Zwi Hunde schauen hinter Vorhang hervor© smrm1977 / iStock / Getty Images

Tiergesundheit

AUFTRITT FÜR TIERISCHE APOTHEKENKUNDEN

Tierische Gesundheit wird in Apotheken immer wichtiger. Denn jeder dritte Kunde hat inzwischen ein Haustier und kleine Wehwehchen der geliebten Gefährten lassen sich oft gut selbst behandeln. Mit guter Beratung können Sie Tierhalter als Apothekenkunden gewinnen.

Seite 1/1 11 Minuten

Seite 1/1 11 Minuten

Wir sind nicht nur auf den Hund gekommen, in immer mehr Haushalten maunzt, piepst, mümmelt oder – seltener - wiehert es auch. Bundesweit wächst die Zahl derer, die ihr Leben mit einem Tier an der Seite teilen. Verständlich, schließlich bringt der tierische Begleiter nicht nur jede Menge Lebensfreude, sondern auch ordentlich gesundheitlichen Benefit mit sich – sowohl physisch wie psychisch. Bello seine Kumpane sorgen wissenschaftlich verbürgt dafür, dass ihre Halter deutlich seltener körperliche, geistige oder seelische Probleme haben.

Umgekehrt steht der Gesundheitsschutz der bepelzten, gefiederten oder geschuppten Lieblinge ganz oben auf der Aufgabenliste der Tierhalter. Das ist auch juristisch verankert: Haustiere haben ein gesetzliches Recht auf medizinische Behandlung. Für Frauchen und Herrchen steht das sowieso außer Frage. Fehlt ihrem geliebten Tier etwas, setzen sie alles in Bewegung, um ihm zu helfen. So mancher Halter wäre sogar lieber selbst krank als dass das Haustier leidet. Diesem Umstand ist ein besonders einfühlsames Beratungsgespräch geschuldet. Hier finden Sie Empfehlungen, die Ihnen in Sachen Tiergesundheit auf die Sprünge helfen. Bevor wir uns damit befassen, was zur Pflege des tierischen Wohlergehens ins Sortiment und damit in die Apothekenregale gehört, einige wichtige Informationen in Sachen Patientensicherheit, Begrifflichkeiten und vor allem Dokumentation.

Was uns hilft, kann Tieren enorm schaden Tiere haben einen komplett anderen Stoffwechsel als wir Menschen. Das hat zur Folge, dass Arzneimittel, die uns helfen, für animalische Patienten sehr schädlich sein können. Besonders gravierend und häufig ist das bei Schmerzmitteln der Fall. Haben Tiermutti oder -vati nämlich Schmerzen ausfindig gemacht, setzen sie leider oftmals eigenmächtig ihre eigenen Arzneimittel dagegen ein. Vergiftungen durch Humanschmerzmittel bei Haustieren kommen entsprechend häufig vor. Beispielsweise kann Acetylsalicylsäure (ASS) für Katzen lebensgefährlich werden.

Denn ihnen fehlt das Enzym Glucuronyltransferase, sodass ASS bei Katzen eine sehr lange Halbwertszeit von 22 bis 45 Stunden hat. Deshalb vertragen Katzen maximal 25 Milligramm ASS pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) und Tag. Die bei Menschen angewendeten Präparate mit Diclofenac und Ibuprofen sind für Tiere ebenso deutlich zu hoch dosiert, was unter anderem die Gefahr für Geschwüre im Magen-Darm-Trakt stark erhöht. Auch das bei uns Menschen so häufig und erfolgreich eingesetzte Paracetamol birgt große Risiken und ist in der Veterinärmedizin deshalb stets verschreibungspflichtig.

Bei Miezen wirkt es stark hepatotoxisch, also leberschädigend. Die letale Dosis beträgt 50 mg/kg KG. Bei Hunden wird das Analgetikum ab 150 mg/kg KG toxisch, bei Jungtieren schon in geringerer Dosis. Auch andere nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR), die als Tierarzneimittel zum Einsatz kommen, wie etwa Carprofen, Firocoxib oder Flunixin, sind in der Regel verschreibungspflichtig.

Das Dispensierrecht
Tierärzte besitzen das Dispensierrecht. Das bedeutet, dass sie Tierarzneimittel vorrätig halten und gegen Entgelt zur Anwendung bei Tieren abgeben dürfen, die sie in ihrer Praxis untersuchen und behandeln. Anders als für Humanmediziner gibt es für Veterinärmediziner also keine strikte Trennung bezüglich der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln, Tierärzte sind gleichzeitig auch Tierapotheker.

Das Dispensierrecht ist eine Ausnahme vom Apothekenmonopol, ermöglicht jedoch, dass tierische Patienten zeitnah mit Arzneimittel versorgt und behandlt werden, was ihre Heilungsaussichten erhöht. Denn Krankheiten verlaufen bei Tieren, besonders jungen, wesentlich rascher als bei Menschen und werden auch schneller kritisch.

Tier ist nicht gleich Tier Anders als wir Menschen gehören Tiere unterschiedlichen Arten an. Deshalb sind beispielsweise Mittel für Nager wie Kaninchen nicht gleichermaßen für Vögel geeignet. Ein trauriges Beispiel für diesen Vergleich von Äpfel mit Birnen ist der Wirkstoff Permethrin. Er wird bei Hunden problemlos zur Abwehr von Flöhen, Zecken und Milben angewendet, ist für Katzen jedoch hochgiftig.

Nur auf ärztlichen Rat Berücksichtigen Sie deshalb bitte, dass es stets einer tierärztlichen Verordnung beziehungsweise Empfehlung bedarf, wenn jemand seinem Tier ein Arzneimittel verabreicht. Denn die großen Unterschiede in der Wirksamkeit und Verträglichkeit zwischen den Spezies können Sie meist nicht kennen, die Tierhalter als pharmazeutische Laien ohnehin nicht.

Umwidmung bei Therapienotstand Tierärzte dürfen ihren Patienten auch Humanarzneimittel verordnen. Vorrausetzung für diese veterinärmedizinische Zweckentfremdung ist, dass es für die betreffende Indikation kein zugelassenes Tierarzneimittel gibt. Das ist vergleichsweise häufig der Fall und wird als Therapienotstand bezeichnet. Dieser kann gemäß § 56 des Arzneimittelgesetzes durch eine sogenannte Umwidmung, gewissermaßen ein Off-Label-Use, behoben werden. Auch die Anwendung eines Tierarzneimittels für eine andere Tierart oder eine andere Indikation, als es der Zulassung entspricht, gilt als Umwidmung. Die Abgabe umgewidmeter verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel darf nur auf tierärztliche Verschreibung erfolgen. Sie dürfen also keinesfalls, sollte ein Tierarzneimittel nicht zur Verfügung stehen, im Sinne einer Substitution ein Humanarzneimittel abgeben.

Lemi oder Nicht-Lemi Eine weitere Besonderheit von Tierarzneimitteln, die Sie kennen sollten, ist, dass ihr rechtlicher Status von dem Tier abhängt, zu deren Behandlung sie bestimmt sind. Man unterscheidet dafür lebensmittelliefernde Tiere, Lemi genannt, von Tieren, von denen wir keine Lebensmittel gewinnen. Diese heißen entsprechend Nicht-Lemi. Den Lemi-Tieren gehören Tierarten an, von denen Fleisch oder andere Produkte wie Milch, Eier oder Honig für den menschlichen Verzehr gewonnen werden. Für sie legt die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) fest, welche Menge eines Arzneimittels noch vorhanden sein darf, wenn das Lebensmittel gewonnen wird. Dazu müssen zwischen der letzten Anwendung des Arzneimittels und der Lebensmittelgewinnung genau definierte Wartezeiten eingehalten werden.

Pferde haben eine Sonderstellung zwischen Lemi und Nicht-Lemi. Jedes Tier besitzt seinen eigenen sogenannten Equiden-Pass, in dem steht, ob der Besitzer das Pferd zur Schlachtung vorgesehen hat oder ob es unwiderruflich am Lebensende der Tierkörperverwertung zugeführt wird und somit nicht der Lebensmittelgewinnung dient. Den Equiden-Pass behält das Pferd sein gesamtes Leben; wechselt sein Besitzer, wird an den neuen weitergegeben. Nun zu den Nicht-Lemi-Tieren – in der Regel jenen, die für Sie in der Apotheke relevant sind. Zu ihnen zählen Kleintiere wie Katzen und Hunde und andere Heimtiere wie Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen und Kaninchen.

Katzen leiden stumm
Tiere teilen uns ihre Beschwerden oftmals nicht mit. Evolutionsbedingt haben sie gelernt, ihr Leiden zu vertuschen – das sicherte ihnen das Überleben. Besonders begabt in diesem Versteckspiel sind Katzen. Als Jäger dürfen sie keinerlei Schwäche zeigen, das hat auch der bequemste Stubentiger nicht vergessen. Also schreien oder jammern sie nicht, selbst wenn es noch so weh tut.

Fatal, denn so fallen Schmerzen und deren Ursachen bei Katzen häufig nicht oder erst dann auf, wenn es für sie unerträglich geworden ist. Weisen Sie Katzenhalter darauf hin und empfehlen sie ihnen, das Verhalten und die Bewegungen ihres Tieres stets gut zu beobachten. Denn ob eine Katze Lust auf Streicheln, Spielen und andere vermeintliche Banalitäten hat, kann wichtige Hinweise geben. Das gilt umso mehr für Veränderungen beim Fressen, Putzen und Klobesuchen sowie beim Laufen, Springen und Klettern.

So läuft die Dokumentation Rezeptfreie Tierarzneimittel können Sie ohne eine Dokumentation abgeben. Ganz anders sieht es bei den verschreibungspflichtigen Präparaten aus. Hier besteht eine Dokumentierungspflicht nach strengen Richtlinien. Beim Erwerb sind Name und Anschrift des Lieferanten sowie Name, Menge und Chargenbezeichnung des Tierarzneimittels sowie das Erwerbsdatum zu dokumentieren. Bei der Abgabe gibt es unterschiedliche Regelungen für Lemi- und Nicht-Lemi-Tiere. Bei Arzneimitteln für Letztere müssen Sie Name und Anschrift des Tierhalters, Name und Anschrift des verschreibenden Tierarztes sowie Name, Menge und Chargenbezeichnung des abgegebenen Mittels und das Datum der Abgabe festhalten.

Bei der Abgabe von Arzneien für Lemi-Tiere ist ähnlich einem BtM-Rezept immer eine Verschreibung in zweifacher Form erforderlich. Dabei muss es sich um Originalformulare handeln, eine Kopie – das ist wichtig – genügt nicht. Auf dem Original, das der Tierhalter zurückbekommt, müssen Sie bei der Abgabe die Chargenbezeichnung vermerken. Das Rezeptdoppel verbleibt zu Dokumentationszwecken bei Ihnen in der Apotheke. Der Erwerb verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, die im Sinne einer Umwidmung beim Tier angewendet werden, müssen Sie nur dann nicht dokumentieren, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht feststeht, dass eine Anwendung beim Tier erfolgen soll.

Wenn Sie also ein Präparat abgeben, das Sie bereits für einen Menschen an Lager haben. Wird das Humanarzneimittel jedoch erst aufgrund der tierärztlichen Verordnung bestellt, müssen Sie es dokumentieren. Laut § 19 der Apothekenbetriebsordnung sind bei verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln die zeitlich geordneten Nachweise über Erwerb und Abgabe mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums aber nicht weniger als fünf Jahre aufzubewahren. Das gilt auch für verschreibungspflichtige umgewidmete Humanarzneimitteln für Tiere.

Tipps fürs Sortiment Hartnäckige Zecken, gerötete Pfoten, stumpfes Fell, schnell im Stress und ängstlich: Solche und andere einfachen Beschwerden können Ihre tierhaltenden Kunden durchaus selbst kurieren. Dazu sind inzwischen zahlreiche nichtverschreibungspflichtige Präparate auf dem Markt. Neben Produkten zum Schutz vor Zecken, Flöhen und anderem parasitären Ungemach gehören spezielle Hygiene- und Pflegemittel mit in das Sortiment, unter anderem Shampoos zur Fellpflege und gegen Flohbefall sowie Produkte zur Ohren- und Zahnpflege. Ja, auch eine Mieze braucht mal Zahnpasta! Gut nachgefragt werden zudem Wund- und Heilsalben für Tiere.

Hinzu kommen diätetische und ergänzende Futtermittel. Diese benötigen beispielsweise allergische oder chronisch kranke Tiere. Katzen erkranken häufig an den Harnwegen, deshalb sind Nierendiäten für Stubentiger ein gutes Beispiel. Und so mancher übergewichtige Garfield muss den Gürtel enger schnallen, wobei kalorienreduziertes und mit essenziellen Mikronährstoffen angereichertes Futter eine probate Hilfe ist. Hunde, die vegan ernährt werden – was überhaupt nicht zu empfehlen ist – benötigen dringend Ergänzungsfuttermittel. Nur so vermeidet man schwerwiegende Mangelzustände aufgrund der Fleischkarenz. Last but not least gehören auch Mittel zur Beruhigung in Stresssituationen mit in die Offizin für Tiere.

Praxistipps
Kommt ein Hund in die Apotheke … Als engagierte Tierapotheke halten Sie bitte eine Tankstelle für Hunde – sprich einen Wassernapf vor der Tür – bereit. Das kommt nicht nur bei den Fellnasen, sondern auch bei deren Haltern hervorragend an. Mit zum tierischen Kundenservice gehören auch Give-aways wie Leckerli, Proben für Ergänzungsfuttermittel oder zur Pflege, wie etwa Shampoos gegen Flöhe.

Alarm! Es zeckt und krabbelt Die Parasitenbekämpfung und -prophylaxe ist sicherlich eines der Hauptsegmente der tierischen Gesundheitsversorgung durch die Apotheken, da die Produkte hierfür nicht verschreibungspflichtig sind. Entsprechend versiert sollte Ihre Beratungskompetenz beim Thema Parasiten sein. Die ersten Anzeichen für einen Parasitenbefall sind auffällig häufiges Kratzen bedingt durch den Juckreiz sowie Unruhe. Bei Katzen stellt sich ein Putzfimmel ein: Deutlich häufiger als sonst schlecken und knabbern sie das Fell.

Und nun? Jetzt geht es darum, die richtigen Produkte zur Bekämpfung der Plagegeister und Präparate, die weiteren Befall verhindern, zu empfehlen. Leidet ein Tier unter Flohbefall, sollten Sie ein Präparat gegen diese sogenannten Ektoparasiten abgeben. Sinnvoll ist auch ein Umgebungsspray, das Flöhe in Teppichen und im Schlafplatz der Tiere abtötet. Außerdem sollten die Halter bei Flöhen eine Wurmbehandlung durchführen, da Flöhe Zwischenwirte für Bandwürmer sind. Eine solche Wurmkur ist meist durch den Tierarzt verschreibungspflichtig, Sie sollten Ihre Kunden aber darauf hinweisen und sie auch darüber aufklären, dass Hunde und Katzen grundsätzlich regelmäßig entwurmt werden müssen.

Schon allein deswegen, da Infektionen mit Spul- und Bandwürmern genauso den Menschen betreffen können. Vor allem der Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) ist für den Menschen gefährlich, da die Finnen im menschlichen Körper viele Jahre überdauern und das Gewebe zerstören. Auch der Hundebandwurm (Echinococcus granulosus), der beim Streicheln nicht entwurmter Tiere aufgenommen werden kann, birgt für Menschen ein Risiko.

Die richtige Anwendung Lösungen gegen Zecken und Flöhe sollten immer im Nackenbereich zwischen den Schulterblättern des Tieres aufgetragen werden. So können diese das Präparat nicht abschlecken. Das gelingt am besten mit den sogenannten Spot-on Produkten. Des Weiteren sollten die Besitzer das Tier im Bereich der Anwendung nach dem Auftragen 24 Stunden lang nicht berühren oder streicheln. Sollte es dennoch dazu kommen, müssen die Hände gründlich gewaschen werden.

Achtung Permethrin Bei Spot-on Produkten, die Permethrin enthalten, müssen Katzenbesitzer sehr vorsichtig sein. Denn dieser Wirkstoff ist für Katzen hochgiftig. Er kann zu zentralnervösen Symptomen wie Muskelzuckungen, generalisierten Tremor, Hyperästhesie, Ataxie und vermehrten Speichelfluss führen. Sogar Todesfälle bei Katzen durch Permethrin wurden berichtet.

Natürlich auch für Tiere „Zurück zur Natur“ liegt auch bei der Versorgung von Tieren voll im Trend. Die größte Nachfrage unter den naturheilkundlichen Mitteln haben homöopathische Präparate, Schüßler-Salze und Bachblüten. Letztere gibt es unter anderem als Notfallmischungen – Tropfen für Katzen, Drops für Hunde und Kau- streifen für Pferde – die sich bestens bewähren. So etwa vor dem Termin beim Tierarzt, bei Autofahrten oder anderen stressigen Situationen wie Silvester, das Tierbesitzer jedes Jahr aufs Neue fürchten. Übrigens nicht nur sie und ihre Schützlinge, sondern auch alle anderen Tiere in freier Wildbahn oder Zoos.

Verabreichung und Dosierung Da homöopathische Mittel, Schüßler-Salze und Bachblüten über die Schleimhäute aufgenommen werden, sollten sie bei der Verabreichung ausreichend langen Kontakt zu diesen haben. Am besten gelingt das mit der direkten Gabe auf die Zunge oder in die Lefzen. Klappt das nicht, wird das Mittel fein zerdrückt über das Futter oder Leckerli verabreicht. Nagern oder Schildkröten kann man ihre Arzneien auch gut auf einem angefeuchteten Salatblatt verabreichen. Vögel bekommen ihre Medizin idealerweise in ihrem Trinkwasser aufgelöst. Diese Empfehlungen können Sie Ihren Kunden selbstverständlich auch für schulmedizinische Arzneien geben.

Die Dosis muss passen Die Einzeldosis richtet sich nach Größe und Art des Tieres. Katzen und kleine Hunde erhalten drei bis fünf Globuli oder eine Tablette, große Hunde acht Globuli oder zwei Tabletten. Meerschweinchen und andere Nager sowie Vögel bekommen pro Gabe ein bis zwei Globuli oder eine halbe Tablette. Bei Pferden, groß gewachsen, sind 15 bis 20 Globuli oder vier Tabletten erforderlich. Wie häufig diese Gaben verabreicht werden sollten, ist abhängig von der Potenz des betreffenden Arzneimittels: Je niedriger diese ist, umso öfter muss die Arznei gegeben werden. Darüber hinaus bestimmt der Verlauf der Beschwerden über die Verabreichung: Bessern sich diese, sollte die Häufigkeit der Gaben reduziert werden. Sind die Beschwerden abgeklungen, ist die Behandlung abzusetzen.

Diesen Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 11/2021 ab Seite 14.

Birgit Frohn, Diplombiologin und Medizinjournalistin

×