Safety“, regelmäßig überprüft.

Bewertung In den vergangenen Jahren wurden Parabene mit unerwünschten Auswirkungen auf die Gesundheit, wie beispielsweise Allergien, in Verbindung gebracht. Experten wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben das überprüft und sagen hierzu, dass die in kosmetischen Mitteln eingesetzten Parabene gut hautverträglich sind und im Gegensatz zu anderen Konservierungsmitteln ein eher geringes Allergierisiko haben. Dass man relativ häufig von Allergien gegen Parabene hört, hat vermutlich damit zu tun, dass sie in sehr vielen Produkten eingesetzt werden. Je mehr Menschen damit in Kontakt kommen, desto mehr können sich natürlich sensibilisieren.

Würden andere Konservierungsmittel im gleichen Umfang eingesetzt, müsste man mit mehr Allergien rechnen. Die Experten vom BfR sprechen sich daher gegen einen generellen Ersatz von Parabenen in kosmetischen Mitteln aus, da ein Ersatz aus gesundheitlicher Sicht nicht sinnvoll sei. Und auch Dermatologen, wie zum Beispiel vom Informationsverbund Dermatologischer Kliniken, empfehlen den Einsatz der zugelassenen Parabene wegen ihres geringen allergischen Potenzials: Die Allergierate in Bezug auf Parabene ist in den letzten Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau geblieben. Andere Bedenken bestehen darin, dass Parabene endokrine Disruptoren seien und das menschliche Hormonsystem schädigen könnten. Hierbei ist zu beachten, dass einige Parabene zwar eine endokrine Aktivität aufweisen. Da die Stoffe jedoch in so geringen Mengen mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, kann eine hormonähnliche Wirkung nicht eintreten.

Das gewährleisten die wissenschaftlich fundierten Prüfungen und Genehmigungen durch Behörden. Und wie sieht es mit einer Anreicherung im Körper aus? Die für Kosmetika zugelassenen Parabene werden – wenn sie in geringen Mengen über die Haut aufgenommen werden – rasch metabolisiert. Das bedeutet, dass sie in hormonell unwirksame Stoffwechselprodukte umgewandelt und anschließend über den Urin ausgeschieden werden. Einer der Hauptmetaboliten, para-Hydroxybenzoesäure beispielsweise, kommt auch in manchen pflanzlichen Lebensmitteln natürlich vor und entsteht auch im Körper als natürliches Stoffwechselprodukt. Durch die schnelle Umwandlung der Parabene in der Haut und der Leber und die rasche Ausscheidung in den Urin ist eine Anreicherung der Parabene und ihrer Stoffwechselprodukte im Körper auch bei täglicher Anwendung parabenhaltiger Kosmetika ausgeschlossen.

INCI-Liste Sind Parabene in einem Kosmetikprodukt enthalten, ist dies in der sogenannten INCI-Liste (INCI, International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) erkennbar, die auf dem Produkt selbst oder der Umverpackung angebracht ist. Parabene enden auf die Wortendung „-paraben“.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 04/2021 ab Seite 124.

Birgit Huber, ikw (Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V.)

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