Viele Flaschen mit Corona-Impfstoff auf blauem Untergrund.© Raul Valcarcel / iStock / Getty Images Plus
Inzwischen steht genügend Impfstoff zur Verfügung und Kürzungen sind nicht mehr notwendig.

Auffrischimpfungen

NUR NOCH EIN REZEPT FÜR ALLE COVID-19-IMPFUNGEN

Es wird einfacher: Arztpraxen brauchen ab sofort bei ihren COVID-19-Impfstoff-Bestellungen in der Apotheke nur noch ein einziges Rezept. Die Unterscheidung in Erst- und Zweitimpfung entfällt nämlich. Das hat mit den vorhandenen Impfstoffmengen zu tun.

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Die Kassenärztliche Vereinigung KBV gibt Entwarnung: Nicht nur sei keine Trennung von Erst- und Zweitimpfungen mehr nötig, auch für Auffrischimpfungen brauche man kein separates Rezept mehr einzureichen.

Der Hintergrund: Inzwischen steht genügend Impfstoff zur Verfügung und Kürzungen sind nicht mehr notwendig. Bestellungen für Zweitimpfungen waren nämlich bisher priorisiert behandelt worden. Die Neuerung gilt ab sofort, im Moment bestellen Ärzte gerade Material für die Woche vom 6. bis 12. September.

Nur Präparat und Dosen angeben

Auf dem Rezept solle lediglich angegeben werden, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff benötigen. Zur Auswahl stehen die Vakzinen von BioNTech/Pfizer (Comirnaty®), AstraZeneca (Vaxzevria™) und Janssen (COVID-19 Vaccine Janssen®). Auch Auffrischimpfungen von BioNTech seien ab dem 1. September möglich.

Wer bekommt eine Auffrischimpfung?

Noch nicht ganz klar sind die entsprechenden offiziellen Empfehlungen, denn jene von der Ständigen Impfkommission (STIKO) steht noch aus. „Zu klären sind unter anderem Fragen zu den Anspruchsberechtigten, also wer soll eine weitere Impfung erhalten, sowie zum Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung“, sagt die KBV.

Bisher liegen nämlich nur die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vor. Anfang August hatten sie postuliert, dass nur Pflegebedürftige und Menschen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen erneut geimpft werden sollen. Zudem sollten auch solchen, die mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca oder Janssen) geimpft wurden, eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.

Erneuter Ansturm auf Praxen möglich

In einem Verordnungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung geht das Bundesministerium für Gesundheit jedoch darüber hinaus und weitet den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Die KBV fürchtet einen neuen Run auf die Praxen, denn es werde ja auch noch eine COVID-19-Schutzimpfung für alle 12- bis 17-jährigen empfohlen.

Quelle: DAZ online

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