© ConceptCafe / iStock / Getty Images

Digitalisierung

ALLES DIGITAL – BALD GANZ NORMAL?

Die digitale Revolution ist eine der ganz großen Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Auch im Gesundheitsbereich stehen bahnbrechende Veränderungen an. Was kommt auf die Apotheken zu?

Seite 1/1 11 Minuten

Seite 1/1 11 Minuten

Bei Betreten der Apotheke wird der Kunde per Gesichtserkennung identifiziert. Es erscheinen virtuelle Regale mit einem Arzneimittelangebot, das saisonal und individuell auf den Kunden abgestimmt ist. Auf anderen Bildschirmen sind Gesundheitsinhalte zu lesen, hier kann sich der Kunde selbst zu interessanten und aktuellen Themen informieren. Möchte er Produkte der Freiwahl kaufen, kann er sie in seinen virtuellen Einkaufskorb legen, sie an der Kasse der Apotheke bezahlen und in Empfang nehmen. Natürlich werden die Packungen automatisch ausgelagert und per Kommissionierer zur Kasse transportiert.

Falls der Kunde eine ärztliche Verschreibung einlösen möchte, hat er sein elektronisches Rezept zuvor bereits an seine Apotheke versendet oder er hat einen QR-Code auf seinem Handy und scannt diesen ein. Über die elektronische Patientenakte, auf die die Apotheke Zugriff hat, erfolgt nun automatisch ein Check, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Wenn ein neues Arzneimittel verordnet wurde, kann der Kunde über die Apotheke digitale Angebote per App nutzen, die ihm auch zu Hause helfen, seine Medikamente besser zu verstehen und sie sicher und richtig einzunehmen. – Alles nur schöne neue Apothekenwelt – oder bald Realität? Werden die Veränderungen als Chance oder als Bedrohung verstanden?

Status quo In den meisten Apotheken sind viele Prozesse bereits digital: die Warenbewirtschaftung, das Bestellsystem mit Vernetzung zum Großhandel, um die Lieferfähigkeit abzufragen, Kommissionier-Automaten, Kontrolle der Fälschungssicherheit mit Securpharm oder Werbung, die über Social Media platziert wird. Bisher unberührt von den digitalen Prozessen ist das Kerngeschäft – die Annahme von Rezepten, die Information und Beratung zu den Arzneimitteln, telefonische Rückfragen beim Arzt und die Abrechnung der Rezepte bei der Krankenkasse. Das wird sich mit der Einführung des elektronischen Rezeptes und der elektronischen Patientenakte ändern.

Gibt es bald keine Papierrezepte mehr?

Keine Sorge, es wird auch weiterhin das Papierrezept parallel geben. Klar ist, dass mit der Zeit immer mehr Patienten die digitale Variante nutzen werden, weil es bequem ist und der natürliche Umgang mit digitalen Funktionen in allen Bereichen des Lebens stattfindet. Übrigens werden Btm-Rezepte und T-Rezepte zunächst weiterhin nur papierbasiert sein.

Datenautobahn Ein riesiger Vorteil der Digitalisierung wird die Vernetzung von allen am Gesundheitssystem Beteiligten sein, also Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern, Psychotherapeuten, Krankenkassen und Patienten. So soll die medizinische Information, die für die Therapie nötig ist, schneller und einfacher verfügbar sein, mit dem Ziel die medizinische Versorgung zum Wohle des Patienten zu verbessern und Kosten zu senken. Dazu wird die Telematikstruktur in Deutschland ausgebaut. Sie ist als Datenautobahn zu verstehen, über die alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung verbunden sind, und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen.

Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für die Implementierung den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens übergeben. Daraus entstand die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – die Gematik. Grundlage für den Austausch dieser großen Menge an sensiblen Daten ist ein in sich geschlossenes Netz, das Informationen verschlüsselt übermittelt und so den Schutz der Daten sicherstellt. Im E-Health-​Gesetz von 2015 wurden Pflichtanwendungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse und zusätzliche freiwillige Anwendungen definiert.

So sind der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen eines elektronischen Rezeptes Pflichtanwendungen. Bei den freiwilligen Anwendungen kann der Patient ganz alleine entscheiden, ob er zum Beispiel Notfall-, Arzneimitteldaten oder den elektronischen Medikationsplan auf seiner Karte hinterlegt haben möchte. Darauf werden Ärzte und Apotheker nur mit Einverständnis des Patienten zugreifen können. Über das E-Health-​Gesetz hat der Gesetzgeber die Zeitschiene für die Einrichtung der Telematikstruktur festgeschrieben.

Ab Mitte 2018 sollten Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend angeschlossen sein. Für die 19 000 Apotheken soll im Jahr 2020 der Anschluss umgesetzt sein. Bereits heute ist klar, dass die Anwendungen für die Versicherten erst ab 2021 zur Verfügung stehen werden. Was die öffentlichen Apotheken genau an Hard- und Software benötigen, wird dann ebenfalls final bekannt werden. Bis dahin heißt es, Augen und Ohren offenhalten, sich informieren und bereits Überlegungen anstellen, wie der Workflow in der eigenen Apotheke mit dem E-Rezept aussehen könnte.

Sichere LegitimationAuf die Daten des Patienten sollen natürlich nur legitimierte Heilberufler Zugriff haben, entweder auf die Pflichtanwendungen oder die freiwilligen, wenn der Patient es erlaubt. Dazu erhalten sie einen Heilberufsausweis (HBA), der als Schlüssel zu dem Datenpool des Patienten genutzt wird. Zusätzlich wird es einen Institutions- nachweis (SMC-B) geben, den die Mitarbeiter einer Apotheke nutzen werden. Der Apothekenleiter beantragt diesen und belegt damit, dass er Inhaber einer Betriebserlaubnis einer Apotheke ist.

Beides wird von den jeweiligen Berufskammern auf Antrag für die Apotheker, Ärzte und Psychotherapeuten ausgestellt. Die flächendeckende Ausgabe wird ab Sommer vermutlich beginnen, wenn die definierten Konnektoren – Verbindungs- und Lesegeräte zur Telematikstruktur zur Verfügung stehen. PTA werden als Apothekenmitarbeiter über die Institutionskarte Zugriff auf die Patientendaten haben. Falls elektronische Signaturen erforderlich sind, zum Beispiel wenn Ärzte ein elektronisches Rezept ausstellen, dann ist dies nur über den HBA möglich.

Pilotprojekte zum E-RezeptSeit klar ist, dass das E-Rezept kommt, schießen zahlreiche Modelprojekte aus dem Boden. Krankenkassen, Softwarehäuser, Ärzte und Apotheker probieren zurzeit aus, wie in Zukunft telemedizinisch behandelt und mit Arzneimitteln versorgt werden soll. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wünscht sich explizit den Wettbewerb um die innovativsten Ideen. Aus der Apothekerschaft ist in Baden-Württemberg das E-Rezept-Pilotprojekt GERDA in der Erprobung. Das Akronym steht für „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheker“. Von Anfang an war klar, dass die Apotheker-Lösung einen diskriminierungsfreien Zugang für möglichst alle Apotheken – auch Versandapotheken, Ärzte, Software-Häuser und Krankenkassen ermöglichen will.

GERDA ist an ein telemedizinisches Pilotprojekt der Ärzte angeschlossen. Die elektronischen Verordnungen, die die Patienten dann erhalten, können in angemeldeten Apotheken in der Pilotregion eingelöst werden. Das elektronische Rezept geht folgenden Weg: Der Arzt legt das elektronisch signierte Rezept verschlüsselt in einem zentralen Rezeptspeicher ab. Gleichzeitig bekommt der Patient über die „Docdirect“-​App auf sein Smartphone eine Nachricht, dass für ihn ein Rezept bereitsteht. In dieser App ist ein E-Rezept-Schlüssel hinterlegt, sowie ein Bildschirmfoto des Rezeptes. Kommt der Patient in eine Apotheke oder autorisiert eine Apotheke für den Zugriff auf das Rezept, dann muss sich die Apotheke ebenfalls authentifizieren und kann das Rezept abrufen und beliefern.

Fragt der Patient per App die Verfügbarkeit des Medikamentes ab, dann kann er direkt ablesen, ob die Warenwirtschaft der ausgewählten Apotheke das Rezept annimmt und die Lieferung ausführen kann. Auch die Rezeptabrechnung mit der Krankenkasse erfolgt automatisch. Eine ähnliche technische Infrastruktur wird bei der ebenfalls aus Apothekerhand entwickelten DAV-App genutzt. Diese Praxisanwendung des Deutschen Apothekerverbands wird in einem anderen Pilotprojekt in Berlin zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Berliner Apothekerverein erprobt. Zentrales Anliegen ist es, dass Patienten ihre E-Rezepte damit digital, aber völlig frei managen können, die Rezepte an die Apotheke ihrer Wahl persönlich über QR-Code auf dem Smartphone oder per elektronischen Versand übermitteln.

Apotheken müssen sich für die Teilnahme registrieren. Als sinnvolle Erweiterungen der App sind Reminder- und Arzneimitteltherapiesicherheits-relevante Funktionen angedacht. Bei der Konzeption der DAV-App waren der Apothekerschaft folgende Aspekte wichtig: Es werden keine finanziellen Interessen verfolgt. Es soll keine Gebühren kosten (weder für Apotheken noch für Patienten). Es darf keine Werbung oder sonstige Beeinflussung von Patienten ermöglicht werden. Die App soll keine Steuerung oder Lenkung von Patienten zulassen. Es soll keine Apotheke diskriminiert oder benachteiligt werden. Es soll kein Makeln, also Weiterleiten von E-Rezepten ermöglicht werden.

Andere prominente Pilotprojekte zum E-Rezept sind zum Beispiel das von der Techniker Krankenkasse aufgesetzte Konzept, bei dem Arztpraxen und Apotheken über eine sicheren VPN-Tunnel Rezeptdaten direkt miteinander austauschen oder das Projekt von docmorris mit einigen Hausarztpraxen in Westfalen-Lippe. Mittlerweile ist klar, dass die Gematik als anerkannte neutrale Stelle den exklusiven Auftrag erhalten wird, eine Patienten-App für den Zugriff auf E-Rezepte zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen. Dies soll die freie Apothekenwahl der Versicherten absichern. Schnittstellen in den Komponenten und ihre Nutzung durch Drittanbieter sollen im Wege einer Rechtsverordnung definiert werden.

DAV-App
Informationen zur DAV-App – Melden Sie Ihre Apotheke an: www.dav-app.de 
Ein Video zur Anwendung finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=m_U_Xfn0dJE

Elektronische Patientenakte Eine riesige Chance für die Verbesserung der sektorenübergreifenden Kommunikation soll die ePa (Elektronische Patientenakte) werden. Wer heute wegen einer Unklarheit zur Erkrankung oder auf dem Rezept den Arzt kontaktieren möchte, tut dies meistens per Telefon oder Fax. Ärzte schicken sich untereinander Befunde und Berichte über diese Wege. Die vollständigen Informationen müssen zusammengetragen werden. Ein komplettes Bild über den gesamten Gesundheitszustand eines Patienten ist nur schwierig zu erhalten. Der Hausarzt hat andere Befunde als der Facharzt und in der Apotheke liegen Daten zur Selbstmedikation eines Patienten vor, die seine Ärzte nicht kennen.

Dies bedingt immer wieder Medikationsfehler und wiederholte überflüssige Untersuchungen. Eine Lösung für diese Schnittstellenproblematik soll die ePA werden, die alle Versicherten der GKV erhalten können. Vorzustellen ist eine Art elektronischer Aktenordner, in dem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Röntgenbilder, Impfungen, Medikationspläne und Risikofaktoren hinterlegt sind. Alle Gesundheitsdaten eines Patienten werden hier lebenslang gespeichert. Nur der Patient entscheidet, ob er das möchte und kann selber per Smartphone Einsicht in die Akten nehmen, Datensätze speichern oder löschen.

Genauso ist es dem Patienten überlassen, welche Daten er welchem Heilberufler zugänglich macht. Der große Vorteil ist, dass alle Daten an einem Ort gesammelt sind und einen vollständigen Überblick über den Gesundheitsstatus des Patienten geben. Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen Apotheken Kunden bei der Abgabe eines Arzneimittels und bei der Nutzung und Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der Patientenakte unterstützen.

Kommunikation digital Obwohl in den Apotheken bereits heute zahlreiche Daten digitalisiert ausgetauscht werden, zum Beispiel mit dem Großhandel bei Lieferabfragen oder beim Abgleich der Arzneimittelpackungen mit Securpharm, laufen noch viele Informationswege analog. So wird analog gearbeitet, wenn der Patient telefonisch ein Medikament bestellt, ein Fax an die Arztpraxis gesendet wird oder Werbeflyer an die Patienten abgegeben werden. Dieser Informationsaustausch wird sich ebenfalls von analogen auf digitale Wege verschieben. So soll die Kommunikation zwischen den Heilberufen effektiver elektronisch, rechtverbindlich, sicher und kompatibel ablaufen, so das Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit. Wenn es also sichere elektronische Kommunikationsabläufe gäbe, könnten alle davon profitieren. Den Kontakt zu den Kunden bauen viele Apotheken bereits über ihre Homepage, Facebook und andere soziale Medien auf.

Etwa jede zweite Apotheke hat eine Internetseite, auf der sie sich präsentiert. So können die Leistungen, das Team, Gesundheitsinformationen, Öffnungszeiten und Kontaktdaten überall abgerufen werden. Wer die nächste Notdienstapotheke sucht, der surft im Netz. Bei der Erstellung einer Homepage sollten Apotheken darauf achten, dass die Seiten gut mit dem Smartphone abgerufen werden können. Dazu sollte die Seite responsiv und rasch zu laden sein. Als Aushängeschild sollte die Homepage der Apotheke immer aktuell, gut strukturiert und modern sein. Wichtig ist, dass sich der Kunde leicht zurechtfinden kann. Rechtliche Aspekte, zum Beispiel bei der Erstellung des Impressums und das Beachten des Copyrights für fremde Fotos bespricht der Apotheker am besten mit einem Webdienstleister.

Um rasch gefunden zu werden, kommt es darauf an, bei Suchmaschinen wie Google oder Yahoo an erster Stelle zu stehen. Sind auf der Homepage nützliche Gesundheitsthemen, Arzneimittel oder aktuelle Gesundheitsnachrichten platziert, ist die Chance größer auf den vorderen Rängen zu stehen. Viele Apotheken haben auf ihrer Homepage auch eine Bestellfunktion integriert. So kann der Kunde komfortabel von zu Hause eine Vorab-Abfrage vornehmen und die Arzneimittel später in der Apotheke abholen. Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis dürfen auch einen online-Shop für apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel führen.

Wer seine Apotheke in den sozialen Netzwerken präsentiert, der intensiviert den Kontakt zu seinen Kunden.

Eng verbunden Wer seine Apotheke in den sozialen Netzwerken präsentiert, der intensiviert den Kontakt zu seinen Kunden. Die Interaktivität mit den Usern hat verschiedene Facetten. Zum einen ist die Bindung höher, wenn der Kunde immer wieder aktuelle Informationen über seine Apotheke abrufen und diese kommentieren kann. Viele Apotheken posten auch persönliche Nachrichten, die den Blick hinter die Kulissen der Apotheke ermöglichen. Dieser andere Einblick in die Tätigkeiten und den Alltag der Apotheken schafft eine emotionale Bindung. Lob und positive Rückmeldungen sind transparent und Zustimmung in Form von „Likes“ können sich rasch verbreiten, weil die Nutzer selber stark vernetzt sind.

Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass falsche Meldungen oder negative Bewertungen gepostet werden, auf die rasch reagiert werden muss. Werden Bilder oder Videos auf die Seite gestellt, sind die Anforderungen des Datenschutzes zu beachten. Die abgebildeten Personen müssen also damit einverstanden sein, veröffentlich zu werden. Einige Apotheken nutzen die Seite auch, um auf Aktionen in der Apotheke aufmerksam zu machen. Hier ersetzt also die Facebook-Seite den Werbeflyer. Eines ist aber klar, wer sich für einen Facebook-Auftritt entscheidet, der braucht ein oder zwei Apothekenmitarbeiter, die für die tägliche Pflege zuständig sind, denn Aktualität ist das A und O.

Beratung digital unterstütztAuch in der täglichen Bereitstellung von Beratungsinhalten und bei der Abgabe von Arzneimitteln ist der Einsatz von elektronischen, klugen Lösungen eine gute Unterstützung. So gibt es bereits in einigen Apotheken Beratungsterminals, die der Patient selber bedienen kann, zum Beispiel während er auf seine Arzneimittel wartet. In der Allergiesaison können es Informationen zu Maßnahmen sein, die die Pollenbelastung senken oder der aktuelle Pollenflugkalender. PTA können kurze Beratungsvideos auf einem Tablet zeigen, wenn sie die Anwendung von Dosieraerosolen erklären. Interessant ist das digitale Beratungsangebot „watchyourmeds“, das es in niederländischen Apotheken gibt. Der Patient erhält von seinem Apotheker vor Ort einen QR- Code auf seiner Arzneimittelpackung.

Mit Hilfe des Codes gelangt er zu einem kleinen online-Erklärvideo zu den wichtigsten Informationen zu diesem Arzneimittel. Ziel ist es, laiengerecht die wichtigsten Aspekte aus der Fachinformation kurz zu erklären. Die Videos sind in vier verschiedenen Sprachen verfügbar und können nur über persönliche Abgabe durch einen Arzt oder Apotheker an den Patienten übermittelt werden. Das Portal kann auf die jeweilige Apotheke mit ihren Kontaktdaten personalisiert werden, sodass sich der Patient bei Nachfragen an „seine“ Apotheke wenden kann. Weiterentwicklungen sind digitale Systeme mit Reminder-Funktionen. So ist vorstellbar, dass der Patient bei Neuverordnungen eines Medikamentes nach zwei Wochen eine personalisierte Email erhält, die abfragt, wie der Patient zurechtkommt und ob noch Rückfragen bestehen, bei denen „seine“ Apotheke helfen kann.

AMTS-Tools Apotheken, die die Medikationsanalyse anbieten, wissen, dass eine komplette Analyse viel Zeit benötigt. Nach der Arzneimittelanamnese durch den Apotheker erfolgt der AMTS-Check. Definierte arzneimittelbezogene Probleme werden überprüft, dazu gehören zum Beispiel Interaktions-, Dosierungs- und Nebenwirkungschecks. Um die Analyse und die Dokumentation zu vereinfachen und zeitlich effizienter zu machen, stehen gute Software-Lösungen wie RpDoc, MediCheck und die Scholz-Datenbank zur Verfügung. Egal welche Tools in der Apotheke genutzt werden, Grundvoraussetzungen um die Ergebnisse zu bewerten und sie mit Ärzten und Patienten zu besprechen, sind Erfahrung und fachliche pharmazeutische Kompetenz.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 04/2020 ab Seite 14.

Dr. Katja Renner, Apothekerin

×