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Diabetes

AUCH SCHULUNG FÜR CGM HONORIEREN

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni dieses Jahres entschieden, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) künftig in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen.

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Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Entscheid akzeptiert. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und der Verband der Diabetes-Beratungsund Schulungsberufe in Deutschland e.V. – begrüßen diese Entscheidung sehr. Sie fordern von den Krankenkassen aber auch eine pragmatische Übergangsregelung, was die Abrechnung der für die CGM-Nutzung notwendigen vorhergehenden Patientenschulung angeht.

Seit kurzem gibt es ein offiziell anerkanntes Schulungsprogramm, das aber noch nicht evaluiert ist und für das es daher noch keine Abrechnungswege gibt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Patienten auf die Geräte geschult werden und dass diese qualifizierte Tätigkeit auch honoriert wird, so die beiden Organisationen.

Grundvoraussetzung für Therapieerfolg CGM steht für „Continuous Glucose Monitoring“, also „kontinuierliches Glukosemonitoring“. CGM-Systeme sind Geräte, die rund um die Uhr alle fünf Minuten den Glukosegehalt in der Gewebeflüssigkeit des Unterhautfettgewebes messen. Von den gesetzlichen Krankenkassen wurden die Kosten für CGM-Systeme bislang nur in seltenen Einzelfällen übernommen.

„Wir freuen uns sehr, dass CGM-Systeme künftig generell Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2, die eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie erhalten, verordnet werden können“, sind sich Dr. med. Jens Kröger, niedergelassener Diabetologe aus Hamburg-Bergedorf und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE sowie Diabetesberaterin Dr. rer. medic. Nicola Haller, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von diabetesDE und Vorstandsvorsitzende des VDBD, einig.

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Dazu zählt unter anderem, dass die zwischen Arzt und Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung mit der bisherigen Therapie nicht erreicht werden und dies umfassend dokumentiert ist. Außerdem muss der Patient sowohl zu seiner Insulintherapie als auch zu seinem künftigen CGMSystem umfassend geschult sein.

Schulungsprogramm nicht evaluiert Seit kurzem gibt es ein strukturiertes Schulungs- und Behandlungsprogramm zum kontinuierlichen Glukosemonitoring. Es ist dieses Jahr unter dem Namen „Spectrum“ erschienen und wurde von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie (AGDT) und der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der Deutschen Diabetes Gesellschaft entwickelt.

„Das Programm bietet viele Vorteile“, erklärt Prof. Lutz Heinemann, Vorsitzender der AGDT: „Es ist unter anderem herstellerneutral und -unabhängig und für alle CGMSysteme und Insulintherapieformen anwendbar. Entsprechende Planungen für eine Evaluierungsstudie laufen.“

WEITERE INFORMATIONEN

diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 0 30/2 01 67 70
Fax: 0 30/20 16 77 20
E-Mail: info@diabetesde.org
Internet: www.diabetesde.org oder www.deutsche-diabetes-hilfe.de


Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 11/16 auf Seite 28.

In Zusammenarbeit mit diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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