Ein leeres Klassenzimmer, indem nur ein Lehrer mit Mundschutz steht.
Damit sich Schulklassen schnell wieder füllen, sollen Schüler auf Corona getestet werden – und Apotheker dabei helfen. © vlada_maestro / iStock / Getty Images Plus

Antigen-Schnelltest | Unterricht

APOTHEKER UND PTA IN DER SCHULE

Apothekenmitarbeiter aus Sachsen sollen Schulen bei Corona-Tests unterstützen. Dazu hatten auch Apothekerverband und -kammer in einem Schreiben aufgerufen. Getestet werden ab dem 18. Januar zunächst Schülerinnen der Abschlussklassen, Lehrkräfte und das pädagogische Personal.

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Die Schüler*innen und Lehrer*innen in Sachsen sollen sich in ihrer Schule mit einem einmaligen Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 testen lassen können, wenn der Präsenzunterricht wieder beginnt. Der Sächsische Apothekerverband (SAV) und das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) haben dafür eine gemeinsame Vereinbarung getroffen.

Bis zum 5. Februar sollten sich Apotheken für die Testung anmelden. Das Ziel der Test-Aktion: Das Apothekenpersonal soll die Schulen dabei unterstützen, die Tests durchzuführen und auszuwerten. Lehrkräfte sollten beispielsweise zunächst durch Apothekenangestellte angeleitet beziehungsweise angewiesen werden.

So soll möglichst wenig Personal der Apotheke erforderlich sein und möglichst viele Testungen pro Stunde durchgeführt werden.

Dafür erhalten die Apothekenmitarbeiter – egal über welche berufliche Qualifikation sie verfügen – 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro angefangene Stunde. Auch die Anreise sei mit einzurechnen. Apotheken erhalten vom SAV einen gesonderten Abrechnungsbeleg (einen pro Schule).

Was es beim Abrechnungsbeleg für Apotheken zu beachten gibt
Die Bildungseinrichtung muss die Stunden mit Stempel quittieren.
- Apotheken sollen eine Kopie aufbewahren.
- Die Abrechnung erfolgt mittels Sonder-PZN 06461274.
- Der Beleg soll mit dem Kostenträger LaSuB bedruckt werden.
- Die Berufshaftpflichtversicherung soll über die Tätigkeit informiert werden.

Das Material, wie die PoC-Tests, Desinfektionsmittel und Schutzausrichtung, wird vom LaSuB in den jeweiligen Schulen gestellt. Doch bevor die Schüler getestet werden, müssen sie eine schriftliche Einwilligungserklärung abgeben. Bei positiven PoC-Tests übernimmt die Schule die Information der Schüler sowie der Erziehungsberechtigten. Die Apothekenmitarbeiter sind dazu aufgefordert, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren – mit Unterschrift und Apothekenstempel.

Sabrina Peeters,
Redaktionsvolontärin

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/antigentests-apotheker-sollen-in-die-schulen-sachsen/
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/13/kostenlose-corona-schnelltests-fuer-schueler-und-lehrer/ 

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