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Berufspolitik

INFLATIONSAUSGLEICHSPRÄMIE UND ANDERE ZUSATZLEISTUNGEN

Neben dem vereinbarten Gehalt gibt es auch freiwillige Leistungen, die eine Apothekenleitung ihren Beschäftigten zukommen lassen kann. Aktuelle Beispiele sind die Inflationsausgleichsprämie und das „Deutschlandticket“ als Jobticket.

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Dass die Preissteigerungen inzwischen nicht nur Lebensmittel und Energie betreffen, sondern fast jeden Bereich, ist bekannt. In einer zweiwöchigen Online-Umfrage im März hat ADEXA gefragt, wie stark Apothekenangestellte die Folgen der Inflation spüren. 43 Prozent der 1246 Teilnehmenden gaben an, sie müssten deutlich mehr sparen als früher, könnten einige notwendige Ausgaben nicht tätigen und würden auch weniger als früher heizen.

Weitere 49 Prozent der Teilnehmenden entschieden sich für die Antwort „Ich muss sparen, ohne mich aber bei den täglichen Ausgaben sehr einzuschränken“. Lediglich knapp acht Prozent empfinden die Auswirkungen für sich als eher gering.

Bis wann gibt es die Inflationsausgleichprämie?

Seit Ende Oktober 2022 und noch bis Ende 2024 können Betriebe ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 Euro als Inflationsausgleichprämie (IAP) gewähren und sie so in Zeiten hoher Preissteigerungen entlasten. Aber: In den Apotheken ist die Auszahlung der Inflationsausgleichprämie (IAP) bisher offenbar nur verhalten angelaufen. Nur knapp 18 Prozent hatten im März bereits diese freiwillige Prämie erhalten. Bei weiteren 6,7 Prozent der Befragten wurde die Prämie angekündigt. Drei von vier Teilnehmenden haben dagegen derzeit keine Aussicht auf diese Zusatzleistung.

Rund ein Viertel der Befragten hat eine Prämie von bis zu 250 Euro erhalten. Bei 31 Prozent waren es bis zu 500 Euro, weitere 19 Prozent haben einen Betrag bis 1000 Euro erhalten. Rund zehn Prozent konnte sich über mehr als 2000 Euro bis hin zum vollen Betrag von 3000 Euro freuen. Dabei spielt die Wochenarbeitszeit sicher auch eine Rolle. Es ist also noch viel Luft nach oben. Sprechen Sie die Prämie gegenüber Ihrer Apothekenleitung an, wenn Sie noch nicht profitiert haben.

Ein Hinweis: Die Vergütung für Überstunden, die in der letzten Zeit in vielen Arbeitsverhältnissen aufgelaufen sind, darf nicht in eine Inflationsausgleichsprämie umgewandelt werden. Denn die IAP muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. 

Habe ich einen Anspruch auf eine Bezuschussung beim Job-Ticket?
Das 49-Euro-Ticket, mit dem Sie ab 1. Mai deutschlandweit und klimafreundlich im öffentlichen Nahverkehr reisen können, kann als Job-Ticket noch einmal vergünstigt sein. Der Arbeitgeber muss dafür einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises leisten. Auch hier ist die Einführung ein guter Anlass, um auf Ihre Apothekenleitung zuzugehen und eine Kostenübernahme zu verhandeln.  
Sie haben ein Kind, das noch nicht schulpflichtig ist? Für Arbeitgebende sind Zuschüsse zur Betreuung in der Kita oder durch eine Tagesmutter in diesem Fall steuerfrei. Wie bei der IPA muss es sich aber um eine Leistung handeln, die zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.

Sie sind uns wichtig!

Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine Frage, die Sie ADEXA stellen möchten? Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf. ADEXA berät und unterstützt ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich auch unter www.adexa-online.de.

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