Eine Illustration zeigt fünf Personen in einem Klassenraum. Eine sechste Person hält vor einer Leinwand einen Vortrag. Auf der Leinwand steht "vaccination" und man sieht eine medizinisch gekleidete Frau, die einer anderen Frau eine Spritze in den Oberarm verabreicht.© Natalia Smuriakova / iStock / Getty Images Plus
Es ist offiziell: Apotheker, die eine entsprechende Fortbildung gemacht haben, dürfen gegen COVID-19 impfen.

Apotheken impfen

IMPFEN IN DER OFFIZIN – KANN LOSGEHEN!

Es ist soweit: Apotheker dürfen offiziell Corona-Impfungen verabreichen. Denn am 10. Dezember ging das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat, einen Tag später trat es mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Viele Pharmazeuten, die bereits eine entsprechende Fortbildung im Rahmen der Grippeschutzimpfung absolviert haben, fragen sich nun, ob diese für die COVID-Impfung anwendbar ist. Die Antwort lautet Ja.

Sie dürfen „zügig im Rahmen der derzeit bestehenden Impfstrukturen, zum Beispiel Impfzentren oder mobile Impfteams, eigenständig Impfungen durchführen“, sagt das Bundesgesundheitsministerium.

Lehrplan für Impf-Schulung bis Ende des Jahres

Wer die Schulung noch nicht hat: Die Bundesapothekerkammer hat noch bis Jahresende Zeit, ein Muster-Curriculum dafür auszuarbeiten, das sicherstellt, dass diese Fortbildung einheitlich durchgeführt wird. Dies muss in Abstimmung mit der Bundesärztekammer geschehen. Dem Vernehmen nach soll das Papier bereits in dieser Woche öffentlich gemacht werden.

Die Auflage, dass die Schulungen durch Ärzte durchgeführt werden müssen, soll übrigens gestrichen werden: Die Erfahrungen im Zusammenhang mit Grippeschutzimpfungen hätten gezeigt, dass es schwierig sei, ausreichend ärztliche Referentinnen oder Referenten zu gewinnen.

Ein Kuriosum betrifft das Bundesland Thüringen: Hier sieht die Berufsordnung für Apotheker vor, dass sie grundsätzlich keine Heilkunde ausüben dürfen. Doch hier sticht wohl Bundesrecht Landesrecht. Nur Grippeimpfungen wären dann nicht möglich.

Schulung und geeignete Räumlichkeiten sind Voraussetzung

Um schnell voranzukommen, dürfen Ärzte die Coronaimpfung zunächst delegieren – und zwar „an Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Ausbildung grundsätzlich über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie über eine aktuelle Berufserfahrung und Kenntnisse zum Umgang mit dem Impfstoff und zu medizinischen Fragen über Wirkung und Nebenwirkung des eingesetzten Impfstoffs verfügen, um sowohl die Impfung selbst durchzuführen wie auch erste Notfallmaßnahmen im Fall anaphylaktischer oder sonstiger Reaktionen einleiten zu können“, heißt es im Amtsdeutsch. Das gilt zwar vornehmlich für Pflegepersonal und Hebammen – aber auch Apotheker sowie Zahnärzte können diese Fertigkeiten im Rahmen einer Schulung erwerben.

Laut Gesetz dürfen Pharmazeuten also alle Menschen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, nun gegen COVID-19 impfen. Außer der entsprechenden Schulung müssen dafür auch geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Quellen: 
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/impf-apotheken-bundestag-gibt-gruenes-licht/ 
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/wann-geht-es-mit-den-apotheken-impfungen-los-130197/ 

×