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Nachgefragt 11/14

ARBEIT UND ALKOHOL | ZUKUNFT DER PTA-AUSBILDUNG

Darf man während der Arbeit Alkohol trinken? Wie geht es weiter mit der PTA-Ausbildung?

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Wir haben Minou Hansen und Sabine Pfeiffer (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

Minou Hansen, ADEXA Leitung Rechtsberatung

Was geschieht bei Alkoholproblemen am Arbeitsplatz?
Als Mitarbeiter verpflichtet man sich, die Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. Gerade am stressigen und konzentrationsintensiven Arbeitsplatz Apotheke dürfte dies alkoholisiert nur eingeschränkt möglich sein. Wegen des Kundenkontakts besteht in fast allen Apotheken ein stillschweigendes oder ausdrückliches Alkoholverbot, auch im Nachtdienst. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert eine Abmahnung und bei gravierenden oder fortgesetzten Verstößen eine Kündigung. Gleichzeitig gilt für Vorgesetzte auch eine Fürsorgepflicht.

Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter regelmäßig trinkt, sollte der Arbeitgeber das Gespräch suchen und zu einem Arztbesuch auffordern. Auch Sie als Kollegin sollten aufmerksam sein. Abgabefehler können schwere Folgen nach sich ziehen und Sie helfen dem Betroffenen nicht, wenn Sie sein Problem decken. Wenn eine Alkoholkrankheit vorliegt, kann eine Kündigung nicht ohne weiteres auf verhaltensbedingte Gründe gestützt werden. Hier käme eine personen(krankheits)bedingte Kündigung in Betracht. Da es sich bei Apotheken aber oftmals um Kleinbetriebe handelt, für die das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, riskiert man daher bei Alkoholkonsum schnell seinen Arbeitsplatz.

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Umschau Zeitschriftenverlag
DIE PTA IN DER APOTHEKE
Petra Peterle
Marktplatz 13
65183 Wiesbaden
oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de

Sabine Pfeiffer van Rijswijk, BVpta Bundesvorsitzende

Was tut der BVpta für die PTA-Ausbildung?
Seit Jahren mahnt der BVpta eine Novellierung der PTA-Ausbildung an, denn diese richtet sich immer noch nach den Vorgaben des Jahres 1968, abgesehen von einer „kleinen Novellierung“ im Jahr 1997. Inzwischen haben auch viele Apotheker gemerkt, dass es höchste Eisenbahn ist, den PTA-Beruf attraktiver zu gestalten. Denn die Zahl der Auszubildenden geht kontinuierlich zurück, auch in den Ländern, in denen die Ausbildung kostenfrei angeboten wird. Und der Bedarf an hochqualifizierten PTA wird steigen!


Der BVpta hat einen Novellierungsvorschlag im BMG eingereicht. Dieser umfasst ein neues, modernes Berufsgesetz und eine den heutigen und zukünftigen Anforderungen entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Der Apothekerverband Hessen hat die Situation um den PTA-Beruf erkannt und auf dem Apothekertag entsprechende Anfragen gestellt. Diese wurden leider in einen Ausschuss verwiesen. Diese Situation hatten wir schon einmal vor drei Jahren. Damals hatte die ABDA-Vertretung eine Novellierung der Ausbildungsinhalte auf kleinstem Niveau im BMG eingereicht, die ebenfalls dort diskutiert wird. Wir müssen für eine hochqualifizierte und moderne Berufsausbildung kämpfen und uns den heutigen Gegebenheiten stellen.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 11/14 auf Seite 79.

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