Temperaturanzeige einer Apotheke© Jose Luis Gallego Aviles / iStock / Getty Images Plus
41 Grad Celsius zeigt diese Temperaturanzeige - das ist schon lange keine Seltenheit mehr in Deutschland.

Beratungsaspekt

ARZNEIMITTEL UND DIE SOMMERHITZE

Viele Menschen beunruhigen die steigenden Temperaturen – auch bei ganz alltäglichen Fragen wie der besten Aufbewahrung ihrer Medikamente oder den Transport der Präparate von der Apotheke nach Hause. Nicht nur bei kühlpflichtigen Produkten gibt es einiges zu beachten.

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Für Sie mag die korrekte Lagerung von Arzneimitteln – auch während extremen Temperaturen – keine große Frage darstellen, doch viele Kund*innen sind sich unsicher, wo die Präparate am besten aufgehoben sind.

Gehen meine Tabletten über 25 Grad Raumtemperatur kaputt? Kann mein Dosieraerosol platzen? Bevor Ihre Kund*innen ihre teils lebenswichtigen Medikamente „vorsorglich“ im Kühlschrank verstauen, geben Sie ihnen direkt bei der Abgabe ein paar Tipps zu Lagerung und Transport nach Hause mit auf den Weg.

Kühltasche oder nicht?

Auch wenn die Empfehlung lautet, Medikamente nicht Temperaturen über 25 Grad Celsius auszusetzen, so ist doch der bedenkenlose Transport der meisten Präparate von der Apotheke nach Hause möglich. Selbst bei einem kurzen Stopp an der Eisdiele oder der schattig gelegenen Bank im Park.


Heiße Kandidaten – was reagiert besonders empfindlich?
Dosieraerosole: Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit können durch Hitze verändert sein.
Zäpfchen: Das Schmelzen und erneute Aushärten beeinträchtigen Wirkstofffreigabe und –dosierung.
halbfeste Zubereitungen: Wärme kann zur Phasentrennung, Abscheidung von Flüssigkeit oder Veränderung der Löslichkeit beitragen.
Säfte: Auch Suspensionen oder Lösungen vertragen Hitze nicht gut und können aufbrechen.
Wirkstoffhaltige Pflaster: Sie enthalten feste und flüssige Bestandteile, eine Verflüssigung kann die Wirkstofffreigabe auf der Haut beeinflussen.
Kühlpflichtige Arzneimittel: Die Kühlkette sollte keinesfalls unterbrochen werden. Die ABDA empfiehlt den Bezug daher aus der Apotheke vor Ort und nicht über den Versandhandel.
Sensibilisieren Sie Ihre Kund*innen darauf, bei optischen Veränderungen ihrer Medikamente diese nicht mehr einzunehmen. Auch bei auffälligem Geruch oder veränderter Konsistenz sollte das Präparat vorsorglich verworfen werden.


Wärmeempfindliche Arzneimittel, wie beispielsweise Zäpfchen oder Gelatine-Kapseln, können in einer Kühltasche ohne Kühlelement transportiert werden. Anders sieht es bei kühlpflichtigen Medikamenten aus wie beispielsweise Insulin oder die meisten Impfstoffe – sie benötigen ein zusätzliches Kühlelement in der Tasche.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Packungen nicht einfrieren, der direkte Kontakt zum Kühlelement also vermieden werden. Dazu den Kühlakku oder die Packung in ein Tuch einwickeln. Kühltaschen oder –beutel mit dem Label Ihrer Apotheke bieten zusätzlich zur Dienstleistung einen netten Marketingaspekt.

Wohin mit den Arzneimitteln bei 30 Grad in der Wohnung?

Auch wenn es verlockend klingt: Abgesehen von kühlpflichtigen Arzneimitteln gehören Medikamente nicht in den Kühlschrank. Die meisten Präparate sollen zwischen 15 und 25 Grad Celsius gelagert werden. Im Hochsommer sind sie in der Wohnung am besten in einem ungekühlten, dunklen Schrank aufgehoben. Keinesfalls im Badezimmer oder der Küche, dort ist es zu feucht.

Wird dieses Temperaturintervall kurzzeitig überschritten, ist das in der Regel unproblematisch. Doch direktes Sonnenlicht oder eine längere Lagerung im aufgeheizten Auto können die Arzneiform wie den Arzneistoff beeinflussen. Ein gekühltes Handschuhfach im Auto kann eine Option sein. Ansonsten ist es unter dem Vordersitz im Auto am Kühlsten.

Kapseln und Tabletten sind hart im Nehmen: Sie halten bis zu 30 Minuten Umgebungstemperaturen von 50 Grad Celsius stand.

Kühlpflichtige Arzneimittel fühlen sich bei zwei bis acht Grad im Kühlschrank am Wohlsten – doch nicht in der Kühlschranktür, da dort die Temperaturen zu sehr schwanken. Auch nicht weit hinten im Kühlschrank, denn dort besteht die Gefahr, dass sie einfrieren.

Der Gedanke liegt für viele Menschen näher als Sie denken, doch halbfeste Zubereitungen wie Cremes, Salben oder Suspensionen gehören nicht standardmäßig in den Kühlschrank. Einige Inhaltsstoffe können kristallisieren, manche Wirkstoffe reagieren empfindlich auf Temperaturschwankungen. Informieren Sie Ihre Kund*innen am besten bereits bei der Abgabe darüber, ob die Rezeptur im Kühlschrank gelagert werden darf oder nicht.

Quellen:
ABDA
BMG
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